Zero Rating

Telekom: "Grundlage für kostenloses StreamOn in Frage gestellt"

Die Deutsche Telekom hat die Bundesnetzagentur aufgrund ihrer Entscheidung zu den StreamOn-Optionen scharf kritisiert. Der Netzbetreiber will nun rechtliche Schritte einleiten.
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Telekom kündigt Rechtsmittel gegen BNetzA-Entscheidung an Telekom kündigt Rechtsmittel gegen BNetzA-Entscheidung an
Foto: Tomasz Zajda - fotolia.com, Logo: Telekom/BNetzA, Montage: teltarif.de
Wie berichtet bleibt die Bundesnetzagentur bei ihrer Auffassung, dass die StreamOn-Optionen der Deutschen Telekom in Teilen rechtswidrig sind. Der Regulierer hält demnach daran fest, dass die Zero-Rating-Optionen unverändert auch im EU-Roaming angeboten werden müssen. Zudem dürften Video-Streams nicht anders als Audio-Streams behandelt werden. Somit dürfte die Telekom die Video-Angebote nicht mehr auf 480p-Auflösung herunterrechnen.

Die Deutsche Telekom konterte umgehend und teilte mit, für die Kunden und Partner von StreamOn ändere sich vorerst nichts. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur richte sich aber "klar gegen die Interessen der Kunden". Die Auflagen, unter denen der Netzbetreiber die seit April verfügbaren Option weiter anbieten dürfe, stelle die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage.

StreamOn kann ohne Aufpreis gebucht werden

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StreamOn kann zu den höherwertigen MagentaMobil-Tarifen der Deutschen Telekom ohne Aufpreis hinzugebucht werden. Zum Tarif MagentaMobil M können Interessenten StreamOn Music hinzubuchen, die Option für Zero Rating für Musik- und Videostreaming ist in Verbindung mit MagentaMobil L oder einem höherwertigeren Vertrag zu bekommen.

Allerdings haben nur MagentaEINS-Kunden, die neben dem Handy- auch einen Festnetzanschluss von der Telekom besitzen, die Möglichkeit, StreamOn Music&Video Max zu buchen. Einzig bei dieser Option wird die Qualität von Videostreams nicht begrenzt. Stattdessen können die Nutzer die Angebote in der Original-Auflösung nutzen, die der Anbieter bereitstellt.

Telekom kündigt Widerspruch an

"Wir werden bewerten, wie diese Anordnung umzusetzen ist", so die Telekom-Pressestelle. Oberstes Ziel sei es, dass die Kunden keinen Schaden nehmen und StreamOn weiter angeboten werden kann. Das Bonner Tele­kommuni­kations­unter­nehmen sehe derzeit keinen Grund, von seiner Rechtsauffassung abzuweichen und kündigte daher Widerspruch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur an.

"Mit dem Beschreiten des Rechtsweges werden wir dafür kämpfen, dass unsere Kunden StreamOn weiterhin - und auch während der rechtlichen Klärung - nutzen können", so die Telekom. Es gebe keinerlei Beschwerden von Kunden oder Partnern. Im Gegenteil: Die Anzahl der Partner steige monatlich an. Zudem würden sich jede Woche rund 20 000 weitere Kunden für die Streaming-Optionen entscheiden. Aktuell habe das Angebot bereits mehr als 700 000 Nutzer.

Darum tut sich die Telekom mit StreamOn im Roaming schwer

Aus Sicht der Telekom ist es durchaus nachvollziehbar, StreamOn im EU-Roaming nicht uneingeschränkt anzubieten. Im Test von teltarif.de hatte sich gezeigt, dass beim Streaming mit Sky Go in 30 Minuten rund 1 GB Datenverkehr anfällt. Kunden, die im Roaming ein ganzes Fußballspiel (90 Minuten) sehen, würden demnach 3 GB an Daten übertragen.

Wer Vor- und Nachberichte und die Hauptzeitpause mitnimmt, kommt leicht auf 5 GB. Derzeit liegt der Großhandelspreis bei 7,70 Euro pro Gigabyte, sodass der Telekom Kosten in Höhe von 38,50 Euro entstehen würden. In den kommenden Jahren reduzieren sich diese Großhandelspreise jedoch sukzessive, wie unsere Infoseite zur Fair-use-Regelung für den regulierten EU-Roamingtarif zeigt.

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