Telekom darf höhere Vorleistungs-Entgelte rückwirkend einfordern
TKG-Änderung zum nachträglichen Einfordern von Vorleistungs-Entgelten durch die Telekom
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Die Deutsche Telekom soll vor Gericht erstrittene
höhere Entgelte für Vorleistungen künftig auch rückwirkend
einfordern dürfen - aber nur bei großen Wettbewerbern.
Das sieht eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. Von Vorleistungen spricht man zum Beispiel, wenn Telefonanbieter die Kabel der Telekom mitnutzen, weil sie keine eigenen besitzen.
Über Vorleistungs-Entgelte gibt es oft Streit
TKG-Änderung zum nachträglichen Einfordern von Vorleistungs-Entgelten durch die Telekom
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Die Telekom bekommt dafür und für weitere Vorleistungen von den
Wettbewerbern Geld. Die Höhe dieser Entgelte legt regelmäßig die
Bundesnetzagentur fest. Gegen diese Festlegungen können die
Unternehmen gerichtlich vorgehen, was in der Regel auch geschieht,
weil die Entgelte je nach Standpunkt als zu hoch oder zu niedrig
angesehen werden.
In den Fällen, in denen die Telekom gerichtlich ein höheres Entgelt durchsetzen konnte, durfte sie dieses bislang nicht rückwirkend von den Wettbewerbern einfordern. Dies soll bei kleineren Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro auch weiterhin so bleiben. Erst darüber hinaus sollen die Wettbewerber rückwirkend zahlen müssen, so sieht es der Änderungsvorschlag des Kabinetts vor.