Nicht gewünscht

teltarif hilft: Pyur stellt ungefragt auf teureren Tarif um

Sind Senioren ein lohnendes Ziel, wenn man jemand eine Vertrags­umstel­lung mit anschlie­ßend höherer Grund­gebühr unter­schieben will? teltarif.de musste einem Pyur-Kunden helfen.
Von

Pyur stellte ungefragt Kabel-Anschluss um Pyur stellte ungefragt Kabel-Anschluss um
Bild: Pyur / Tele Columbus
Von Senioren hören wir ab und zu, dass diese von ihrem Provider oder einem (vermeint­lichen) Vertriebs­mitar­beiter tele­fonisch kontak­tiert werden. Am Telefon wird dann ein "attrak­tives" Angebot zum Tarif­wechsel gemacht. Selbst wenn der Kunde am Telefon ablehnt, wird der Vertrag manchmal trotzdem einfach umge­stellt und eine höhere Grund­gebühr kassiert. Wird dies bei wehr­losen Senioren bevor­zugt durch­geführt? Für diese These gibt es keine Beweise.

Denn das Problem besteht darin, dass sich nach Been­digung eines Tele­fonats oft nicht mehr genau fest­stellen lässt, wer was gesagt hat und wer einer Sache zuge­stimmt oder diese abge­lehnt hat.

teltarif.de musste kürz­lich einem Kunden von Pyur helfen, dem nach seiner eigenen Aussage am Telefon unge­wollt ein teurerer Vertrag unter­geschoben worden war.

Wider­sprüche zur Umstel­lung zunächst abge­lehnt

Pyur stellte ungefragt Kabel-Anschluss um Pyur stellte ungefragt Kabel-Anschluss um
Bild: Pyur / Tele Columbus
Der Pyur-Kunde ist 89 Jahre alt und hat dort bislang nur Kabel­fern­sehen bezogen zu einer Grund­gebühr von 13,99 Euro. Internet hat er noch nie genutzt. Für die geschäft­liche Kommu­nika­tion hat er einem Schwie­gersohn eine Voll­macht erteilt. Im Juni 2019 traf plötz­lich Hard­ware für einen Internet-Anschluss ein, woraufhin der Schwie­gersohn beim Kunden­service von Pyur nach­fragte.

Dort stellte sich heraus: Angeb­lich soll eine Vertrags­ände­rung zum 1. Juli erfolgt sein, und zwar in den Tarif Kabel­fern­sehen mit Surf&Phone 20 und HDTV, mit Mindest­vertrags­lauf­zeit von 24 Monaten für den Internet-Anschluss. Insge­samt sollte der Kunde monat­lich plötz­lich 45 Euro bezahlen (mit einem Rabatt von 15 Euro für die ersten sechs Monate). Der Anschlus­sin­haber hatte aber nach eigener Aussage keine Vertrags­ände­rung abge­schlossen, weder schrift­lich noch am Telefon. Der Schwie­gersohn wider­sprach darum der Vertrags­umstel­lung.

Pyur behaup­tete gegen­über dem Schwie­gersohn, im April eine Vertrags­bestä­tigung versandt zu haben und akzep­tiert den Widerruf nicht wegen verstri­chener Wider­rufs­frist. Der Anschlus­sin­haber hatte aber keine Auftrags­bestä­tigung erhalten. Eine Vertrags­bestä­tigung "in Kopie" wurde erst mit einem Schreiben vom 30. Juli zuge­sandt.

Daraufhin erfolgte durch den Schwie­gersohn frist­gerecht inner­halb von 14 Tagen der Widerruf per Einschreiben, der wiederum von Pyur nicht aner­kannt wurde. Noch bis Mitte September war aller­dings im Kunden­konto die Auftrags­bestä­tigung merk­würdi­gerweise als "in Bear­beitung" aufge­führt.

Lösung nach Inter­vention von teltarif.de

Pyur konnte gegen­über dem Kunden nicht nach­weisen, dass es zu einer verbind­lichen Vertrags­ände­rung gekommen war. Sicher­heits­halber über­wies der Kunde weiterhin die unbe­strit­tenen Forde­rungen für den bishe­rigen TV-Kabel­anschluss an Pyur, und der Schwie­gersohn wandte sich hilfe­suchend an unsere Redak­tion. Wegen nicht erfolgter Zahlungen für den Inter­netan­schluss drohte Pyur inzwi­schen eine "Einschrän­kung der Leis­tungen" an.

Nachdem teltarif.de die Sache an Pyur über­mittelt hatte, schrieb uns ein Spre­cher des Unter­nehmens:

Tatsäch­lich ist es in diesem Fall so, dass der Kunde am 12.4.2019 einen Anruf von unserem Verkaufs­team erhielt und danach dieses Vertrags­upgrade durch­geführt wurde. Da die Leis­tungen so nun offen­sicht­lich nicht gewollt wurden, geben wir dem Widerruf jedoch statt und stellen den alten Vertrags­zustand wieder her. Weiterhin werden sämt­liche Mahn- und Rück­last­schrift­gebühren gutge­schrieben. Der Kunde wird von uns schrift­lich hier­über infor­miert.
Schließ­lich erhielt der Kunde ein Schreiben von Pyur, in dem der Netz­betreiber "aus Kulanz und ohne Aner­kennung einer Rechts­pflicht" den Widerruf der Tari­fum­stel­lung bestä­tigte. Pyur quit­tierte zudem die erfolg­reiche Rück­sendung der nicht benö­tigten Internet-Hard­ware und versprach, den Tarif wieder auf den alten Stand zurück­zustellen. Darüber hinaus bedau­erte Pyur den Vorfall und versi­cherte, dass man zu keiner Zeit den Kunden habe verär­gern wollen. Der Schwie­gersohn schrieb abschlie­ßend an unsere Redak­tion:
Das avisierte Schreiben von Pyur ist heute einge­troffen. Damit ist die Ange­legen­heit erle­digt. Vielen Dank noch­mals für Ihre Inter­vention. Ich gehe jetzt davon aus, dass mit der Januar-Rech­nung wie ange­kündigt die Rück­rech­nung erfolgen wird.

Mehr zum Thema teltarif hilft