5G-Klagen: Telefónica scheitert - jetzt klagt die Telekom
Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen
Bild: Deutsche Telekom
Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das
ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung
vergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine
Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen. Die
Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das
Gericht heute mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen
Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für
die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Von größerer Bedeutung für die Versteigerung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Vergaberegeln sein. Telefónica und Vodafone haben dazu bereits Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, um die für Ende März geplante Versteigerung zu stoppen. Die Netzbetreiber kritisieren etwa Ausnahmeregeln für Neueinsteiger - in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten.
Auch Telekom stellt Eilantrag vor 5G-Auktion
Auch die Telekom klagt nun gegen die 5G-Vergabebedingungen
Bild: Deutsche Telekom
Vor der Auktion von Mobilfunkfrequenzen für den
schnellen Standard 5G pocht auch die Deutsche Telekom auf eine rasche
Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Man habe sich dazu
entschieden, einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht zu
stellen, sagte Telekom-Chef Tim Höttges heute in Köln. In den
vergangenen Wochen hatten bereits die anderen beiden deutschen
Netzbetreiber Telefónica (o2) und Vodafone diesen Weg gewählt.
"Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt", sagte Höttges. Bei den Klagen geht es um die Vergaberegeln, welche die Bundesnetzagentur festgelegt hatte, beispielsweise zur Versorgung in der Fläche. Die Netzbetreiber monieren, dass die Regeln teilweise zu Unklarheit führen und eine Öffnung eigener Antennenanlagen erzwungen werden könnte.
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Außerdem bieten deutlich höhere Bandbreiten und kürzere Laufzeiten für die Daten (Latenz).