Kritisch

VATM tut sich mit Gesetz gegen lange Verträge schwer

Der Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten (VATM) tut sich dem geplanten Gesetz über Vertrags­lauf­zeiten schwer. Zustim­mung findet die Beschleu­nigung des Mobil­funk­ausbaus, skep­tisch wird die MIG gesehen.
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Jürgen Grützner, langjähriger Geschäftsführer des VATM sieht das geplante Gesetz zur Vertragslaufzeit kritisch. Jürgen Grützner, langjähriger Geschäftsführer des VATM sieht das geplante Gesetz zur Vertragslaufzeit kritisch.
Foto: vatm.de
Beim VATM, dem Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten, wird teltarif.de mit großem Inter­esse gelesen. Mit dem geplanten Gesetz­entwurf zur Verkür­zung von Vertrags­lauf­zeiten ist man beim VATM, der unter anderem Voda­fone, Telefónica, die Freenet AG (mobilcom-debitel, Klar­mobil etc.) oder 1&1 zu seinen Mitglie­dern zählt, nicht sonder­lich glück­lich.

Grützner: Gesetz gegen Verträge an sich

Jürgen Grützner, langjähriger Geschäftsführer des VATM sieht das geplante Gesetz zur Vertragslaufzeit kritisch. Jürgen Grützner, langjähriger Geschäftsführer des VATM sieht das geplante Gesetz zur Vertragslaufzeit kritisch.
Foto: vatm.de
VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner findet: „Es handelt sich um kein Gesetz gegen das Aufschwätzen von Verträgen, sondern gegen die Verträge selbst, die Kunden ganz über­wiegend gerne und völlig zufrieden nutzen. Es ist auch kein Gesetz gegen über­lange Vertrags­lauf­zeiten, denn die Kunden haben heute schon die Möglich­keit, in der Tele­kommu­nika­tions­branche viel kürzere Verträge abzu­schließen – ganz anders als in anderen Wirt­schafts­berei­chen. Die TK-Branche ist damit am kunden­freund­lichsten und darf mit Energie oder anderen Berei­chen nicht in einen Topf geworfen werden. Bei uns entscheidet der Kunde, welche Option er wählen will und das sollte auch so bleiben. Bei uns gilt ganz klar: Das, was die Kunden am häufigsten wünschen, wollen wir ihnen auch weiterhin bereit­stellen können. Auf kunden­freund­liche Geschäfts­modelle zu verzichten, statt unlau­tere Werbe­methoden zu bekämpfen, ist völlig falsch verstan­dener Kunden­schutz.“

teltarif.de-Leser sehen es anders

Damit steht Herr Grützner im Wider­spruch zu vielen Leser­beiträgen im teltarif.de-Forum, wo die Leser selbst schon im Laden oder am Telefon zu einem Vertrag "über­redet" wurden oder im unmit­telbaren Bekann­tenkreis Fälle erleben, wo ein oder mehrere Verträge "unter­geschoben" wurden, nur weil der ahnungs­lose Kunde ein güns­tiges Handy haben wollte. Viele Mobil­funk-Kunden verstehen die Mechanik von Verträgen und Provi­sionen bis heute nicht richtig, sondern sehen nur "das Handy für einen Euro".

Viel­leicht kommt beim Gesetz am Ende ein Kompro­miss heraus, der bei Mobil­funk­verträgen ein gesetz­lich veran­kertes Rück­tritts-/Rück­gabe­recht kurz nach Vertrags­abschluss (14 Tage) und/oder eine "Notaus­stiegs­klausel" nach spätes­tens 6 Monaten oder einem Jahr ermög­licht. Alles ist noch möglich.

VATM begrüßt Mobil­funk­stra­tegie

Weniger Probleme hat der VATM mit den Eckpunkten zur Mobil­funk­stra­tegie, die das Bundes­kabi­nett beschlossen hat. „Der VATM begrüßt das mit den Eckpunkten abge­gebene Bekenntnis, den Ausbau der Mobil­funk­netze zusammen mit der Wirt­schaft schnell voran­zutreiben. Wir freuen uns über die Ankün­digung der Bundes­regie­rung, unsere Forde­rungen aus der Digital-Gipfel-Fokus­gruppe 'Digi­tale Netze' zeitnah aufzu­greifen und zum einen Geneh­migungs­verfahren für den Mobil­funk­ausbau zu beschleu­nigen und damit Büro­kratie abzu­bauen und zum anderen die Akzep­tanz für neue Mobil­funk­stand­orte zu stärken. Außerdem begrüßen wir, dass öffent­liche Liegen­schaften des Bundes, der Länder und Kommunen für Mast­stand­orte zur Verfü­gung gestellt werden. Auch hier ist es wirk­lich drin­gend erfor­derlich, Fort­schritte zu erzielen."

Unglück­lich über MIG

Nicht so glück­lich ist man bei den Mobil­funk­anbie­tern mit der geplanten "Mobil­funkin­frastruk­turge­sell­schaft", kurz MIG. "Wir warnen davor, dass damit kein neues und teures 'Büro­kratie­monster' geschaffen werden darf. Wir sehen die Gefahr, dass statt direkter Förde­rung viel Geld der Steu­erzahler für den Aufbau einer völlig neuen Behörde aufge­wendet wird, das keines­falls dem Netz­ausbau entzogen werden darf."

MIG ein Büro­kratie­monster?

In der Tat: Bevor die MIG den ersten Sende­mast aufbauen könnte, müssten erst Präsi­denten und Stell­vertreter gefunden, Sekre­tariate und Büros bezogen und Kosten­stellen defi­niert werden. Der Netz­betreiber Voda­fone hat sich bereits vom renom­mierten Verfas­sungs­rechtler di Fabio bestä­tigen lassen, dass ein Zwang zur Nutzung dieser Masten "verfas­sungs­widrig" wäre. Was schon gar nicht geht, dass die MIG auch selbst Sender montiert, einschaltet und betreibt, weil: Die dafür notwen­digen Frequenzen würden ja den etablierten Anbie­tern fehlen, und die haben dafür bekannt­lich sehr viel (manche sagen "zu viel") Geld ausge­geben.

Planungs­sicher­heit?

„Auch der Zeit­faktor und die Planungs­sicher­heit für die ausbau­enden Unter­nehmen spielen eine große Rolle", macht Grützner aufmerksam. "Sobald noch weitere Eckpfeiler bekannt werden, kann seitens der Wirt­schaft beur­teilt werden, ob eine staat­liche Infra­struk­turge­sell­schaft wirk­lich eine effi­ziente und sinn­volle Ergän­zung zum Markt sein kann.“

Was macht die MIG nun?

Die ursprüng­liche Idee war, dass die MIG Sende­masten dort hinstellt, wo es für die etablierten Netz­betreiber völlig unren­tabel ist, weil die Hand­voll Gespräche oder Verbin­dungen niemals die Baukosten für einen teuren Masten (und die Leitungen dorthin) einspielen würden. Neuer­dings wird über­legt, ob nicht die Bundes­länder diesen Bau orga­nisieren könnten und die MIG nur noch die büro­krati­schen Hemm­schuhe (kompli­zierte, lang dauernde Geneh­migungs­verfahren) heraus­zieht. Die Bereits­stel­lung von Bundes­liegen­schaften (Grund­stücke, Gebäude des Bundes) kann in vielen Fällen die schwie­rige Suche nach einem Standort verein­fachen. Beispiels­weise ist schon länger verab­redet, dass die Mobil­funker die Masten der Bundes­anstalt für den digi­talen Behör­denfunk (BDBOS) mitbe­nutzen dürfen.

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