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Telekom kämpft um StreamOn: Wider­spruch gegen BNetzA

Die Deutsche Telekom hat nach eigenen Angaben Mitte Januar Widerspruch gegen die StreamOn-Entscheidung der BNetzA eingelegt. Der Netzbetreiber droht aber auch mit der Einstellung der Option.
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Telekom kämpft um StreamOn Telekom kämpft um StreamOn
Foto: Telekom/teltarif.de
Die Deutsche Telekom hat Mitte Januar Widerspruch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur bezüglich der StreamOn-Optionen eingelegt. Das bestätigte die Pressestelle des Bonner Telekommunikationsdienstleisters auf Anfrage von teltarif.de. Die Bundesnetzagentur hatte StreamOn Ende vergangenen Jahres in Teilen für rechtswidrig erklärt und den Netzbetreiber dazu aufgefordert, die Angebote bis Ende März nachzubessern.

Konkret geht es dem Regulierer vor allem um die fehlende Möglichkeit, StreamOn auch im EU-Ausland zu nutzen. Genau das sehe aber die Roam-like-at-Home-Regulierung vor, die am 15. Juni vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Dem gegenüber steht allerdings ein erhebliches finanzielles Risiko für die Telekom, wenn Kunden vor allem Videostreaming im Ausland intensiv nutzen, wodurch naturgemäß große Datenmengen anfallen würden.

Bundesnetzagentur will HD-Videostreams

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Foto: Telekom/teltarif.de
Die Bundesnetzagentur stellt sich zudem gegen die Drosselung der Qualität von Videostreams auf 480p. Das Verbot dieser Begrenzung auf eine nicht mehr zeitgemäße Übertragungsqualität sichere nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärke auch Anbieter von Inhalten mit höherer technischer Qualität.

Der Widerspruch, den die Telekom gegen die Anordnung des Regulierers eingelegt hat, hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das wäre einem Bericht des Onlinemagazins Golem zufolge selbst bei einer Klage gegen den Bescheid der Fall. Daher sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Netzbetreiber den Bescheid wie im Falle der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren vorläufig aufheben lassen will.

Telekom droht mit Aus für StreamOn

Sollte sich die Telekom nicht gegen die Bundesnetzagentur durchsetzen können, so droht eine Einstellung der StreamOn-Optionen. Das stellte der Netzbetreiber dem Golem-Bericht zufolge bereits im August gegenüber dem Regulierer klar. Eine Öffnung der Optionen für die Nutzung im International Roaming sei wirtschaftlich nicht tragfähig, so die Begründung. Mitte Dezember erklärte das Unternehmen auch öffentlich, mit der BNetzA-Entscheidung sei die "Grundlage für kostenloses StreamOn in Frage gestellt".

Die Begrenzung von Videostreams auf 480p begründete die Telekom den Angaben zufolge auch mit seiner eigenen Netzqualität. Die Drosselung sorge dafür, dass mehr Kunden gleichzeitig Videostreams nutzen könnten. Zudem wirke sich die Maßnahme "stabilisierend" aus. Eine Begründung, die zwar aus regulatorischer Sicht nicht zählen mag, sich bei der praktischen Nutzung als zutreffend gezeigt hat.

In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, was nach Ansicht von Professor Dr. Torsten J. Gerpott, Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmens- und Technologieplanung mit dem Schwerpunkt Telekommunikationswirtschaft an der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen, gegen ein Verbot von StreamOn spricht.

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