Lauscher

Verfassungsschützer: Sicher­heits­risiken durch 5G-Standard

Um gegen Extremisten oder Kriminelle besser ermitteln zu können, möchten Verfassungsschützer mehr Zugriffsmöglichkeiten auf 5G
Von mit Material von dpa

Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar. Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar.
Foto: Picture Alliance / dpa
Im Zusam­men­hang mit dem neuen Mobil­funk­stan­dard 5G hat sich Hamburgs Verfas­sungs­schutz­chef Torsten Voß für einen tech­ni­schen Zugriff der Sicher­heits­be­hörden ausge­spro­chen. „Das Problem sind die Verschlüs­se­lungs­mög­lich­keiten durch 5G“, sagte Voß der Deut­schen Presse-Agentur. Diese würden „natür­lich auch Extre­misten und Terro­risten für ihre Kommu­ni­ka­tion ausnutzen“. Das neue Netz soll 2020 an den Start gehen.

Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit soge­nannter Ende-zu-Ende-Verschlüs­se­lung abhör­si­cher seien, sei das bei Gesprä­chen im 5G-Netz gene­rell der Fall. Immerhin: „Für den Daten­schutz ist das gut“, betonte Voß. „Aber: Für Sicher­heits­be­hörden, die für den Schutz der Menschen in unserem Land verant­wort­lich sind, ist 5G ein enormes Problem.“

5G bereitet den Behörden Kopf­schmerzen

Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar. Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die für 2020 geplante Einfüh­rung von 5G sei deshalb ein „ganz wich­tiges“ Thema. „Alle reden davon und erhoffen sich natür­lich auch wirt­schaft­liche Vorteile. Aber es ist nicht nur ein wirt­schaft­li­ches Thema, sondern auch eine riesige Heraus­for­de­rung für die Sicher­heits­be­hörden“, sagte Voß, der den für den Verfas­sungs­schutz zustän­digen Arbeits­kreis 4 der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz leitet.

Voß, der den für den Verfas­sungs­schutz zustän­digen Arbeits­kreis 4 der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz leitet, sprach sich für eine „tech­ni­sche Zugriffs­mög­lich­keit“ aus, über die Sicher­heits­be­hörden bei „begrün­deten Anlässen wie zum Beispiel Terror­ver­dacht“ und mit Zustim­mung der zustän­digen G10-Kommis­sion des Bundes­tages Tele­fon­ge­spräche abhören könnten. Er sei jedoch skep­tisch, ob die Hersteller den Sicher­heits­be­hörden auf den Geräten eine solche Hintertür offen lassen würden. „Ich befürchte, dass starke kommer­zi­elle und wirt­schaft­liche Inter­essen einer solchen tech­ni­schen Lösung entge­gen­stehen.“

Umso wich­tiger sei für die Sicher­heits­be­hörden die soge­nannte Quellen-Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung (Quellen-TKÜ), „da wir mit 5G ansonsten kaum mehr an die Kommu­ni­ka­tion von Extre­misten und Terror­ver­däch­tigen heran­kommen“. Bei der Quellen-TKÜ werden soge­nannte Trojaner auf Handys einge­setzt, um Gespräche abzu­hören, bevor diese verschlüs­selt über das Netz über­tragen werden.

Vorbild Bayern?

Dem Verfas­sungs­schutz in Bayern sei dies durch ein entspre­chendes Landes­ge­setz bereits möglich. In anderen Ländern - auch in Hamburg - fehlten hingegen solche Rege­lungen. „Fach­lich sind wir uns auf Verfas­sungs­schutz­e­bene einig, dass wir mit der tech­ni­schen Entwick­lung und mit den Gegnern unserer Demo­kratie, die diese Technik nutzen, mithalten müssen.“

Ohne eine entspre­chende Ermäch­ti­gung würde dem Verfas­sungs­schutz „eine seiner Infor­ma­ti­ons­er­he­bungs­quellen genommen“, warnte Voß. „Wenn uns mit 5G diese Über­wa­chungs­mög­lich­keit stark einge­schränkt wird, dann fehlt uns ein ganz wich­tiges Mittel der Infor­ma­ti­ons­er­he­bung. Das muss man so deut­lich sagen.“

Eine Einschät­zung:

Wie kann man den unbe­schol­tenen Bürger, der in Ruhe leben möchte und nichts "Böses" im Schilde führt, von den "bösen Buben und Mädchen" trennen, ohne tief im Privat­leben und der privaten Kommu­ni­ka­tion aller Mitbürger herum­schnüf­feln zu müssen? Und warum sind die Behörden schon heute kaum in der Lage, die vielen Infor­ma­tionen, die sie schon haben, wirkungs­voll zu verwenden? Das Problem scheint nicht die tech­ni­sche Möglich­keit, noch mehr Infor­ma­tionen zu sammeln, zu sein, sondern die Umset­zung bereits vorhan­dene Erkennt­nisse. Da hängt es wohl an Personal und der aktu­ellen tech­ni­schen Basis-Ausrüs­tung.

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