Themenspezial: Verbraucher & Service Hotspots

Weiter Rechtsunsicherheit für Betreiber von Gratis-WLAN

Die Verbreitung von öffentlichem Gratis-WLAN kommt langsamer voran, als sich Verbraucher das wünschen. Die Politik werkelt an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Doch noch immer sind Fragen offen für die Anbieter kostenloser Drahtlosnetze.
Von dpa /

Gratis-WLAN: In Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit Gratis-WLAN: In Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit
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Der Ausbau öffentlicher WLAN-Netze kommt nach Experten-Einschätzung nicht so recht in Schwung. Obwohl der Gesetzgeber versucht, rechtliche Hürden abzubauen, um mehr frei verfügbare drahtlose Internetzugänge zu fördern, geht es nur langsam voran. Die Situation habe sich zuletzt nicht wesentlich verbessert, sagt Christof Schulze aus dem Vorstand des Vereins Freifunk Frankfurt: "Eine höhere Zahl von öffentlichen Hotspots aufgrund der bisherigen Gesetzesänderungen ist aus unserer Sicht nicht erkennbar."

Über WLAN-Netze können Nutzer kostenlos und ungebunden von fest installierten Internet-Anschlüssen mit Smartphones, Tablets oder Laptops im World Wide Web surfen, zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im Straßencafé. Außerdem schont dies das Datenvolumen des Smartphone-Tarifs.

Störerhaftung wirklich rechtssicher abgeschafft?

Gratis-WLAN: In Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit Gratis-WLAN: In Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit
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Als große Hürde galt bisher die sogenannte Störerhaftung, durch die Anbieter öffentlicher Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden konnten. Etwa wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz getauscht wurden. Private Betreiber von Hotspots konnten so für das Fehlverhalten von Nutzern zur Verantwortung gezogen werden, etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen.

Vor einigen Wochen hat die schwarz-rote Bundesregierung im dritten Anlauf ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde die Störerhaftung "rechtssicher abgeschafft", sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Der Branchenverband Bitkom erhofft sich davon neue Impulse. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: "Wir versprechen uns davon einen deutlichen Schub für freie Hotspots." Zugleich gibt es Kritik, die Änderungen gingen nicht weit genug.

Zivilrechtliche Ansprüche an Betreiber bleiben bestehen

Ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums erklärte: "Die Abschaffung der Störerhaftung ist gewiss ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung. Kritisch zu sehen ist aber, dass WLAN-Anbieter bei Verletzungen von Urheberrechten durch Nutzung eines WLAN zivilrechtlich gezwungen werden können, einzelne Seiten zu sperren." Der damit verbundene technische Aufwand lasse befürchten, dass Cafés, Kneipen und ähnliche kleinere Anbieter weiterhin lieber ganz verzichten, ihr WLAN zu öffnen. Zur Unterstützung der Verbreitung freier Netze habe das Land die Erstellung eines Leitfadens für die Kommunen in Auftrag gegeben, sagte der Sprecher.

Über Zahlen zur Entwicklung von freien WLAN-Netzen in Hessen verfügt das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden ebenso wenig wie der Branchenverband Bitkom. Im Bundesbreitbandatlas (BBA) waren Ende 2016 etwa 3600 freie WLAN-Hotspots in Hessen gemeldet. Das entspricht im Durchschnitt zwölf Hotspots pro 10 000 Einwohner. Da Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht verpflichtet sind, diese an den BBA zu melden, geht das Ministerium davon aus, dass die Zahl eine Untergrenze darstellt.

Nach Ministeriumsangaben haben mittlerweile zahlreiche hessische Kommunen im Zuge des Breitbandausbaus eigene Projekte zur Schaffung offener Netze initiiert. So gebe es etwa die Initiative zur interkommunalen Zusammenarbeit der drei Landkreise Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg zum Aufbau eines einheitlichen öffentlichen WLAN-Netzes. Auch der Kreis Bergstraße habe ein Programm aufgelegt.

Bundesweit 400 Freifunk-Gruppen mit 50 000 Hotspots

In einigen Städten haben sich auch größere Freifunker-Communitys etabliert. In Deutschland finden sich derzeit rund 400 unabhängige Gruppen, die jeweils ihr eigenes Netzwerk betreiben und gemeinsam über 50 000 Knoten bereitstellen. Die größten Communitys sitzen in Darmstadt (756 Zugangsstellen), Frankfurt (596) und Wiesbaden (314).

Parallel baut der Kabelnetzbetreiber Unitymedia sein Angebot an Gratis-WLAN aus. Im Sommer 2015 wurden in 100 Städten in Hessen, NRW und Baden-Württemberg mehr als 1000 Zugangstellen an öffentlichen Plätzen installiert.

Nach Einschätzung eines Unitymedia-Sprechers gibt es weitere Hürden für Anbieter öffentlicher Netze. Die Frage der Registrierungs- und Auskunftspflichten nach dem Telekommunikationsgesetz für intensiver genutzte WLAN-Angebote sei noch ungeklärt. Es bestehe deshalb Bedarf an Angeboten, mit denen Gewerbetreibende wie Café-Besitzer ihren Gästen WLAN anbieten können, ohne dass sie selbst in ein mit Kosten verbundenes Haftungsrisiko gerieten.

Das sind die Ziele der Freifunk-Bewegung

Freifunk bedeutet offene, uneingeschränkte und barrierefreie Kommunikation ohne kommerzielle Interessen, wie es der Verein beschreibt. Jeder darf sich mit seinem Handy oder seinem Computer über WLAN mit dem Gemeinschaftsnetzwerk verbinden und kann mit anderen Teilnehmern kommunizieren - unentgeltlich, ohne Passwort und ohne Registrierung. Freifunker agieren nach eigenen Angaben uneigennützig und ehrenamtlich.

Die Gründe, am Freifunk mitzuwirken, sind unterschiedlich: Etwa der Netzausbau in der eigenen Nachbarschaft oder die Internetversorgung von Bedürftigen und Geflüchteten. Mit jedem Teilnehmer wächst die Erreichbarkeit von Freifunk und die Verbindung wird stabiler. Jeder kann und darf Freifunk nutzen und erweitern. Jeder, der mitmachen will, kann sich mit der Aufstellung eines freifunkfähigen WLAN-Routers zum Beispiel in seiner Wohnung beteiligen.

Auf einer speziellen Ratgeberseite informieren wir Sie zum Thema Sicherheit in WLAN-Hotspots.

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