Geld zurück

Telogic-Insolvenz: Kunden können nun Geld-Forderung anmelden

Insolvenzverwalter verschickt Briefe, Nummernportierung noch möglich
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Seit der Insolvenz des virtuellen Netzbetreibers Telogic sind die SIM-Karten der Betroffenen stumm. Nun wendet sich der Insolvenz­ver­walter an alle Betroffenen und bittet sie, ihre fi­nan­zi­ellen Forderungen an­zu­melden. teltarif.de hat ebenfalls ein Schreiben bekommen und verrät, was (Ex-)Kunden beachten müssen.

Für Hardware-Tests nutzten wir in der teltarif.de-Redaktion eine SIM-Karte des Anbieters simsay, die im Telogic-Netz geschaltet war. Nach dem am 29. Oktober eingereichten Insolvenz-Antrag dauerte es nur wenige Stunden, bis die Karte nicht mehr nutzbar war. simsay hat es bis heute nicht geschafft, seine Kunden in ein anderes Netz zu migrieren. Auf der Homepage ist seit Wochen zu lesen: "Aus aktuellem Anlass können wir Ihnen leider keine Tarife vermitteln. Wir sind dabei, adäquaten Ersatz zum E-Plus-/Telogic-Netz zu finden".

Am 20. November wurde nun das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Wer noch Guthaben auf seiner SIM-Karte oder im Rahmen der Netzabschaltung weitere finanzielle Auslagen hatte, kann diese Forderungen nun an den Insolvenzverwalter schicken.

Insolvenzverwalter betreut 80 000 Gläubiger

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Bild: teltarif.de
Zuständig für das Insolvenzverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger von der Firma White & Case Insolvenz GbR, Postfach, 44105 Dortmund. Diese Unternehmen betreut auch die Insolvenz von TelDaFax. Das umfangreiche Schreiben, das wir erhielten, enthielt die Rufnummer unserer SIM-Karte und eine persönliche "Gläubiger-PIN". Gleich zu Beginn des Schreibens weist der Insolvenzverwalter auf den hohen Arbeitsaufwand hin - er müsse rund 80 000 Gläubiger betreuen.

Alle Forderungen, die bereits vor dem 20. November eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden und müssen neu angemeldet werden. Als Meldefrist hat der Anwalt den 10. April 2013 festgesetzt - bis zu diesem Termin müssen alle Forderungen eingegangen sein. Wer seine Forderung später einsendet, kann diese zwar immer noch geltend machen, verzögert damit aber das Verfahren. Für diese Verzögerung wird der Insolvenzverwalter Gebühren verlangen.

Auf der folgenden Seite erläutern wir, wie betroffenen Kunden ihr restliches Prepaid-Guthaben sowie weitere Gebühren - beispielsweise für die Rufnummernportierung - anfordern können. Wer seine Rufnummer noch nicht portiert hat, kann dies übrigens immer noch veranlassen.

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