Verfassungsschützer: Sicherheitsrisiken durch 5G-Standard
Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar.
Foto: Picture Alliance / dpa
Im Zusammenhang mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G hat sich Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß für einen technischen Zugriff der Sicherheitsbehörden ausgesprochen. „Das Problem sind die Verschlüsselungsmöglichkeiten durch 5G“, sagte Voß der Deutschen Presse-Agentur. Diese würden „natürlich auch Extremisten und Terroristen für ihre Kommunikation ausnutzen“. Das neue Netz soll 2020 an den Start gehen.
Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit sogenannter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher seien, sei das bei Gesprächen im 5G-Netz generell der Fall. Immerhin: „Für den Datenschutz ist das gut“, betonte Voß. „Aber: Für Sicherheitsbehörden, die für den Schutz der Menschen in unserem Land verantwortlich sind, ist 5G ein enormes Problem.“
5G bereitet den Behörden Kopfschmerzen
Für die Geheimdienste (hier ein Blick auf die Zentrale des Bundesnachrichtendienste) ist der neue Standard 5G zu gut verschlüsselt und schwer knackbar.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die für 2020 geplante Einführung von 5G sei deshalb ein „ganz wichtiges“ Thema. „Alle reden davon und erhoffen sich natürlich auch wirtschaftliche Vorteile. Aber es ist nicht nur ein wirtschaftliches Thema, sondern auch eine riesige Herausforderung für die Sicherheitsbehörden“, sagte Voß, der den für den Verfassungsschutz zuständigen Arbeitskreis 4 der Innenministerkonferenz leitet.
Voß, der den für den Verfassungsschutz zuständigen Arbeitskreis 4 der Innenministerkonferenz leitet, sprach sich für eine „technische Zugriffsmöglichkeit“ aus, über die Sicherheitsbehörden bei „begründeten Anlässen wie zum Beispiel Terrorverdacht“ und mit Zustimmung der zuständigen G10-Kommission des Bundestages Telefongespräche abhören könnten. Er sei jedoch skeptisch, ob die Hersteller den Sicherheitsbehörden auf den Geräten eine solche Hintertür offen lassen würden. „Ich befürchte, dass starke kommerzielle und wirtschaftliche Interessen einer solchen technischen Lösung entgegenstehen.“
Umso wichtiger sei für die Sicherheitsbehörden die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), „da wir mit 5G ansonsten kaum mehr an die Kommunikation von Extremisten und Terrorverdächtigen herankommen“. Bei der Quellen-TKÜ werden sogenannte Trojaner auf Handys eingesetzt, um Gespräche abzuhören, bevor diese verschlüsselt über das Netz übertragen werden.
Vorbild Bayern?
Dem Verfassungsschutz in Bayern sei dies durch ein entsprechendes Landesgesetz bereits möglich. In anderen Ländern - auch in Hamburg - fehlten hingegen solche Regelungen. „Fachlich sind wir uns auf Verfassungsschutzebene einig, dass wir mit der technischen Entwicklung und mit den Gegnern unserer Demokratie, die diese Technik nutzen, mithalten müssen.“
Ohne eine entsprechende Ermächtigung würde dem Verfassungsschutz „eine seiner Informationserhebungsquellen genommen“, warnte Voß. „Wenn uns mit 5G diese Überwachungsmöglichkeit stark eingeschränkt wird, dann fehlt uns ein ganz wichtiges Mittel der Informationserhebung. Das muss man so deutlich sagen.“
Eine Einschätzung:
Wie kann man den unbescholtenen Bürger, der in Ruhe leben möchte und nichts "Böses" im Schilde führt, von den "bösen Buben und Mädchen" trennen, ohne tief im Privatleben und der privaten Kommunikation aller Mitbürger herumschnüffeln zu müssen? Und warum sind die Behörden schon heute kaum in der Lage, die vielen Informationen, die sie schon haben, wirkungsvoll zu verwenden? Das Problem scheint nicht die technische Möglichkeit, noch mehr Informationen zu sammeln, zu sein, sondern die Umsetzung bereits vorhandene Erkenntnisse. Da hängt es wohl an Personal und der aktuellen technischen Basis-Ausrüstung.