StreamOn muss nachgebessert oder eingestellt werden
Telekom verliert Eilverfahren um StreamOn
Foto: teltarif.de
Seit mehr als zwei Jahren bietet die Deutsche Telekom ihre StreamOn-Optionen an. Ungeachtet der unklaren Rechtslage hinsichtlich der Zero-Rating-Angebote hat der Netzbetreiber im vergangenen Jahr nach StreamOn Music & Video mit StreamOn Gaming noch eine weitere Kategorie eingeführt. Und mit StreamOn Social&Chat folgte erst vor wenigen Wochen noch ein weiteres Angebot.
Jetzt steht allerdings fest: Die Telekom kann StreamOn in der jetzigen Form nicht weiter anbieten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster folgte der Argumentation der Bundesnetzagentur und teilte mit, StreamOn verstoße gegen das Gebot der Netzneutralität (Aktenzeichen: 13 B 1734/18).
Regulierer hat zwei Kritikpunkte
Telekom verliert Eilverfahren um StreamOn
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Hintergrund ist, dass die Telekom Videostreams auf 480p drosselt - bei gebuchter StreamOn-Option nicht nur für Partnerdienste, sondern generell. Kunden haben zwar die Möglichkeit, diese Einschränkung temporär aufzuheben, dann greift allerdings auch bei Partnerdiensten das Zero Rating nicht mehr. Es sei unerheblich, dass der Kunde mit der Buchung von StreamOn dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt habe.
Der zweite Kritikpunkt betrifft die von der Telekom getroffene Regelung, StreamOn nur innerhalb Deutschlands, nicht aber im EU-Roaming anzubieten. Damit verstoße der Netzbetreiber gegen die Roaming-Verordnung, nach der die Kunden ihren Vertrag auch in allen EU- und EWR-Staaten unverändert nutzen können.
Die Beanstandungen durch die Bundesnetzagentur seien voraussichtlich rechtmäßig. Daher könne der Regulierer diese auch jetzt schon durchsetzen, obwohl eine Entscheidung im nach wie vor anhängigen Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch nicht gefallen sei. Das Hauptsacheverfahren habe keine aufschiebende Wirkung.
StreamOn muss angepasst oder eingestellt werden
Unter dem Strich bedeutet die bereits am Freitag getroffene, aber erst heute veröffentlichte Entscheidung im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Telekom ihre StreamOn-Option entweder gemäß den Vorgaben durch den Regulierer ändern oder aber einstellen muss. Davon betroffen sind auch Bestandskunden.
Während Bundesnetzagentur bereits angekündigt hat, eine "Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom" durchzusetzen, liegt vom Netzbetreiber noch keine Stellungnahme vor. Betroffen sein könnte perspektivisch auch Vodafone, das mit dem Vodafone Pass vergleichbare Zero-Rating-Optionen anbietet.
In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, wie die Telekom auf die Entscheidung reagiert.