Abgeschaltet

Bericht: Tesla deaktiviert nachträglich Premium-Features

Tesla hat Kunden nach­träg­lich Premium-Optionen deak­tiviert. Die Käufer der Fahr­zeuge sind empört, dass der E-Auto-Hersteller nach­träg­lich in ihr Eigentum eingreift.
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Tesla am Supercharger Tesla am Supercharger
Foto: Tesla
Tesla gehört zwei­fels­frei zu den Markt­führern, wenn es um Elek­tromo­bilität geht. Hin und wieder hört man von Quali­täts­problemen, die zum Teil auch dazu führen, dass der Hersteller bereits verkaufte Autos wieder zurück­nehmen muss. In der Regel werden die Mängel behoben, sodass die Fahr­zeuge erneut in den Verkauf geschickt werden können. Auch wenn die ursprüng­lichen Probleme mit dem Auto behoben wurden, kann es vorkommen, dass der Käufer mit Tesla nicht zufrieden ist.

Über einen solchen Fall hat jetzt das Online­magazin heise berichtet. Hier hat Tesla bei einem Gebraucht­wagen vom Typ Model S in den USA die Funk­tonen "Enhanced Auto­pilot" und "Full Self-Driving Capa­bility" nach­träg­lich deak­tiviert. Die Features kosten zusammen rund 8000 US-Dollar. Sowohl Käufer als auch Verkäufer wussten nichts davon, dass der Hersteller die Leis­tungs­merk­male im Rahmen eines Soft­ware-Updates wieder abschaltet.

Wie es im Bericht heißt, hat ein Gebraucht­wagen-Händler das Model S von Tesla selbst gekauft, um es später weiter­zuver­äußern. Ein Sticker, der in den USA bei Auto­verkäufen Pflicht ist, bestä­tigte, dass beide Premium-Funk­tionen beim Fahr­zeug aktiv sind. Nichts deutete darauf hin, dass es sich dabei um eine verse­hent­liche oder vorüber­gehende Frei­schal­tung handelt, wie es weiter heißt. Aller­dings habe Tesla die Optionen in einem Infor­mati­onsschreiben zu Zustand und Funk­tionen des Autos auch nicht explizit erwähnt.

Nach einem Update waren die Optionen weg

Tesla am Supercharger Tesla am Supercharger
Foto: Tesla
Am 18. November sei der Hersteller schließ­lich zu dem Schluss gekommen, "Enhanced Auto­pilot" und "Full Self-Driving Capa­bility" seien beim frag­lichen Fahr­zeug nicht erworben worden. Als der Kunde, der dem Gebraucht­händler den Wagen im Dezember abge­kauft hat, das Auto in Augen­schein nahm, waren die Features noch aktiv. Das sei für den Kunden mit kauf­entschei­dend gewesen. Kaum habe der Käufer ein anste­hendes Soft­ware-Update ausge­führt, seien die Optionen abge­schaltet worden.

In Foren­posts beklagen noch weitere Kunden, dass ihnen von Tesla ohne Vorwar­nung der Selbst­fahrer-Modus abge­schaltet wurde. Der Hersteller verlange dann eine Rechungs­kopie als Nach­weis, dass die abge­schal­teten Optionen recht­mäßig erworben wurden. Kunden wie Zwischen­händler sind über diese Machen­schaften des Herstel­lers erbost. Schließ­lich greife Tesla auf diesem Weg auch nach­träg­lich und ohne Vorwar­nung in das Eigentum ein, das der Käufer erworben wurde.

Ob sich Tesla mit solchen Aktionen einen Gefallen tut, ist frag­lich. Schon die Quali­täts­mängel, die manche Kunden bei Neufahr­zeugen beklagen, schaden dem Ruf des Herstel­lers. Wenn aber für Tesla nicht einmal die Aussage "gekauft wie gesehen" gilt, könnte das den Erfolg des Unter­nehmens empfind­lich beein­flussen.

In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, dass mehrere Tesla-Modelle in Bran­denburg entstehen sollen.

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