Bericht: Unitymedia erhöht Preise für Bestandskunden in Alttarifen
Unitymedia erhöht die Preise
Foto: dpa
Kunden des in Nordrhein-Westfalen und Hessen tätigen Kabelnetzbetreibers
Unitymedia drohen unter Umständen höhere Preise
für ihren Internet-, Telefon- und Fernsehanschluss. Das berichtet das
Onlinemagazin Onlinekosten.de
[Link entfernt]
unter Berufung auf ein entsprechendes
Schreiben des Telekommunikationsunternehmens an betroffene Kunden.
Betroffen sind dem Bericht zufolge Nutzer, die ihren Anschluss vor April 2013 bestellt haben und noch immer zu unveränderten Konditionen verwenden. Für diese Kunden sollen die monatlichen Grundgebühren ab Februar um bis zu 15 Prozent steigen. Unitymedia, das auch hinter Kabel BW in Baden-Württemberg steht, will so gestiegene Kosten zumindest teilweise an die Kunden weitergeben, wie der Anbieter selbst den Schritt begründet.
Internet-Nutzung der Kunden explodiert
Unitymedia erhöht die Preise
Foto: dpa
Unter anderen seien die Kosten für die Modernisierung des Netzes deutlich
gestiegen. Darüber hinaus müsste Unitymedia aber auch kontinuierlich seine
Kapazitäten erweitern, da die Internet-Nutzung der Kunden immer weiter steige.
Innerhalb eines Jahres sei das durchschnittliche Übertragungsvolumen eines
Kunden um mehr als 50 Prozent auf 50 GB im Monat gestiegen.
Die von den Preiserhöhungen betroffenen, nicht mehr aktuell vermarkteten Tarife zeichneten sich bisher vor allem durch im Vergleich mit den jetzt verfügbaren Paketen günstigen monatlichen Grundkosten aus. Dafür mussten die Kunden mit einem vergleichsweise langsamen Internet-Zugang leben.
Nach den nun drohenden Preiserhöhungen, die je nach Tarif bei bis zu 15 Prozent im Monat liegen, könnte sich für viele Nutzer der Umstieg auf einen aktuellen Vertrag lohnen, da die Mehrkosten nur noch gering seien, dafür aber im neuen Tarif mehr Bandbreite für den Internet-Zugang verfügbar sei.
Dem Bericht zufolge hat Unitymedia wohl zumindest einigen Kunden einen solchen Tarifwechsel angeboten. Andererseits sollen aber auch die Übertragungsgeschwindigkeiten in Alttarifen mit Inkrafttreten der neuen Grundgebühr - etwa von 16 oder 20 auf 32 MBit/s im Downstream - erhöht werden. Dabei ist es derzeit noch unklar, welchen Nutzern Unitymedia welches Angebot unterbreitet.
Außerordentliche Kündigung innerhalb von sechs Wochen möglich
Kunden, die mit den neuen Konditionen ihres Vertrags nicht einverstanden sind, räumt Unitymedia ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Dazu müssen die Nutzer dem Bericht zufolge innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens die Kündigung einreichen. Für Nutzer, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, gelten ab Februar die neuen Bedingungen.
Mittlerweile liegt unserer Redaktion ein Schreiben mit der Ankündigung der Preiserhöhung vor. In einer weiteren Meldung erläutern wir die Gründe, mit denen Unitymedia die Preiserhöhung rechtfertigt und berichten, welche Fristen die Kunden bei der außrordentlichen Kündigung einhalten müssen.