Themenspezial: Verbraucher & Service Erläuterung

Stremio, Popcorn Time & Co.: Viele Blockbuster-Apps sind illegal

Dass eine Film-Streaming-App im Appstore bereitsteht bedeutet nicht, dass das Streaming-Angebot legal ist. Darauf weisen Verbraucherschützer hin.
Von dpa /

Stremio: Beispiel für eine offizielle, aber illegale Streaming-App Stremio: Beispiel für eine offizielle, aber illegale Streaming-App
Bild: Stremio / Google Play
Geht es ums Herunterladen und Weiterverbreiten urheberrechtlich geschützter Filme, müssen Nutzer nicht nur bei einschlägigen PC-Programmen auf der Hut sein.

Es gibt auch Filesharing-Apps, die auf den ersten Blick wie legale Streaming-Anwendungen aussehen, deren Nutzung aber illegal sein kann, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dass sie - wie beispielsweise die Anwendungen Stremio, Popcorn Time oder Showbox - in offiziellen App-Stores verfügbar sind, bedeute noch lange nicht, dass sie bedenkenlos genutzt werden können.

Urheberrechtsverletzung per App

Stremio: Beispiel für eine offizielle, aber illegale Streaming-App Stremio: Beispiel für eine offizielle, aber illegale Streaming-App
Bild: Stremio / Google Play
Denn während der Nutzer einen Film auf dem Smartphone oder Tablet schaut, wird dieser bei den betreffenden Apps im Hintergrund häppchenweise auch zu anderen Nutzern geschickt. Aber auch auf Mobilgeräten gilt: Wer geschützte Inhalte wie Filme herunterlädt oder teilt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und riskiert eine Abmahnung, die sich auf einen hohen dreistelligen Betrag belaufen kann, warnen die Verbraucherschützer.

Nutzer sollten deshalb Gratis-Verfügbarkeiten aktueller Kinofilme oder exklusiv produzierter Serien, die eigentlich nur gegen Einmalzahlung oder Abogebühren erhältlich sind, als Warnsignal verstehen - und solche Apps nicht herunterladen und nutzen.

"Dass Nutzer bei diesen Apps ein hohes Risiko eingehen, zeigen uns Meldungen aus dem Frühwarnnetzwerk, in denen Verbraucher wegen Filesharing abgemahnt wurden“, sagt Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Wir können Verbraucher daher nur davor warnen, Apps herunterzuladen, bei denen nicht klar ist, ob der Anbieter auch die Lizenzrechte hat, um Filme und Serien kostenlos anzubieten."

Im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof Gegnern von Online-Tauschbörsen wie The Pirate Bay den Rücken gestärkt.

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