Neue Regeln bei Festnetz & Mobilfunk: Tarif-Infoblatt wird Pflicht
Mit dem Start des neuen Monats gibt es für Festnetz- und Mobilfunk-Kunden eine wichtige Neuregelung. Denn am heutigen 1. Juni tritt die bereits 2016 beschlossene Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur in Kraft. Die Verordnung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Denn alle relevanten Tarif- und Vertragsinformationen müssen ab sofort übersichtlich auf einem Formblatt aufgelistet werden - sie dürfen nicht mehr nur im Kleingedruckten stehen. Künftig finden Kunden Angaben über ihre Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen und zur Kündigungsfrist auf dem sogenannten Produktinformationsblatt. Auch Angaben zur maximalen Datenübertragungsgeschwindigkeit müssen aufgelistet werden.
Neu ist außerdem, dass Mobilfunkkunden ihr verbrauchtes Datenvolumen nun tagesaktuell einsehen können. Per App oder über das Kundenportal können sie auf Wunsch eine monatliche Kostenobergrenze festlegen. Bei einem ungewöhnlich hohem Datenverbrauch müssen die Anbieter ihre Kunden warnen. Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.