Themenspezial: Verbraucher & Service Abzocke

Unerlaubte Telefonwerbung: Immer mehr Beschwerden

Das Geschäft mit der Abzocke am Telefon blüht weiterhin: Die Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen drastisch zu.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Mitarbeiterin im Callcenter: Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu Mitarbeiterin im Callcenter: Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu
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Über unerlaubte Telefonwerbung haben sich seit Januar schon fast so viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert wie im gesamten Vorjahr. Insgesamt gingen bei der Aufsichtsbehörde im ersten Halbjahr 26 080 Beschwerden ein, wie die Rheinische Post unter Verweis auf ein Antwortschreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion berichtet. Mitarbeiterin im Callcenter: Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu Mitarbeiterin im Callcenter: Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu
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Im Jahr 2016 waren 29 298 Verbraucherbeschweren registriert worden, und schon davor hatte es einen Zuwachs gegeben.

Generell darf niemand zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat - diese Zustimmung darf auch nicht zu Beginn des Telefonats nachträglich eingeholt werden. Außerdem dürfen Werbetreibende ihre Rufnummer nicht unterdrücken oder eine falsche Nummer einblenden. Proteste gibt es dennoch immer wieder - auch wegen der Hartnäckigkeit und des einschüchternden Tons mancher Anrufer.

Strafen schrecken nicht ab

Selbst miese Tricks, um den Angerufenen ein "Ja" zu entlocken, das dann in einer Aufzeichnung als Zustimmung zu einem Kaufvertrag ausgegeben wird, obwohl es eigentlich die Antwort auf eine scheinbar harmlose Frage war, sind leider nicht ungewöhnlich. Beklagt wird zudem der Einsatz von Wählprogrammen, die immer wieder denselben Verbraucher anrufen.

Die Bundesnetzagentur würde gerne eine Dokumentationspflicht für Call Center einführen, was der Branchenverband DDV aber ablehnt. Er verweist auf einen freiwilligen Branchenkodex, der etwa die Zahl der Anrufe pro Kampagne und Zielperson auf 15 pro Woche begrenzt. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben Bundesratsinitiativen gestartet, um eine Überrumpelung von Verbrauchern am Telefon zu verhindern: Telefonisch abgeschlossene Kaufverträge sollen demnach nur gelten, wenn sie nach dem Gespräch schriftlich bestätigt werden.

Neu ist diese Forderung allerdings nicht, bereits seit 2010 gibt es entsprechende Initiativen von Verbraucherschützern. Zwar verhängt die Bundesnetzagentur immer häufiger hohe Geldbußen gegen besonders dreiste Unternehmen - das Geschäft mit der Abzocke am Telefon scheint aber dennoch so lohnend zu sein, dass diese Abschreckungsmaßnahme bisher kaum wirkt.

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