Themenspezial: Verbraucher & Service Belästigung

Cold Calls: Hier melden Sie unerlaubte Werbeanrufe

Für uner­laubte Tele­fonwer­bung drohen dras­tische Strafen. Diese können aber nur verhängt werden, wenn Verbrau­cher die Anrufe auch konse­quent melden.
Von dpa /

So melden Sie unerlaubte Telefonwerbung So melden Sie unerlaubte Telefonwerbung
Bild: dpa
Wer andere am Telefon unge­wollt mit Werbung beläs­tigt, kann von der Bundes­netz­agentur mit einer Geld­buße von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.

Die Behörde kann aber nur tätig werden, wenn Verbrau­cher Fälle uner­laubter Tele­fonwer­bung (Cold Calls) melden.

Unzu­lässig: Einver­ständnis zu Beginn des Gesprächs einholen

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Denn Werbe­anrufe sind rechts­widrig, wenn man sie dem anru­fenden Unter­nehmen nicht ausdrück­lich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Tele­fonat. Auch der Versuch, das Einver­ständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzu­holen, ist unzu­lässig.

Die Zahl der Beschwerden wegen uner­laubter Tele­fonwer­bung hat 2018 mit 62 000 einen neuen Höchst­stand erreicht, wie die Bundes­netz­agentur mitteilte. 2017 waren 57 000 Beschwerden von Verbrau­chern wegen Cold Calls einge­gangen. Insge­samt seien 2018 wegen uner­laubter Werbung am Telefon Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt worden.

Für eine Beschwerde benö­tigt die Bundes­netz­agentur präzise Angaben. Betrof­fene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Tele­fonnummer des Anru­fers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächs­führung ist rele­vant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail an rufnum­mern­miss­brauch@bnetza.de, Online-Formular oder auch posta­lisch per Formular-Ausdruck möglich.

Auch Kata­rina Barley sah bei uner­laubter Tele­fonwer­bung Hand­lungs­bedarf.

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