Verbraucherzentrale nimmt Vertragskündigungen unter die Lupe
Die Verbraucherzentrale testete Vertragskündigungen.
dpa
Nicht vieles im Leben ist so einfach, wie einen Handyvertrag, ein Abo
oder eine Clubmitgliedschaft abzuschließen. In vielen Fällen muss man dafür
nicht einmal das Haus verlassen, denn vieles lässt sich per Internet
oder Telefon mit nur einem Klick unter Dach und Fach bringen. Bei Kündigungen allerdings
verhält es sich etwas anders. Oder? Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen hat
es getestet.
Stichproben bei 30 Firmen
Die Verbraucherzentrale testete Vertragskündigungen.
dpa
Bei 30 Firmen, zumeist Vertreiber von Mobilfunkverträgen und Medien-Abos,
hat sich die Verbraucherzentrale die Kündigungsnuancen näher angesehen -
per Umfrage und mit Blick auf die Internetseite des jeweiligen Unternehmens.
Ergebnis: Alle Firmen akzeptieren Kündigungen in Textform, auch E-Mails. 20 Anbieter
stellten sogar eine Nummer für die Kündigung per Fax bereit. Bei nur acht Firmen
wurde im Internet ein Formular für die Kündigung bereitgestellt. Jede dritte ermöglicht
per Kundencenter einen äußerst bequemen Weg. Dort kann der Kunde nicht nur seine
Abos und Mitgliedschaften verwalten, teilweise ist es dort auch möglich,
diese mit nur einem Klick zu beenden.
Das Telefon hingegen ist recht unbeliebt, wenn es darum geht sich voneinander zu trennen. Lediglich sieben Firmen bieten diese Art des Schlussmachens an, dazu zählen unter anderem Amazon, Freenet und Spiegel. Einige Unternehmen bieten sogar eine ganz besondere Form der Kündigung an.
Social Media hilft beim Adieu
Fünf Anbieter ermöglichen es ihren Vertragsnehmern, über Facebook oder Twitter die Reißleine zu ziehen, bei o2 kann man dies sogar im Chat erledigen. Bei der Telekom ist es möglich einzelne Zusatzleistungen im Chat zu kündigen. o2 scheint bei Kündigungsformalitäten ohnehin recht flexibel zu sein: Der Mobilfunkanbieter und die Sprachen-App Babbel ermöglichen ein unkompliziertes Tschüss sogar über ihre App.
Dennoch: Wie auch immer die Kündigung bestritten wird, man sollte stets eine Bestätigung nebst Angabe des Beendigungszeitpunkts anfordern. Bleibt die aus, muss man die Kündigung im Streitfall selbst beweisen. Klappt das nicht, verlängert sich das Abo. Dann heißt es: Erneut und beweisbar kündigen mit dem guten alten Einschreiben mit Rückschein.
In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Thema Kündigung.