Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherzentrale Hamburg

Telekom: 20 000 Euro Ordnungsgeld wegen unerwünschter Vertragszusätze

Wie heute bekannt wurde, muss die Deutsche Telekom ein Ordnungsgeld in Höhe von 20 000 Euro wegen unerwünschter Zusatzleistungen zahlen. Der Verbraucherzentrale Hamburg lagen mehrere Beschwerden von Kunden vor.
Von Kaj-Sören Mossdorf mit Material von dpa

Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht. Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht
Bild: dpa
Die Deut­sche Tele­kom muss nach einer Ent­schei­dung des Land­gerichts Bonn wegen nicht er­wünsch­ter kosten­pflich­tiger Zusatz­leis­tungen ein Ordnungs­geld von 20 000 Euro zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Gerichtes hervor (Az. 11 O 46/11 vom 26.11.2013). Die Ver­braucher­zen­trale Hamburg hatte den Beschluss beantragt, weil die Telekom Kunden im Rah­men bestehender Ver­träge Tarif­änderungen bestä­tigte, die nicht bestellt worden waren. Es ging unter anderem um ein Sicher­heits­paket, das ein Kunde gar nicht ange­fordert hatte. "Wir hoffen, dass das Ordnungs­geld den Markt­führer nun endlich dazu bringt, seine unzu­lässigen Werbe­praktiken zu beenden", erklärten die Ver­braucher­schützer heute.

Kunden erhielten Sicherheitspakete und wurden auf andere Tarife umgestellt

Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht. Kunden erhielten in Telekom-Shops mehr als erwünscht
Bild: dpa
Die Verbraucherzentrale Hamburg listet in der Pressemitteilung [Link entfernt] zum Ordnungsgeld einige Fälle von Beschwerden auf, die sie per E-Mail erhalten hatte. Ein Kunde beschwert sich beispielsweise darüber, dass er wegen Unklarheiten in der Abrechnung den Konzern anrief. Während des Gesprächs wurde ihm mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gebe, den Vertrag auf IP-Basis umzustellen. Der Kunde lehnte dies ab. Einige Zeit später erhielt er einen Anruf, den sein Sohn entgegen nahm. Dieser teilte seinem Gesprächspartner mit, dass sein Vater momentan nicht zu Hause sei. Zwei Tage später erhielt der Vater jedoch eine Auftragsbestätigung für den Wechsel, nur beantragt hatte er ihn nicht.

Wieder ein anderer Kunde berichtet darüber, dass ein Anruf wegen Fragen zur Abbuchung anscheinend als Vertragsverlängerung gewertet wurde, obwohl im Gespräch lediglich die offenen Fragen geklärt wurden. Auch eine weitere Kundin wurde in einem Telefonat über das Big-TV-Entertaiment-Paket informiert und lehnte, nach eigener Aussage, deutlich ab. Kurz danach erhielt sie die Auftragsbestätigung.

Nicht nur die Hotline weiß, was die Kunden wollen, auch die Shops buchten automatisch

Doch nicht nur an der Hotline der Telekom scheint es zu solchen Missverständnissen zu kommen. Auch die Ladengeschäfte der Telekom sind betroffen. Eine Kundin beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale beispielsweise darüber, dass sie in einem Telekom-Shop einen Internetanschluss buchte, bei dem sich später herausstellte, dass er Zusatzleistungen enthielt, die die Kundin nicht haben wollte. Erst nach mehreren Anrufen bei der Hotline wurden die Leistungen dann storniert.

In einem anderen Fall besuchte eine Kundin einen Shop des Konzerns, um ihren herkömmlichen Telefon- in einen Call-Comfort-Anschluss umwandeln zu lassen. Während des Gesprächs wurde sie über Neuerungen im Bereich des digitalen Fernsehens informiert. Am Ende der Unterhaltung verließ die Kundin den Laden im guten Glauben, dass lediglich ihr Telefonanschluss umgestellt wurde. Was ihr wohl nicht bewusst war ist, dass die Notizen in der Werbebroschüre zum Thema digitales Fernsehen als Auftragsbestätigung galten. Ein erneuter Besuch im Shop ergab nur, dass solche Notizen bei der Telekom als Auftrag gelten würden, obwohl nichts unterschrieben wurden war.

Mehr zum Thema Verbraucherzentrale