Themenspecial Breitband-Internet Kosmetische Korrekturen

Editorial: Minimalst nachgebessert

Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur begünstigt einseitig die Telekom, die große Teile Deutschlands exklusiv ausbauen darf. Die Folge ist eine Re-Monopolisierung des Festnetzes.
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Ein Telekom-Techniker bei der Arbeit. Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur begünstigt die Telekom. Ein Telekom-Techniker bei der Arbeit. Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur begünstigt die Telekom.
Bild: dpa
Zunächst einmal vorweg: VDSL Vectoring ist eine gute und wichtige Technologie, um aus dem bestehenden Festnetz auf Basis der Kupfer-Doppelader so viel wie möglich herauszuholen. Mit VDSL Vectoring können mehr Kunden über eine längere Distanz gleichzeitig mit hochbitratigen Diensten versorgt werden als ohne. Doch Vectoring hat einen entscheidenden Nachteil: Es müssen alle Adern eines Kabelbündels von nur einem Anbieter mit Signal versorgt werden. Die bisher übliche Methode, dass an einer Vermittlungsstelle mehrere Anbieter ihre DSL-Technik aufbauen, und die Leitungen zu den Kunden dann jeweils direkt auf die Technik des jeweils gewählten Anbieters geschaltet werden, ist nicht mehr anwendbar. Stattdessen muss künftig an einem Standort ein Anbieter die aktive VDSL-Vectoring-Technik für alle bereitstellen, und alle anderen Anbieter bekommen nur noch die von ihren Kunden übertragenen Daten ("Bits") geliefert (Bitstrom-Zugang). Ein Telekom-Techniker bei der Arbeit. Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur begünstigt die Telekom. Ein Telekom-Techniker bei der Arbeit. Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur begünstigt die Telekom.
Bild: dpa

Als deutschlandweit im Festnetz mit Abstand marktführendes Unternehmen hat die Deutsche Telekom vor gut einem Jahr das exklusive Recht auf Vectoring-Ausbau im Nahbereich aller Vermittlungsstellen beantragt. Dieses Ansinnen auf Exklusivausbau wurde aus mehr aus gutem Grund von der Bundesnetzagentur bereits im Herbst letzten Jahres abgeschmettert. Die Bundesnetzagentur will auch anderen Anbietern den Ausbau von VDSL-Vectoring ermöglichen.

Diskriminierende Bedingungen

Jedoch waren die Bedingungen, unter denen die Telekom-Konkurrenten überhaupt zum Zuge kommen konnten, in dem im Herbst vorgelegten Entscheidungsentwurf letztendlich diskriminierend gegenüber den Telekom-Konkurrenten. So war damals vorgesehen, dass die Telekom ihre im Gegenzug zur Vectoring-Zuteilung der meisten Standorte auferlegten Ausbauverpflichtungen bis Ende 2018 abschließen soll, während die Konkurrenz bereits bis Ende 2017 aufbauen muss, wenn sie sich einen Standort sichern will. Zudem sollten sich die Konkurrenten das Vectoring-Recht im Nahbereich einer Vermittlungsstelle überhaupt nur dann sichern können, wenn sie zum Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung bereits den überwiegenden Teil des Fernbereichs dieser Vermittlungsstelle mit Vectoring versorgten. Dazu musste der jeweilige Telekom-Konkurrent in der Vergangenheit bereits ausreichend viele der zu dieser Vermittlungsstelle gehörigen Kabelverzweiger mit VDSL Vectoring erschlossen haben.

Im neuen Entscheidungsentwurf, der nun in Brüssel auf Freigabe wartet, hat die Bundesnetzagentur hier nun etwas nachgebessert: So haben Telekom und Wettbewerber nun gleich lange Zeit für den Ausbau. Zudem wird die Telekom wohl eine einseitige Verpflichtungserklärung abgeben, die bei Nichteinhaltung ihrer Zusagen zu einer Strafe von bis zu 220 Millionen Euro führen kann. Dieser Betrag klingt zwar erstmal sehr hoch. Setzt man ihn aber in Relation zu den 5,9 Millionen Haushalten, die im Nahbereich der Vermittlungsstellen künftig mit VDSL Vectoring versorgt werden sollen, ergibt sich eine Strafe von unter 40 Euro pro entgegen der Zusagen nicht oder nicht rechtzeitig versorgtem Haushalt.

Für die Telekom-Konkurrenten bleibt zudem die Hürde, dass sie sich überhaupt nur dort für Vectoring in einer Vermittlungsstelle bewerben dürfen, wo sie den Fernbereich dieser Vermittlungsstelle über die Kabelverzweiger bereits mindestens zur Hälfte erschlossen haben. Einzelne regional stark aufgestellte Anbieter, wie NetCologne in Köln, werden die Voraussetzungen sicher erfüllen, viele andere aber nicht.

Wettbewerber werden stark eingeschränkt

Dieser Teil der Entscheidung ist nur schwer verständlich. Denn er macht die Entscheidung angreifbar, weil sie die Wettbewerber unnötig stark einschränkt. Laut Bundesnetzagentur haben 15 alternative Netzbetreiber Ausbauzusagen abgegeben, die zusammen überhaupt nur 15 Prozent des Gebiets abdecken. Genau deswegen, weil die alternativen Anbieter eh nur auf einen kleinen Teil des Marktes schielen, gibt es keinen Grund, diesen auch noch zusätzliche Zugangshürden aufzuerlegen. Allgemeine Prüfungen - beispielsweise, ob die alternativen Anbieter überhaupt ausreichend leistungsfähig sind - hätten vollkommen ausgereicht!

So bleibt der fahle Beigeschmack, dass die Vectoring-Entscheidung der Telekom dank guter Lobby-Arbeit der Telekom sehr stark zugunsten der Telekom gefällt worden ist. Es wird für alternative Anbieter künftig wieder schwieriger werden, eigene Anschlüsse zu schalten, selbst, wenn sie das wollen. Telefónica ist in den letzten Jahren bereits von Anschlüssen mit eigener Technik zu Telekom-Resale zurückgeschwenkt. Andere werden wahrscheinlich folgen müssen. So erhöht die Telekom wieder ihre Marktanteile. Breko und VATM sprechen daher nicht zu Unrecht von Re-Monopolisierung des Festnetzes. Das treibt am Ende die Preise für alle nach oben.

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