Cold Calls

Unerlaubte Telefonwerbung: Härtere Gesetze gefordert

Verbraucher­schützer monieren schon länger, dass das Geschäft mit überraschenden Werbe­anrufen und unter­geschobenen Verträgen weiter floriert. Opposition und Länder pochen auf strengere Regeln.
Von dpa / David Rist

Vor dem Slogan "Werbung? Nein Danke!" telefoniert eine junge Frau. Unerlaubte Telefonwerbung ist auf dem Vormarsch
Bild: dpa
Unerlaubte Werbe­anrufe und Abzocke am Telefon nehmen trotz verschärfter Gesetze zu. Im vergangenen Jahr wurden mehr Verbraucher Opfer unseriöser Geschäfte­macher, wie nach Angaben der Bundes­regierung aus Zahlen der Bundes­netz­agentur hervorgeht. Danach gingen 2016 bei der Regulierungs­behörde 29 298 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefon­werbung ein. Im Jahr davor waren es 24 455.

Auch die verhängten Bußgelder fielen höher aus: 2016 wurden Strafen in einer Höhe von 895 849 Euro festgesetzt im Vergleich zu 467 350 Euro im Jahr 2015. Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurden insgesamt 455 478 Euro Bußgelder bezahlt, heißt es in einer Antwort des Wirtschafts­ministeriums auf eine Frage der Grünen im Bundes­tag, über die zuvor die Saarbrücker Zeitung berichtet hat.

"Noch immer werden Leute am Telefon abgezockt"

Vor dem Slogan "Werbung? Nein Danke!" telefoniert eine junge Frau. Unerlaubte Telefonwerbung ist auf dem Vormarsch
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Der Grünen-Politiker Markus Tressel kritisierte, die Gesetzes­lage sei in den vergangenen zehn Jahren bereits zweimal verschärft worden. "Das hat alles kaum etwas gebracht. Noch immer werden gerade ältere Leute am Telefon abgezockt", sagte Tressel. Es seien endlich wirkungs­volle Maßnahmen nötig, insbesondere die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträge: "Wenn telefonisch geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, lösen sich die Geschäfts­modelle von vielen unseriösen Anbietern in Luft auf." Verbraucher­minister Heiko Maas (SPD) müsse endlich handeln. Zuletzt wurde nach Länder­angaben mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäfts­praktiken 2013 versucht, belästigenden Telefon­anrufen bei Gewinn­spiel­diensten den Boden zu entziehen, indem für solche Verträge ein generelles Text­form­erfordernis eingeführt worden sei. Ergänzend sei ein neuer Bußgeld­tat­bestand für unerlaubte Werbe­anrufe eingeführt worden, die unter Einsatz einer automatischen Anruf­maschine erfolgen.

Gesetzesinitiative kommt aus Baden-Württemberg

Eine Gesetzes­initiative für weitere Maßnahmen kommt aus Baden-Württemberg. In dem Bundes­rats­antrag der grün-schwarz regierten Landes­regierung wird eine sogenannte Bestätigungs­lösung gefordert, mit der die "Wirksamkeit von Vertrags­schlüssen, die auf Grund von ungebetenen Werbe­anrufen zustande kommen, an eine ausdrückliche und formgerechte Bestätigung des Verbrauchers geknüpft werden sollten".

Nur diese Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folge­verträge ausgerichtet sei, erscheine geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität der unerwünschten Telefon­werbung effektiv zu bekämpfen, heißt es. Die Bundes­länder pochen laut dem Gesetzes­antrag aus Stuttgart bereits seit knapp einem Jahr­zehnt auf die Einführung einer solchen Regelung.

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