Themenspecial Breitband-Internet Regulierung

Breitbandausbau: Diese Unternehmen machen konkrete Zusagen

Der umstrittene Vectoring-Entscheidungsentwurf der BNetzA hat einige konkurrierende Netzbetreiber dazu ermutigt, eigene Ausbauverpflichtungen abzugeben. Doch versprechen sie darin mehr Leistung und eine bessere Technik als die Telekom?
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Durch den umstrittenen Vectoring-Entscheidungsentwurf sind viele Telekom-Mitbewerber in Zugzwang gekommen. Würde die Bundes­netz­agentur den Regu­lierungs­ent­wurf tatsächlich wie geplant umsetzen, hätten viele kleinere Netzbetreiber keinen Zugang mehr zum Kvz. Noch schlimmer: Viele Breitband-Unternehmen, die auf eigene Kosten bereits ausgebaut haben, müssten ihre Technik vielleicht sogar wieder abbauen.

In der heftig geführten Diskussion sagt die Telekom im Hinblick auf die Wettbewerber meist: Wem unser Vectoring-Ausbau nicht passt, der kann ja selbst Glasfaser bis ins Haus der Kunden legen (FTTB/FTTH). Die Stadtwerke Neumünster, NetCologne und EWE Tel beispielsweise hatten schon recht früh eigenständige Ausbauzusagen abgegeben. Die Wettbewerber hoffen damit offenbar, doch noch verhindern zu können, dass die Telekom den Zuschlag für den exklusiven VDSL-Ausbau im Hvt-Nahbereich erhält.

Ausbauzusage am Beispiel NetCologne

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Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit haben mittlerweile weitere Breitband-Unternehmen verbindliche Ausbauzusagen gegenüber der BNetzA abgegeben. Die BNetzA, hat diese - ohne separate Bekanntmachung - auf ihrer Webseite veröffentlicht. Zu finden sind dort Verpflichtungserklärungen der Stadtwerke Wolfenbüttel, Freudenstadt, Merseburg und Schwedt, von amplus, NetCologne, Wobcom, envia Tel, desaNet, htp, Altonetz, TKRZ Stadtwerke, Thüringer Netkom, Thüga Metering Service, TNG, DNS:NET und EWE Tel. Die Datenbank der BNetzA ist auf dem Stand vom 26. Februar. Es ist also durchaus möglich, dass weitere Netzbetreiber Ausbauzusagen abgegeben haben, dass diese aber noch nicht von der BNetzA veröffentlicht wurden.

Interessant ist, dass einige Unternehmen vor der Abgabe einer eigentlichen Ausbauzusage diese angekündigt haben, um die BNetzA wissen zu lassen, dass die Abgabe einer Ausbauzusage geplant ist. Einige Netzbetreiber haben angesichts der regulatorischen Entwicklung ihre Ausbauzusagen nochmals überarbeitet - die BNetzA hat auch diese überarbeiteten Zusagen dokumentiert.

Am Beispiel von NetCologne schauen wir uns einmal an, wozu sich die Netzbetreiber in der Regel verpflichten. In der ursprünglich gemachten Zusage verpflichtet sich NetCologne, bis Ende 2018 197 Hvt-Nahbereiche mit Vectoring zu erschließen. NetCologne schreibt, dass man sich bei dem Angebot an der Ausbauverpflichtung der Telekom orientiert habe. In der Verpflichtungserklärung verwendet NetCologne zum Teil ähnliche oder gleichlautende Formulierungen wie die Telekom, über deren geplante Arbeitsschritte teltarif.de ausführlich berichtet hatte. Ein ähnliches Prozedere schlägt auch NetCologne vor, behält sich aber vor, alternativ FTTB auszubauen, also Glasfaser bis ins Gebäude des Kunden.

NetCologne verspricht ebenso wie die Telekom, auf staatliche Beihilfen oder Zuschüsse zu verzichten. Der Netzbetreiber legte sich ursprünglich selbst eine Strafzahlung von 2500 Euro pro nicht versorgtem Hvt auf. Gleichzeitig verzichtet NetCologne auf eine Klage gegen den Regulierungsbescheid, wenn der Netzbetreiber den Zuschlag für die 197 Hvt-Nahbereiche erhalten sollte.

Nachdem die Telekom eine Konkretisierung ihres Angebots vorgelegt hatte, zog auch NetCologne nach und schickte eine Aktualisierung zur Verpflichtungserklärung an die BNetzA. Obwohl NetCologne eine notarielle Beurkundung der Verpflichtungserklärung "nicht für zwingend erforderlich" hält, würde der Netzbetreiber seine Absichtserklärung ebenfalls notariell bestätigen lassen. Ebenso wie die Telekom erhöhte auch NetCologne die Höhe der angebotenen Strafzahlung auf 3500 Euro pro nicht versorgtem Hvt.

Das Angebot von NetCologne hat also den Charakter eines typischen "Nachzügler"-Angebots, das die gleichen oder ähnliche Versprechungen macht wie der "Platzhirsch". Ersichtlich ist dies beispielsweise an diversen Formulierungen - NetCologne verspreche etwas "um gegenüber der Betroffenen nicht schlechter gestellt zu sein." Mit der Betroffenen ist natürlich die Telekom gemeint. Die Dokumente von NetCologne enthalten keine Selbstverpflichtung, gewisse Gebiete komplett mit FTTB/FTTH zu versorgen - von den konkurrierenden Netzbetreibern wird dies ja in der Regel als die zukunftsfähigere Technik (im Vergleich zur Brückentechnologie Vectoring) bezeichnet.

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