unverbunden

Editorial: Bitte rufen Sie mich nicht an!

Der Kampf gegen die Telefonwerbung
Von

Der Tipp hält sich hartnäckig: Eine Trillerpfeife neben das Telefon legen, um im Fall von unerwünschter Telefonwerbung dem oder der Anrufer(in) aus dem Call Center im wahrsten Sinne des Wortes den Marsch zu blasen. Dabei ist der Tipp wenig hilfreich. Viel besser, man legt einfach auf. Oder man entfernt sich unter einem Vorwand vom Telefon ("Entschuldigung, muss kurz mal das Fenster zu machen"), legt den Hörer hin und kommt nicht zurück. Starke Naturen nerven den unerwünschten Anrufer aus dem Call Center mit Gegenfragen: "Wie war nochmal Ihr Name?" - "Von welcher Firma rufen Sie an?" - "Darf ich das Gespräch aufzeichnen?" - "Wie viel verdienen Sie an mir?" etc. pp.

Doch immer öfter versagen diese Tricks, denn der Anrufer ist gar kein Mensch, sondern ein Computer: Predictive Dialer arbeiten ihre Anrufliste im Akkord ab. Dabei werden auch durchaus mehr Nummern gleichzeitig angewählt, als Mitarbeiterplätze im Call Center verfügbar sind. In der Regel wird nur ein Teil der Angerufenen ans Telefon gehen. Heben doch zu viele ab, hören die letzten nur noch ein Knacken in der Leitung. Doch die so vergeblich angerufenen Personen bleiben in der Anrufliste, und der nächste - möglicherweise ebenfalls ergebnislose - Anrufversuche kommt bestimmt.

Zahnloser Papiertiger

Immerhin verbietet inzwischen das Gesetz den Telefonwerbern, anonym ohne Rufnummernübermittlung anzurufen. In der Theorie ermöglicht das dem Angerufenen, unerwünschte Anrufer abzulehnen. In der Praxis werden solche Vorschriften von den Call Centern oft einfach missachtet. Die Geldbuße für die Nichtübertragung der Rufnummer beträgt bis zu 10 000 Euro. Ein Klacks im Vergleich zu den Umsätzen.

Auch die Zwangsabschaltung von Rufnummern dürfte die Betreiber kaum schrecken: Entweder, man hält sich einfach nicht an die Verfügung. Oder man registriert sofort eine neue Nummer. Genauso wird die Regelung, dass Verbraucher zu Werbeanrufen ausdrücklich zustimmen müssen, oft ignoriert oder umgangen.

Zum Beispiel genehmigt ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf der Deutschen Telekom ausdrücklich, Kunden anzurufen, die zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, und sich die Kündigung noch einmal bestätigen zu lassen. Auf der einen Seite ist das vor dem Hintergrund der nicht immer zimperlichen Methoden, mit der die Vertriebsmitarbeiter der Telekom-Konkurrenten "Verträge schreiben" durchaus gerechtfertigt. Auf der anderen Seite wird aus so einer "Kündigungsbestätigung" ruck-zuck ein Verkaufsgespräch für Telekom-Produkte, wenn der Angerufene auch nur den leisesten Anhalt dafür gibt, dass er sich die Kündigung doch noch einmal überlegt.

Kampf gegen die Krake

Vor diesem Hintergrund wirkt es schon fast rührselig, dass Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur dazu auffordern, unerwünschte Werbeanrufe zu melden. Dabei sollte man aufpassen, an wen man seine Anzeige richtet: Auch die Bösen unterhalten nämlich angebliche Meldestellen gegen unerwünschte Telefonwerbung. Ziel dieser ist es, weitere Daten betroffener Verbraucher abzugreifen, oder mehr als fragwürdigen kostenpflichtigen Schutz vor künftigen Anrufen zu verkaufen.

Weitere Editorials

Weitere Artikel zum Thema unerwünschte Werbeanrufe