Gericht: Verlage profitieren von Textschnipseln auf Google
Gericht: Verlage profitieren von Textschnipseln auf Google
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Im Rechtsstreit mit Google um eine mögliche Vergütung
von Online-Inhalten haben elf Verlagsgruppen erneut eine Niederlage
hinnehmen müssen. Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin wies heute eine Klage der Verlage zurück, nach der der Internetkonzern
mit seiner Suchmaschine seine dominante Marktstellung missbrauche.
Der konkrete Vorwurf der Kläger lautete, das US-Unternehmen erzwinge
die kostenfreie Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen
Vorschaubildern, sogenannten "Snippets", von den Verlagen. Das
Gericht sah das anders.
Der Vorsitzende Richter Peter Scholz argumentierte, Google habe mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Trotzdem diskriminiere der Konzern nicht einzelne Verlagshäuser. So zahle Google keinen Verlag für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Bildern. Vielmehr sei das Vorgehen des Konzerns eine "Win-win-Situation" für alle Beteiligten. Profitieren von den "Snippets" würden die Suchenden, der Suchmaschinenanbieter und letztendlich auch die Produzenten von journalistischen Inhalten. Schließlich sorge Google für "Traffic", also Klicks auf Artikel der Verlage und letztendlich so für Werbeeinnahmen. Das sein ein "ausgewogenes System".
Missbraucht Google die Marktmacht?
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Ein Sprecher der Verleger-Anwälte zeigte sich von dem Urteil
enttäuscht. Er sei überzeugt, dass Google seine Marktmacht
missbrauche. Gleichzeitig sagte er, das Gericht habe in der
mündlichen Verhandlung einige Argumente der Kläger bejaht. Etwa, dass
Google marktbeherrschend sei und dass die Verlage mit ihrem
gemeinsamen Vorgehen gegen den Konzern nicht kartellrechtswidrig
handelten.
Ein Google-Sprecher erklärte, nach dem Bundeskartellamt habe nun auch das Landgericht bestätigt, dass die Reaktion von Google auf das Leistungsschutzrecht gesetzeskonform sei und keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstelle. "Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."
Die elf klagenden Verlagsgruppen, zu denen auch Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack und Dumont gehören, wollten prüfen, ob sie vor die nächst höhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen. Zunächst einmal wolle man sich die Begründung des Urteils genau ansehen, sagte der Sprecher der Verleger-Anwälte.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media hatte im vergangenen einen Tarif für die Darstellung von Verlagsinhalten als "Snippets" festgelegt. Im September lehnte allerdings die Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes in München diesen Tarif als überhöht ab. Die Verleger verwiesen damals darauf, dass die Schiedsstelle immerhin einen gewissen Anspruch für rechtmäßig erachtet habe.