Urheberrecht

EU-Urheberrecht: Einigung erreicht

Die EU-Institutionen haben sich auf einen neuen Entwurf für das Urheberrecht geeinigt: Upload-Filter sind beschlossene Sache, Google & Co sollen für Inhalte zahlen.
Von Wolfgang Korne

Verlierer der Urheberrechts-Reform dürften Plattformen wie Google News sein. Verlierer der Urheberrechts-Reform dürften Plattformen wie Google News sein.
Bild: picture alliance/ Lukas Schulze
Nun ist dann doch schnell gegangen. Noch Ende Januar hatte es so ausge­sehen, als sei eine Eini­gung über die umstrit­tene EU-Urhe­ber­rechts­re­form in weite Ferne gerückt. Gestern Abend hat dann der Vize­kom­mis­si­ons­prä­si­dent Andrus Ansip via Twitter weißen Rauch aufsteigen lassen. „Eini­gung geschafft“, zwit­scherte er. „Die Euro­päer werden endlich moderne, an das digi­tale Zeit­alter ange­passte Regeln zum Urhe­ber­recht erhalten.“

Obli­ga­to­ri­sche Lizenz-Prüfung

Verlierer der Urheberrechts-Reform dürften Plattformen wie Google News sein. Verlierer der Urheberrechts-Reform dürften Plattformen wie Google News sein.
Bild: picture alliance/ Lukas Schulze
Der gemein­same Vorschlag von EU-Staaten, Kommis­sion und Parla­ment schreibt in Artikel 13 Inter­net­seiten und Apps vor, von Nutze­rinnen und Nutzern hoch­ge­la­dene Inhalte auf Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen zu prüfen – und zwar noch vor Veröf­fent­li­chung. Bei Verstößen muss der Upload verhin­dert werden. Damit sind prak­tisch alle Platt­formen, die Nutze­r­in­halte hosten, in der Pflicht, Upload-Filter zu instal­lieren.

Ausnahmen sollen nur gelten, wenn die Platt­form jünger als drei Jahre ist, der Jahres­um­satz weniger als 10 Millionen Euro beträgt und es weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat gibt. Die Betreiber müssen zudem belegen können, dass sie „größte Bemü­hungen“ unter­nommen haben, um sich Lizenzen von den Urhe­bern einzu­holen. Damit seien aber auch viele kleine Unter­nehmen und Orga­ni­sa­tionen betroffen, gab die Piraten-Abge­ord­nete Julia Reda zu bedenken. Deutsch­land hatte zuletzt gefor­dert, dass alle Unter­nehmen mit einem Jahres­um­satz von unter 20 Millionen Euro ausge­nommen werden.

Auch YouTube betroffen

Das ist mit ein Grund, warum die Upload-Filter so umstritten sind. Sie sind nämlich für kleine Anbieter teuer und schwer umzu­setzen. Sie sind zudem fehler­an­fällig. Kritiker werfen ihnen vor, auch Parodien und Zitate zu blockieren, die eigent­lich legal sind und nennen das dann Zensur.

Artikel 13 könnte auch Platt­formen wie YouTube empfind­lich treffen. Die Platt­form müsste dann einen riesigen Anteil seines Cont­ents lizen­zieren, was enorme Kosten verur­sa­chen würde. Google hat bereits gedroht, dass die Reform dazu führen könnte, dass sich Platt­formen wie YouTube gezwungen sehen, nur mehr Inhalte von wenigen großen Unter­nehmen zuzu­lassen.

Kritiker warnen auch vor einem geteilten Internet und können das auch begründen: Die bereits im Mai 2018 in Europa getre­tene Kraft getre­tene DSGVO haben verschie­dene außer­eu­ro­päi­sche Platt­formen erst gar nicht umge­setzt. Statt­dessen sind die Seiten nun aus Europa nicht mehr zu errei­chen. Aus Kosten­gründen könnte das neue EU-Urhe­ber­recht ähnlich Folgen haben.

Google & Co sollen zahlen

Fast genauso umstritten wie Artikel 13 ist der Artikel 11. Er stellt Pres­se­ver­le­gern ein Leis­tungs­schutz­recht in Aussicht. Das soll ihre Posi­tion gegen­über Nach­rich­ten­such­ma­schinen wie Google deut­lich stärken. Platt­formen wie Google News zahlen nämlich derzeit kein Geld an die Verlage, obwohl sie große Mengen ihres Cont­ents nutzen und über Werbung mone­ta­ri­sieren. Der Entwurf sieht nun eine starke Einschrän­kung der Nutzung vor. Künftig sollen nur noch die Anzeige von Hyper­links, einzelnen Worten und kurzer Text­aus­schnitte lizenz­frei zuge­lassen werden. Über­schriften oder ganze Sätze hingegen werden verboten.

Von dieser Rege­lung werden aber nicht alle Content-Anbieter profi­tieren. Vor allem die kleinen Verlage und Nach­rich­ten­seiten sind auf die Reich­weite ange­wiesen. Und von dem erhofften Geld­regen würden beson­ders die großen Verlage profi­tieren, wie eine Analyse von golem.de ergeben hat. Danach sollen bei Einfüh­rung des EU-Leis­tungs­schutz­rechts 64 Prozent der Einnahmen in Deutsch­land allein an den Axel-Springer-Verlag gehen.

Aus für Google News?

Den großen Aggre­ga­toren gefällt diese Rege­lung natur­gemäß auch nicht. Google etwa droht als Konse­quenz, den Nach­rich­ten­dienst Google News einzu­stellen. In Spanien hat Google diese Konse­quenz bereits 2015 gezogen, nachdem dort ein ähnli­ches Gesetz in Kraft getreten war. Wie eine Unter­su­chung zeigte, waren auch hier vor allem die klei­neren Verlage die Leid­tra­genden von der Neure­ge­lung.

Der Bundes­ver­band Deut­scher Zeitungs­ver­leger und der Verband Deut­scher Zeit­schrif­ten­ver­leger hingegen begrüßten den Entwurf. Die Über­ein­kunft biete den Verlagen erst­mals die Chance, mit den großen Tech-Platt­formen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhan­deln, heißt es in einer Stel­lung­nahme. „Dieses Recht wird digi­tale Inno­va­tionen fördern und die Viel­falt profes­sio­neller digi­taler Medi­en­an­ge­bote deut­lich erhöhen“ Und weiter: „Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pres­se­viel­falt in Europa und der Welt.“

Auch bei der GEMA sieht man den Entwurf positiv: „Wir begrüßen die heute zwischen den EU-Insti­tu­tionen erzielte Eini­gung zum Urhe­ber­recht. Dank der Richt­linie müssen Online-Platt­formen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen“, sagt Vorstands­vor­sit­zender Harald Heker. Der Entwurf festige die Posi­tion der Krea­tiv­schaf­fenden, so Heker weiter. „Nun ist das Euro­päi­sche Parla­ment gefragt, grünes Licht für ein modernes Urhe­ber­recht zu geben.“

Wiki­media: Positiv für gemein­freie Werke

Zustim­mung kommt auch aus einer uner­war­teten Ecke, nämlich von Wiki­media: „Das Euro­päi­sche Parla­ment und der Rat haben verein­bart, dass an origi­nal­ge­treuen Repro­duk­tionen gemein­freier Werke keine neuen Rechte entstehen werden, wodurch sicher­ge­stellt wird, dass digi­tale Abbilder gemein­freier Werke genauso frei von ausschließ­li­chen Rechten bleiben wie die Origi­nal­werke, die sie zeigen. Dies wird Rechts­strei­tig­keiten und Unge­wiss­heiten, wie sie etwa in der Klage des Reiss-Engel­horn-Museums zum Ausdruck kommen (teltarif.de berich­tete), vorbeugen, und es wird eine leich­tere Einbin­dung umfang­rei­cher Bestände gemein­freier Werke in Wiki­pedia und ihre Schwes­ter­pro­jekte ermög­li­chen“, heißt es in einem Blog­bei­trag.

Noch ist die Reform aber keine beschlos­sene Sache. Sie muss noch vom Parla­ment und den EU-Staaten bestä­tigt werden. Und Julia Reda und andere Gegner der Upload-Filter kämpfen weiter für eine Ableh­nung des Textes. Auch YouTube wird seine Lobby­ar­beit gegen den Entwurf nicht so ohne weiteres einstellen (s.a. YouTube-Chefin will Protest gegen EU-Urhe­ber­rechts­pläne). Aller­dings: Alle drei EU-Insti­tu­tionen, Rat, Kommis­sion und Parla­ment, haben das Papier zusammen ausge­han­delt. Da dürfte es schwierig werden, es doch noch zu kippen.

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