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Telekom verschickt Mahnungen ab sofort per E-Mail

Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom erhalten eventuelle Mahnungen ab sofort per E-Mail anstelle der Briefpost. Im Festnetz wurde die Änderung schon im Sommer vorgenommen.
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Foto: teltarif.de, Logo: Telekom
Bereits im Juli hat die Deutsche Telekom damit begonnen, Mahnungen per E-Mail zu verschicken. Galt diese Regelung bislang nur für Kunden mit einem Festnetzanschluss, so wird die Mahnung ab sofort auch im Mobilfunkbereich ausschließlich digital und nicht mehr per Briefpost verschickt. Darauf weist die Bonner Telefongesellschaft in einem Beitrag hin, die auf der Webseite der Telekom-hilft-Community veröffentlicht wurde.

Der Netzbetreiber sieht mehrere Vorteile in der Änderung. So erfolge der Versand der Erinnerungen "taggleich" an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Damit minimiere sich das Risiko von Überschneidungen durch den Wegfall der sonst üblichen Postlaufzeit. Wer seine E-Mails von unterwegs abruft, habe automatisch auch den Schriftverkehr immer dabei. Zudem entfalle die Umweltbelastung durch den Verzicht auf Papier.

Die Telekom weist ferner darauf hin, dass im Kundencenter unter der Rubrik Mein Konto - Rechnungseinstellungen - Rechnungsversand die hinterlegte E-Mail-Adresse abgefragt und ggf. geändert werden kann. Zudem ist Vorsicht geboten, um nicht Betrügern in die Falle zu gehen, die die Umstellung bei der Telekom möglicherweise dazu nutzen könnten, um Kunden bewusst zu täuschen und falsche Mahnungen zu verwenden.

Diese Angaben sind auf den Original-Schreiben zu finden

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Die von der Telekom verschickten E-Mails beinhalten stets nicht nur den Namen, sondern auch die Anschrift und das Kundenkonto des Nutzers. So sollen die Anwender klar erkennen können, dass das Schreiben tatsächlich von der Telekom und nicht von unliebsamen Trittbrettfahrern stammt.

Aber auch umgekehrt kann es Probleme geben - etwa dass die tatsächlich von der Telekom verschickten Mahnungen, Rechnungen oder Kunden-Informationen als Spam erkannt und entsprechend aussortiert werden. Im Zweifelsfall sollten Nutzer hin und wieder auch den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs überprüfen, um sicherzugehen, dass dort keine ungelesene elektronische Post schlummert, bei der es sich gar nicht um Spam handelt.

Relevant sind die Mahnungen vor allem für Telekom-Kunden, die ihre Rechnungen nicht automatisch per Bankeinzug begleichen, sondern die Beträge jeweils manuell überweisen. Aber auch bei einer fehlgeschlagenen Lastschrift wird sich die Telefongesellschaft per E-Mail an den Kunden wenden.

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