Ungesetzlich

teltarif hilft: Illegale Vertrags-Verlängerung auf über 2 Jahre

Wenn der Kunde kündigt, schafft es der Provider oft, ihn mit Rabatten zum Bleiben zu bewegen. Doch dabei geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. teltarif.de musste bei zwei ille­galen Vertrags-Verlän­gerungen einschreiten.
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Handy-Verträge über mehr als 24 Monate illegal Obwohl für den Provider die Kasse klingelt, sind sie illegal: Handy-Verträge über mehr als 24 Monate
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Wenn ein Mobil­funk-Kunde kündigt, muss das für den Provider nicht sofort eine Kata­strophe bedeuten. Denn bei den Provi­dern gibt es für diesen Fall seit Jahren erprobte Mecha­nismen - das Ganze nennt sich "Kunden-Rück­gewin­nung". Wenn der Kunde beim Vertrags­abschluss sein Einver­ständnis für Werbe­anrufe gegeben hat (was meist der Fall ist), wird er sofort nach der Kündi­gung ange­rufen und erhält ein Angebot zum Bleiben - meist mit sagen­haft klin­genden Rabatten.

Leider kommt es in derar­tigen Fällen, aber auch bei vom Kunden selbst ange­stoßenen vorzei­tigen Vertrags­verlän­gerungen, immer wieder zu Miss­achtungen der Rechts­lage - mit dem Ergebnis, dass ein Mobil­funk­vertrag oft deut­lich länger läuft als die momentan noch gesetz­lich erlaubten maximal 24 Monate. teltarif.de inter­venierte kürz­lich in zwei exem­plari­schen Fällen.

mobilcom-debitel: Verlän­gerung auf insge­samt 33 Monate

Im Sommer 2019 hatten wir über ein wegwei­sendes Gerichts­urteil gegen mobilcom-debitel berichtet: Das Land­gericht Kiel bean­stan­dete eine Klausel in Smart­phone-Verträgen zur Verlän­gerung von Vertrags­lauf­zeiten als rechts­widrig. Die Vertrags­bindung darf gesetz­lich höchs­tens 24 Monate betragen. mobilcom-debitel hatte einen Kauf­vertrag für ein neues Smart­phone mit 24 Monats­raten an eine Verlän­gerung des bestehenden Handy-Vertrags gekop­pelt, wonach dieser insge­samt länger lief als die gesetz­lich erlaubten 24 Monate.

Unter Beru­fung auf dieses Urteil wandte sich nun ein Kunde von mobilcom-debitel an unsere Redak­tion und schrieb:

mobilcom-debitel hatte wohl schon gemerkt, dass diese Praxis von den Gerichten gekippt wird. Aus dem Grund hatte mein Vater kurz vorher ein "super gutes Angebot" bereits nach 14 Monaten Lauf­zeit erhalten, eine Vertrags­verlän­gerung zu bekommen. Leider hat ihn mobilcom-debitel erfolg­reich bequatscht, sodass er (natür­lich ohne vernünftig darauf hinge­wiesen worden zu sein) eine neue Vertrags­lauf­zeit "hinten range­hangen bekommen hat". Die höhere Grund­gebühr erfolgte sofort. Im Ergebnis hat er also ab der Verlän­gerung eine Vertrags­lauf­zeit von gut 33 Monaten, also deut­lich über dem Erlaubten. mobilcom-debitel will die daraufhin von uns ausge­spro­chene außer­ordent­liche Kündi­gung nicht akzep­tieren und antwortet in Mails nur mit Marke­ting-Blabla. Die Hotline kann man natür­lich komplett vergessen.
Nachdem wir die Sache an mobilcom-debitel zur Klärung über­geben hatten, passierte zunächst zwei Wochen gar nichts. Der Kunde meldete sogar:
Zu der Sache selbst haben wir von mobilcom-debitel gar nichts mehr gehört. Keine einzige Reak­tion. Erschwe­rend kommt eher noch hinzu, dass zwischen­zeit­lich eine neuer­liche Rech­nung für den Vertrag gestellt wurde, in der steht, dass der Betrag per Last­schrift einge­zogen [wird]. Obwohl wir in den Schreiben eindeutig die Last­schrif­ter­mäch­tigung zurück­gezogen haben.
Handy-Verträge über mehr als 24 Monate illegal Obwohl für den Provider die Kasse klingelt, sind sie illegal: Handy-Verträge über mehr als 24 Monate
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Erste Reak­tion von mobilcom-debitel nicht zufrie­denstel­lend

Die erste Reak­tion von mobilcom-debitel gegen­über dem Kunden war nicht unbe­dingt die, die wir erwartet hatten:

Zunächst bitte ich, die verspä­tete Beant­wortung Ihrer E-Mail zu entschul­digen. Wir haben im Rahmen eines Verfah­rens vor dem Land­gericht Kiel die Unwirk­samkeit einer Klausel, welche die Vertrags­lauf­zeit betraf, ledig­lich in ihrer konkreten Formu­lierung aner­kannt. Ein Sonder­kündi­gungs­recht resul­tiert daraus nicht. Die weiteren Vertrags­verein­barungen zur Lauf­zeit, die sich unter anderem aus dem Tariff­lyer und der Auftrags­über­sicht ergeben, sind davon nicht betroffen und weiterhin wirksam. Selbst­verständ­lich respek­tieren wir Ihren Wunsch nach Auflö­sung Ihres Vertrags­verhält­nisses. Gemäß den geltenden Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen endet Ihr Vertrag, wie bereits bestä­tigt, am 09.01.2022. Dies zu Ihrer Infor­mation [...].
Erst nachdem wir noch­mals darauf hinge­wiesen haben, dass der Vertrag zu den neuen Kondi­tionen deut­lich länger läuft als 24 Monate, entschloss sich mobilcom-debitel zum Einlenken und schrieb an den Kunden:
Da uns Ihre Zufrie­denheit als Kunden wichtig ist, beende ich den Vertrag zu obiger Rufnummer zum 29.02.2020. Dies geschieht ausdrück­lich aus Kulanz und ohne Aner­kenntnis einer Rechts­pflicht. Abschlie­ßend habe ich nunmehr die Last­schrif­ter­mäch­tigung zum 09.02.2020 deak­tiviert. Ich bitte Sie, künf­tige Rech­nungen nach diesem Zeit­punkt unter Angabe der Ruf- und Kunden­nummer an die in der Mobil­funk-Rech­nung ange­gebenen Bank­verbin­dung zu zahlen.

1&1: Vertrags­verlän­gerung auf insge­samt 30 Monate

Unge­fähr zur selben Zeit erlebte ein Mobil­funk-Kunde bei 1&1 einen ähnli­chen Fall. An unsere Redak­tion schrieb er:

Ich hatte im September 2019 meinen 1&1-Mobil­funk­vertrag verlän­gert. Die rest­liche Mindest­vertrags­lauf­zeit wurde jedoch zur neuen Vertrags­lauf­zeit von 24 Monaten dazu gerechnet, sodass ich nun eine gesamte Lauf­zeit von 30 Monaten habe. Ich habe mich dazu bereits mit der 1&1-Hotline in Verbin­dung gesetzt, die das Vorgehen als üblich bezeich­nete und daran nichts ändern könne. Ist das so rech­tens? Ich dachte, die gesetz­liche Höchst­dauer eines Mobil­funk­vertrages beträgt 24 Monate? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiter­helfen können.

Anbei finden Sie die Auftrags­bestä­tigung für den neuen Vertrag. Hier wird zwar eindeutig darauf hinge­wiesen, dass der bishe­rige Vertrag bis zum Ende der Lauf­zeit bestehen bleibt und im Anschluss daran der neue Vertrag beginnt, aller­dings wurde mir sofort ab dem 25.09.2019 der neue Vertrag in Rech­nung gestellt (48,99 Euro im ersten Jahr, 58,99 Euro im zweiten Jahr). Zuvor hatte ich ledig­lich 14,99 Euro im ersten Jahr und 24,99 Euro im zweiten Jahr gezahlt. Somit bin ich über 30 Monate an den teureren Vertrag gebunden, ohne dass ich eine Möglich­keit zur Kündi­gung habe.

In diesem Fall dauerte die Klärung der Sache nach unserer Inter­vention bei 1&1 mit Verweis auf das Gerichts­urteil nur wenige Stunden. Noch am selben Tag erhielt der Kunde eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Unsere Pres­sestelle hat mich gebeten, Ihr Anliegen zu bear­beiten. Ihre Hinweise zur Vertrags­lauf­zeit werden wir sofort weiter­geben. Ich bedaure wirk­lich, dass es im Bera­tungs­gespräch zu Miss­verständ­nissen gekommen ist. Da mir Ihre Zufrie­denheit wichtig ist, habe ich das Lauf­zeit­ende des Vertrages [Vertrags-Nummer] auf den 24.09.2021 ange­passt. Die Kündi­gungs­frist beträgt wie gehabt drei Monate zum Ende der verein­barten Vertrags­lauf­zeit.
Die beiden geschil­derten Fälle erwe­cken den Eindruck, dass einige Kunden­berater bei den Provi­dern entweder tatsäch­lich nicht wissen, dass derar­tige Verträge über 24 Monate illegal sind, oder dass sie es wissen und dem Kunden das bewusst verschweigen. Auf jeden Fall sollten Kunden, bei denen ein Vertrag länger als 24 Monate läuft, sich unter Verweis auf das Urteil und diesen Bericht bei ihrem Provider melden und auf eine Redu­zierung auf die gesetz­lich erlaubten 24 Monate Maxi­malzeit drängen.

Inzwi­schen gibt es ohnehin eine konkrete Geset­zesin­itia­tive der Bundes­regie­rung, Vertrags­lauf­zeiten sogar auf ein Jahr zu begrenzen. Das disku­tieren wir auch in unserem Edito­rial Weg mit den langen Lauf­zeiten.

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