Themenspezial: Verbraucher & Service Urheberecht

Forderung: EU-Urheberrechts-Reform ohne Upload-Filter

Schutz des Urhe­berrechts, ja. Aber im Netz bitte mit modernen Methoden des 21., nicht des letzten Jahr­hunderts. So die Forde­rungen des Unions­nach­wuchses. Also auch keinen Upload-Filter.
Von dpa /

Protest-Schild zum Upload-Filter Protest-Schild zum Upload-Filter
picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Der Chef der Jungen Union (JU), Tilman Kuban, hat einen neuen Anlauf zu einer Reform des euro­päischen Urhe­berrechts ohne Upload-Filter gefor­dert. "Natür­lich stehen wir für Urhe­berrechts­schutz. Dieser darf aber keine Zensur­keule werden", sagte Kuban der Deut­schen Presse-Agentur. Es müsse eine Frei­heit im Netz geben. Mit diesen Filtern würden aber etwa Dinge aus dem Netz gezogen wie Satire oder Parodien, "die aus meiner Sicht auch im Netz eine Selbst­verständ­lich­keit sind".

Der Chef der Unions­nach­wuchs­orga­nisa­tion argu­mentierte weiter: "Das ist für unsere Genera­tion selbst­verständ­lich und dafür kämpfen wir, wie auch frühere Genera­tionen Ihre Frei­heits­kämpfe geführt haben." Man habe bei der Entschei­dung zuletzt gesehen, was passiere, wenn CDU und CSU nicht auf junge Menschen mit Sach­verstand in der Digi­talpo­litik hörten.

"Diese Reform muss der Digi­talwirt­schaft in Deutsch­land und in Europa mehr Frei­raum geben, um digi­tale Geschäfts­modelle entwi­ckeln zu können", fügte Kuban hinzu. Deutsch­land dürfe sich nicht von Chinesen und Ameri­kanern den Rang ablaufen lassen in diesen Berei­chen. Es brauche eine "Urhe­berrechts­reform 2.0".

Umstrit­tener Artikel 13

Protest-Schild zum Upload-Filter Protest-Schild zum Upload-Filter
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Das Euro­papar­lament hatte im Früh­jahr eine Reform des Urhe­berrechts gebil­ligt und dabei auch den beson­ders umstrit­tenen Artikel 13 (heute 17) über­nommen. Dieser sieht vor, kommer­zielle Platt­formen wie YouTube beim Urhe­berrecht stärker in die Pflicht zu nehmen. Von Nutzern hoch­gela­denes Mate­rial wie Videos soll in diesem Zusam­menhang über­prüft werden. Upload-Filter prüfen bereits beim Hoch­laden, ob Bilder, Videos oder Musik urhe­berrecht­lich geschützt sind. CDU und CSU spra­chen sich für eine natio­nale Lösung ohne Upload-Filter aus.

In einem auf dem Deutsch­landtag der Jungen Union am Wochen­ende beschlossen Antrag wird erläu­tert, nachdem sich der EU-Minis­terrat Mitte April 2019 für eine Reform des Urhe­berrechts aussprach, blieben den Mitglieds­staaten zwei Jahre, diese in natio­nales Recht zu über­nehmen. Der Artikel 17 (ehemals 13) der EU-Richt­linie über­trägt die Haftung bei Urhe­berrechts­verstößen vom Nutzer auf den Betreiber einer Platt­form. Der Betreiber müsse also die Urhe­berrechts­verlet­zung aus eigenem Inter­esse verhin­dern.

Dabei müsse jede Platt­form zwangs­läufig eine Erken­nungs­soft­ware einsetzen, den Upload-Filter, der beim Hoch­laden von Inhalten Urhe­berrechts­verlet­zungen erkennen und den Upload stoppen müsse. Selbst ein guter Algo­rithmus wäre nicht zwin­gend in der Lage, ausschließ­lich Urhe­berrechts­verlet­zungen zu filtern.

"Tod des freien Inter­nets"

Die Folge seien restrik­tive Upload-Regeln, durch die im Extrem­fall auch Meinungen gefil­tert werden könnten. "Das würde dem Tod des freien Inter­nets gleich­kommen. Computer-affine Bürge­rinnen und Bürger würden dann vermehrt das Darknet nutzen und Bilder, Filme und Musik kostenlos erwerben, das heißt vermehrt zu Raub­kopie­rern werden."

IT-Experten sind sich nach dem JU-Beschluss schon vor der Einfüh­rung der Reform einig gewesen, "dass der Upload-Filter eine Totge­burt ist". Gleich­wohl: "Ein Urhe­berrecht ist notwendig, aber ein Urhe­berrecht des 21. Jahr­hunderts kann nicht mit Ideen aus dem 20. Jahr­hundert entwi­ckelt werden."

In sozialen Medien sollte man grund­sätz­lich nicht alles will­kürlich posten. Das gilt auch für Kinder­fotos. Hier sollte man vorher fragen. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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