Union: Bisherige Telefon- & Internet-Überwachung reicht nicht mehr
Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen
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Die Union hat vor Bundestags-Beratungen über den
breiteren Einsatz von Staatstrojanern zur Bekämpfung von Kriminalität
den Bedarf an einer solchen Lösung bekräftigt. "Die herkömmliche
Telekommunikationsüberwachung ist in unserer digitalen Welt an ihre
Grenzen gestoßen, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste
nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen", betonte die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker. Es ergebe keinen Sinn, wenn Strafverfolger nur
Ermittlungsmethoden einsetzen könnten, "die am Täterverhalten völlig
vorbei gehen".
Der Bundestag soll heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" verabschieden. Es sieht unter anderem vor, dass Ermittler Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geldfälschung einsetzen können. Die Idee ist dabei, Kommunikation über Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Skype auf den Geräten der Verdächtigen abzugreifen, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wird. Erst kürzlich wurde auf der Innenministerkonferenz die Überwachung von WhatsApp und Co. beschlossen.
Warnung vor Datenschutz-Risiken
Herkömmliche Überwachung stößt an ihre Grenzen
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Der Schritt ist die Antwort darauf, dass im Gegensatz zur
herkömmlichen SMS zahlreiche Messenger-Dienste inzwischen so
verschlüsselt sind, dass die Anbieter den Behörden keine Inhalte
herausgeben können. Bei einer Anhörung zu dem Gesetz hatten
Sachverständige allerdings auch vor Datenschutz-Risiken durch die
Pläne gewarnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor solche
Staatstrojaner nur zum Einsatz durch das Bundeskriminalamt bei
konkreten Terrorgefahren im Recht gesehen.
Im April hatten wir bereits darüber berichtet, dass Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) den Staatstrojaner auf Computern und Handys ermöglichen will. Gemkow zufolge müssen Befugnisse für diese Überwachungsmaßnahmen geschaffen werden. Dass der Staatstrojaner auch auf mobilen Endgeräten ausgeweitet werden soll, wurde bereits 2016 bekannt.