Mobilfunkausbau

Politiker von Union und SPD fordern lokales Roaming

Führende Bundestagsabgeordnete der Union und SPD wollen die Netzbetreiber zur Zusammenarbeit zwingen. Durch regionales Roaming könnten aus Sicht der Politiker lokale Funklöcher geschlossen werden.
Von dpa /

Abgeordnete des Bundestages fordern regionales Roaming Abgeordnete des Bundestages fordern regionales Roaming
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Beim Mobilfunkausbau in Deutschland wollen führende Bundestagsabgeordnete der Union und SPD die Netzbetreiber zur Zusammenarbeit zwingen.

Sie pochen auf ein "lokales Roaming", bei dem ein Tele­kommuni­kations­unter­nehmen unter bestimmten Bedingungen sein Netz gegen Entgelt für Konkurrenten öffnen müsste. Durch so eine Regel könnten aus Sicht der Politiker regionale und lokale Funklöcher geschlossen werden. Bekommt ein Kunde mit seinem Smartphone kein Netz seines Anbieters, würde er mit dem Netz des lokal stärker vertretenen Konkurrenten verbunden.

Abgeordnete wenden sich mit Brief an Minister Andreas Scheuer

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Der Brief, der dpa vorliegt, ging unter anderem an den Bundesminister für digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer (CSU). Unterschrieben wurde er von sechs stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU sowie der SPD. Zuvor hatte die "ARD" über das Schreiben berichtet. Über die Intervention der Regierungsfraktionen hatte zuerst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Mit ihrer Forderung stellen sich die Politiker gegen die Bundesnetzagentur, die kürzlich einen Entwurf für die Vergabe von 5G-Frequenzen vorgelegt hatte und dabei auf die unmittelbare Pflicht zu einem lokal begrenzten Roaming verzichtet hatte - und auch ein landesweites Roaming nicht befürwortet. Die Behörde setzt darauf, dass die Telekommunikationskonzerne miteinander verhandeln - stellt sich einer von ihnen quer, könnte die Netzagentur als Schiedsrichter intervenieren und Bußgelder verhängen.

Regionales Roaming könnte über TKG-Änderung kommen

Da das lokale Roaming wohl nicht mehr in den Regeln für die 5G-Auktion im Frühjahr verankert wird, wollen die Bundespolitiker es über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes festschreiben.

Die Deutsche Telekom lehnte den Vorschlag der Fraktionsvize ab. Wer einen Funkmast aufstelle, müsste nach diesem Konzept seine Wettbewerber mit drauf nehmen - "das ist wirtschaftlich kompletter Unsinn und bringt für den Flächenausbau überhaupt nichts", sagte ein Telekom-Sprecher. Die ohnehin schon unverhältnismäßigen Auflagen der Netzagentur würden noch verschärft und die Unsicherheiten für die Firmen vergrößert.

In einem Gastbeitrag für teltarif.de analysiert der Telekommunikations-Experte Torsten J. Gerpott, inwiefern sich die aktuellen Auflagen zur 5G-Frequenznutzung von den Bestimmungen unterscheiden, die die BNetzA als Konsultationsentwurf früher zur Diskussion gestellt hatte. Wo wurden die Regeln verschärft - wo gelockert?

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