Hintergrund

Telekom: Darum dauert die Reparatur von Sturmschäden so lange

Meist geht die Behebung von Netzschäden, die durch Stürme ausgelöst werden, schnell. Doch wenn es länger dauert, ist nicht immer die Telekom schuld: Wer muss umgestürzte Bäume entfernen?
Von

Ein Sturmschaden an einer Telekom-Leitung nahe Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern Ein Sturmschaden an einer Telekom-Leitung nahe Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern
Bild: Telekom
Telefon-, Internet- und Mobil­funk-Kunden sind es gewohnt, dass die Netze unter­brechungs­frei funktio­nieren. Doch wenn Herbststürme oder echte Orkantiefs wie "Xavier" oder "Herwart" übers Land fegen, bleiben überirdisch auf Masten verlegte Kommuni­kations­leitungen oft nicht verschont.

Die Kunden erwarten, dass derartige Schäden dann möglichst bald behoben werden, die Aufstellung eines neuen Masts ist in der Regel kein großer Aufwand. Doch in einem Blogeintrag erläutert die Telekom, dass sie die Schadensstelle zunächst oft gar nicht betreten kann.

Waldstück muss zunächst abgesichert werden

Ein Sturmschaden an einer Telekom-Leitung nahe Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern Ein Sturmschaden an einer Telekom-Leitung nahe Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern
Bild: Telekom
Die Kräfte eines Sturms können laut der Telekom so stark sein, dass Verteilerkästen aus ihren Verankerungen gerissen werden und Holzmasten wie Streichhölzer geknickt werden. Oberirdisch verlegte Kabel würden zwar nicht so schnell reißen, aber wenn wirklich große Bäume auf die Leitungen fallen, werden diese oft samt Mast zu Boden gedrückt.

Meist sei es so, dass sich bei einem Netzausfall der geballte Zorn der Kunden auf die Telekom konzentriert - doch dies sei oft nicht berechtigt. Laut dem Netzbetreiber kann es lebensgefährlich sein, nach einem Sturm ohne Absprache den Wald zu betreten oder zu versuchen, heruntergefallene Äste eigenhändig zu entfernen. Besondere Gefahr besteht, wenn Baumkronen und Äste, die abgeknickt wurden und sich verkeilt haben, noch nicht ganz auf den Boden gefallen sind.

Neben der tatsächlichen existierenden Gefahr gibt es auch noch eine juristische Seite: Denn für die Beseitigung umgestürzter Bäume und die Absicherung des Geländes ist laut der Telekom der Waldbesitzer zuständig. Der Wald und damit auch die Bäume gehören in den meisten Fällen der Stadt oder Kommune, und erst wenn der Eigentümer das Waldstück freigegeben und als sicher eingestuft hat, dürfen die Bautrupps der Telekom anrücken, um den Netzschaden zu beheben.

Durch "Xavier" und "Herwart" seien allein in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mehr als 4000 Schäden an oberirdisch verlegten Leitungen entstanden. Das habe ein Arbeitsaufkommen zur Folge gehabt, das normalerweise in einem halben Jahr anfällt.

In einer separaten Bilder-Übersicht zeigen wir, wie kaputte Telefonleitungen bei Netzausfällen aussehen können. Darüber hinaus beschreiben wir in einem Hintergrund-Artikel, wie das Disaster Recovery Management der Telekom arbeitet.

Mehr zum Thema Netzausfall