Zero Rating

Telekom: "StreamOn verstößt nicht gegen EU-Recht"

Die Deutsche Telekom erklärt in einem Blogbeitrag, warum sie die StreamOn-Optionen für rechtmäßig hält. Wirklich überzeugend ist die Argumentation indes nicht.
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Telekom rechtfertigt StreamOn Telekom rechtfertigt StreamOn
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Wie berichtet will die Deutsche Telekom ihre StreamOn-Optionen weiterhin anbieten. Dabei hat das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche entschieden, dass das Zero-Rating-Angebot in Teilen nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sei. Konkret geht es dabei um die Drosselung der Bandbreite bei Videostreams und um das fehlende EU-Roaming bei StreamOn.

Die Bonner Telefongesellschaft hat in ihrem firmeneigenen Blog nun nochmals ihre Rechtsauffassung dargelegt. Das Unternehmen sei nach wie vor der Ansicht, das Angebot verstoße nicht gegen EU-Recht. Außerdem sei StreamOn erfolgreich und habe den Markt belebt, wobei diese Argumente ganz sicher kein Gericht von der Rechtmäßigkeit überzeugen dürften.

Telekom: "Roaming-Verordnung erlaubt auch nationale Tarife"

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Weiter heißt es, die Telekom sei davon überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt. Das ist in der Tat der Fall. So bieten auch verschiedene Discounter rein innerdeutsche Tarife an. Diese lassen sich aber im Gegensatz zu den MagentaMobil-Verträgen der Deutschen Telekom überhaupt nicht im Ausland nutzen, weil sie schlicht nur für das Heimatnetz freigeschaltet sind.

Die Telekom sieht StreamOn dem Blog-Posting zufolge als kostenlosen Zusatzvertrag in Deutschland, der nicht EU-weit angeboten werden müsse. Die Optionen seien von vorneherein als kostenloses Angebot im Inland konzipiert worden. Allerdings handelt es sich bei StreamOn um keinen eigenständigen Mobilfunkanschluss, sodass die Argumentation des Netzbetreibers kaum schlüssig ist.

Auch das Telekom-Argument, es gebe keinerlei Beschwerden von Kunden oder Partnern dürfte die Richter der nächsten Instanz kaum überzeugen. Die Roam-like-at-home-Regelung der EU-Verordnung sieht nun einmal vor, dass die Kunden ihren Tarif in allen EU- und EWR-Staaten ohne Aufpreis verwenden können, auch wenn ein solches Angebot für die Telekom kaum kalkulierbar und nicht wirtschaftlich darstellbar wäre.

Telekom hält Videos in DVD-Qualität für ausreichend

Zur Drosselung der Videoqualität auf 480p sagt die Telekom: "Wir halten die Übertragung in DVD-Qualität für die Darstellung auf mobilen Endgeräten für absolut ausreichend. Das zeigen gerade auch die hohen Buchungszahlen unserer Kunden und das große Interesse unserer Partner." Tests der teltarif.de-Redaktion zeigten wiederum, dass die Qualität bei hochauflösenden Displays, wie sie bei aktuellen Smartphones und Tablets üblich sind, durchaus an alte VHS-Videozeiten erinnert.

Andererseits bietet die Bandbreitenbegrenzung auch Vorteile, wenn man sich als Kunde in einem nicht optimal mit LTE oder UMTS versorgten Gebiet aufhält. Geraten Streams in HD-Qualität hier teilweise ins Stocken, so laufen in der Bandbreite reduzierte Übertragungen deutlich zuverlässiger. Die Telekom sieht "keinen Verstoß gegen EU-Recht, zumal andere Qualitäten im Bedarfsfall jederzeit genutzt werden können". Das ist zwar richtig. Hebt der Kunde die Bandbreitenbegrenzung temporär auf, dann greift auch das Zero Rating nicht mehr.

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