Bundestrojaner

Union: Bisherige Telefon- & Internet-Überwachung reicht nicht mehr

Der Union zufolge stößt die herkömmliche Telefon- & Internet-Überwachung an ihre Grenzen. Daher braucht es ein Gesetz, damit der Staatstrojaner die Kommunikation per Messenger abgreifen kann.
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen
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Die Union hat vor Bundestags-Beratungen über den breiteren Einsatz von Staatstrojanern zur Bekämpfung von Kriminalität den Bedarf an einer solchen Lösung bekräftigt. "Die herkömmliche Telekommunikations­überwachung ist in unserer digitalen Welt an ihre Grenzen gestoßen, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen", betonte die rechts­politische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Es ergebe keinen Sinn, wenn Straf­verfolger nur Ermittlungs­methoden einsetzen könnten, "die am Täterverhalten völlig vorbei gehen".

Der Bundestag soll heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz "zur effektiveren und praxis­tauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" verabschieden. Es sieht unter anderem vor, dass Ermittler Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geldfälschung einsetzen können. Die Idee ist dabei, Kommunikation über Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Skype auf den Geräten der Verdächtigen abzugreifen, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wird. Erst kürzlich wurde auf der Innenminister­konferenz die Überwachung von WhatsApp und Co. beschlossen.

Warnung vor Datenschutz-Risiken

Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen
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Der Schritt ist die Antwort darauf, dass im Gegensatz zur herkömmlichen SMS zahlreiche Messenger-Dienste inzwischen so verschlüsselt sind, dass die Anbieter den Behörden keine Inhalte herausgeben können. Bei einer Anhörung zu dem Gesetz hatten Sachverständige allerdings auch vor Datenschutz-Risiken durch die Pläne gewarnt. Das Bundes­verfassungsgericht hatte zuvor solche Staatstrojaner nur zum Einsatz durch das Bundes­kriminalamt bei konkreten Terrorgefahren im Recht gesehen.

Im April hatten wir bereits darüber berichtet, dass Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) den Staatstrojaner auf Computern und Handys ermöglichen will. Gemkow zufolge müssen Befugnisse für diese Überwachungs­maßnahmen geschaffen werden. Dass der Staatstrojaner auch auf mobilen Endgeräten ausgeweitet werden soll, wurde bereits 2016 bekannt.

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