Themenspezial: Verbraucher & Service Taschen-Telefonat

teltarif hilft: 10-stündiges Telefonat auf congstar-Rechnung

Eine congstar-Kundin staunte nicht schlecht, als auf ihrer Rechnung ein beinahe 10-stündiges Telefonat für knapp 55 Euro auftauchte. Sollte es im Telekom-Netz keine Zwangstrennung geben? teltarif.de konnte den Fall klären.
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10-stündiges Telefonat auf einer congstar-Rechnung 10-stündiges Telefonat auf einer congstar-Rechnung
Bild: congstar
Dank Flatrates gibt es heutzutage nur noch wenige Schock­rechnungen, wenn man den Mobilfunk-Vertrag nicht im Ausland genutzt hat und auf keine Falle eines Drittanbieters hereingefallen ist. Wenig-Nutzer telefonieren aber oft noch über eine minuten­basierte Abrechnung, weil das für sie günstiger ist.

Eine Kundin, die den alten 9-Cent-Postpaid-Tarif von congstar nutzt, wunderte sich über eine außergewöhnlich hohe Rechnung. Statt durchschnittlich rund 20 Euro standen auf einmal über 70 Euro auf der Rechnung. Was war geschehen?

Mysteriöses zehnstündiges Telefonat ab 15:35 Uhr

10-stündiges Telefonat auf einer congstar-Rechnung 10-stündiges Telefonat auf einer congstar-Rechnung
Bild: congstar
Der Patensohn der Kundin hat stets ein wachsames Auge auf die Rechnungen und Einzel­ver­bindungs­nach­weise seiner Patentante und berät sie auch in tariflichen Fragen. Auf dem Einzel­ver­bindungs­nach­weis zur betreffenden Rechnung erspähte er ein knapp zehnstündiges Telefonat, das die Patentante - beginnend um 15:35 Uhr - mit dem Patenonkel geführt haben soll.

Der Patensohn ging zunächst davon aus, dass beim Beenden eines Gesprächs wohl vergessen wurde, auf "auflegen" zu drücken. In der Anrufliste auf dem Handy war allerdings kein Anruf in der auf dem Einzel­ver­bindungs­nach­weis angegebenen Zeit aufgeführt. Darum war es auch unklar, ob das Telefonat möglicherweise unabsichtlich in der Tasche aufgebaut und so lange gehalten worden war, beispielsweise weil die Tastensperre nicht aktiv war.

Daraufhin legte der Patensohn bei congstar Widerspruch gegen die Rechnung ein und erkundigte sich parallel bei der Telekom, ob es im Telekom-Netz denn keine Zwangstrennung gebe, die derartige unbewusst aufgebaute Verbindungen wieder trennt. Außerdem verlangte er bei congstar ein Prüfprotokoll, um feststellen zu können, ob das Telefonat überhaupt stattgefunden hat und kein reiner Abrechnungsfehler vorliegt.

congstar-Prüfprotokoll: Gespräch hat stattgefunden

Seitens der Telekom erhielt der Patensohn die Auskunft, dass alle Telefonate im Telekom-Mobilfunknetz aus Sicherheitsgründen nach 2 Stunden getrennt würden. Eine Verbindung von 10 Stunden sei demnach nicht möglich.

Das von congstar nach rund sechs Wochen vorgelegte Prüfprotokoll ergab allerdings, dass tatsächlich ein Telefonat in dieser Länge zu einem anderen Anschluss im Mobilfunknetz stattgefunden hat. congstar lehnte darum eine Korrektur der Rechnung und eine Erstattung des strittigen Betrages ab. Auf das Argument mit der Zwangstrennung ging congstar gar nicht ein. Daraufhin schickte der Patensohn alle Unterlagen an unsere Redaktion und bat um Hilfe.

teltarif.de klärt den Fall auf

teltarif.de übermittelte alle Daten an congstar und fragte, was es mit den abweichenden Auffassungen zur Zwangstrennung auf sich habe. Nun stellte sich heraus, dass der Patensohn bei der Telekom-Hotline tatsächlich eine fehlerhafte Auskunft bekommen hatte. congstar schrieb uns:

Die maximale Gesprächsdauer im Inland wurde 2016 von 2 Stunden auf 12 Stunden erhöht. Eine 'Zwangstrennung' erfolgt also erst nach 12 Stunden. Es ist leider davon auszugehen, dass Frau [...] unbewusst den langen Zeitraum telefoniert hat. Der entsprechende Betrag wurde Frau [...] jedoch heute Morgen aus Kulanz gutgeschrieben. Sie sollte diesbezüglich auch schon eine Info per E-Mail erhalten haben."

Der Patensohn bestätigte die Klärung des Falls und bedankte sich bei teltarif.de:

Vielen Dank für die erfreuliche Nachricht. In der Tat kam gestern eine Mail mit einer Gutschrift über den Betrag in der Höhe des Telefonats. Vielen Dank dafür! An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen für die Hilfe bedanken, auch im Namen meiner Patentante.

In einem anderen teltarif-hilft-Fall erhielt eine congstar-Kundin trotz Verfügbarkeit kein congstar-VDSL.

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