Telekom: 20 000 Euro Ordnungsgeld wegen unerwünschter Vertragszusätze
Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht
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Die Deutsche Telekom muss nach einer Entscheidung des
Landgerichts Bonn wegen nicht erwünschter kostenpflichtiger
Zusatzleistungen ein Ordnungsgeld von 20 000 Euro zahlen. Das geht
aus einem Beschluss des Gerichtes hervor (Az. 11 O 46/11 vom
26.11.2013). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Beschluss
beantragt, weil die Telekom Kunden im Rahmen bestehender Verträge
Tarifänderungen bestätigte, die nicht bestellt worden waren. Es ging
unter anderem um ein Sicherheitspaket, das ein Kunde gar nicht
angefordert hatte. "Wir hoffen, dass das Ordnungsgeld den Marktführer
nun endlich dazu bringt, seine unzulässigen Werbepraktiken zu
beenden", erklärten die Verbraucherschützer heute.
Kunden erhielten Sicherheitspakete und wurden auf andere Tarife umgestellt
Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht
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Die Verbraucherzentrale Hamburg listet in der Pressemitteilung
[Link entfernt]
zum Ordnungsgeld einige
Fälle von Beschwerden auf, die sie per E-Mail erhalten hatte. Ein Kunde beschwert
sich beispielsweise darüber, dass er wegen Unklarheiten in der Abrechnung den Konzern
anrief. Während des Gesprächs wurde ihm mitgeteilt, dass es die Möglichkeit
gebe, den Vertrag auf IP-Basis umzustellen. Der Kunde lehnte dies ab. Einige Zeit später
erhielt er einen Anruf, den sein Sohn entgegen nahm. Dieser teilte seinem Gesprächspartner mit, dass sein Vater momentan nicht zu Hause sei. Zwei Tage später erhielt der Vater jedoch eine Auftragsbestätigung für den Wechsel, nur beantragt hatte er ihn nicht.
Wieder ein anderer Kunde berichtet darüber, dass ein Anruf wegen Fragen zur Abbuchung anscheinend als Vertragsverlängerung gewertet wurde, obwohl im Gespräch lediglich die offenen Fragen geklärt wurden. Auch eine weitere Kundin wurde in einem Telefonat über das Big-TV-Entertaiment-Paket informiert und lehnte, nach eigener Aussage, deutlich ab. Kurz danach erhielt sie die Auftragsbestätigung.
Nicht nur die Hotline weiß, was die Kunden wollen, auch die Shops buchten automatisch
Doch nicht nur an der Hotline der Telekom scheint es zu solchen Missverständnissen zu kommen. Auch die Ladengeschäfte der Telekom sind betroffen. Eine Kundin beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale beispielsweise darüber, dass sie in einem Telekom-Shop einen Internetanschluss buchte, bei dem sich später herausstellte, dass er Zusatzleistungen enthielt, die die Kundin nicht haben wollte. Erst nach mehreren Anrufen bei der Hotline wurden die Leistungen dann storniert.
In einem anderen Fall besuchte eine Kundin einen Shop des Konzerns, um ihren herkömmlichen Telefon- in einen Call-Comfort-Anschluss umwandeln zu lassen. Während des Gesprächs wurde sie über Neuerungen im Bereich des digitalen Fernsehens informiert. Am Ende der Unterhaltung verließ die Kundin den Laden im guten Glauben, dass lediglich ihr Telefonanschluss umgestellt wurde. Was ihr wohl nicht bewusst war ist, dass die Notizen in der Werbebroschüre zum Thema digitales Fernsehen als Auftragsbestätigung galten. Ein erneuter Besuch im Shop ergab nur, dass solche Notizen bei der Telekom als Auftrag gelten würden, obwohl nichts unterschrieben wurden war.