Zero Rating

Ein Jahr StreamOn von der Telekom: Zukunft weiter unklar

Seit genau einem Jahr können Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom die StreamOn-Optionen buchen. Die Zukunft der Angebote ist nach wie vor nicht gesichert.
Von

StreamOn feiert erstes Jubiläum StreamOn feiert erstes Jubiläum
Foto: teltarif.de
Am 19. April 2017 führte die Deutsche Telekom ihre StreamOn-Optionen ein. Kunden haben damit die Möglichkeit, Musik- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass der dabei anfallende Datenverbrauch das Inklusivvolumen des Tarifs belastet. Allerdings greift dieses sogenannte Zero Rating nur dann, wenn der Kunde die Streaming-Dienste von Telekom-Partnern nutzt. Das sind derzeit 148 Audio- und 72 Video-Angebote.

Populäre Portale wie Spotify und Apple Music, Deezer und Amazon Prime Music, Netflix und Sky, YouTube und die ZDF-Mediathek sind mit dabei. Allerdings fehlen auch noch zahlreiche Anbieter, die Kunden sich wünschen würden. Dazu gehören TuneIn Radio und Radio.de genauso wie die ARD-Mediathek und DAZN, um nur einige Beispiele zu nennen.

Unter dem Strich bezeichnet die Telekom die StreamOn-Angebote als Erfolg. Mehr als eine Million Kunden hätten sich bereits für eine der kostenlos zu den höherwertigen MagentaMobil-Verträgen zubuchbaren Optionen entschieden. Dabei ist die Zukunft von StreamOn alles andere als sicher.

Bundesnetzagentur fordert Nachbesserungen

StreamOn feiert erstes Jubiläum StreamOn feiert erstes Jubiläum
Foto: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hatte das Telekom-Angebot geprüft und den Netzbetreiber zu Nachbesserungen aufgefordert. Einerseits müsse StreamOn gemäß der EU-Regulierung auch in den Ländern verfügbar sein, in denen der regulierte Tarif greift. Zum anderen dürfe die Telekom nach dem Prinzip der Netzneutralität Audio- und Videostreams nicht unterschiedlich behandeln. Bei der Option StreamOn Music&Video werden Videoangebote jedoch auf 480p reduziert.

Die Telekom klagt vor dem Landgericht Köln gegen den Bescheid des Regulierers, der eigentlich zum 31. März hätte umgesetzt werden müssen. Parallel geht der Netzbetreiber im Eilverfahren gegen die Anordnung vor, da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Köln auf Anfrage von teltarif.de bestätigte, ist aber bislang im Eilverfahren keine Entscheidung gefallen. Beiden Parteien sei an einer gründlichen Prüfung gelegen. Wann es eine Entscheidung zu StreamOn gibt, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis es soweit ist, können die Kunden die Optionen unverändert nutzen, zumal die Bundesnetzagentur den Bescheid gegen die Telekom bis Abschluss des Eilverfahrens nicht vollstrecken will. Die Telekom hatte wiederum angedeutet, die Anordnung des Regulierers könne das Ende für das kostenlose Streaming bedeuten.

Mehr zum Thema StreamOn