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Vodafone: Kündigung später - Abschaltung sofort

Als Geschäfts­kunde kann man nie genü­gend Rufnum­mern haben. Für Sonder­aktionen, für Service, Bera­tung, was auch immer. Beson­ders ärger­lich, wenn solche Nummern urplötz­lich abge­schaltet werden und "fort" sind.
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Vodafone: Erst ausschalten, dann kündigen. Geschäftskunden mögen das gar nicht. Vodafone: Erst ausschalten, dann kündigen. Geschäftskunden mögen das gar nicht.
Foto/Montage: Teltarif Logo: Vodafone
Der Fest­netz- und Mobil­funk­anbieter Voda­fone wird nicht nur von Privat­kunden, sondern auch von Geschäfts­kunden gerne genutzt. Diese Kunden legen höchsten Wert auf Stabi­lität und Zuver­lässig­keit und reagieren extrem gereizt, wenn vertrag­lich fixierte Dienste von Heute auf Morgen spurlos verschwinden und niemand Bescheid weiß.

Altes Fest­netz-Produkt von Arcor

Vodafone: Erst ausschalten, dann kündigen. Geschäftskunden mögen das gar nicht. Vodafone: Erst ausschalten, dann kündigen. Geschäftskunden mögen das gar nicht.
Foto/Montage: Teltarif Logo: Vodafone
Der ehema­lige Fest­netz-Anbieter Arcor, der später von Mannes­mann ("D2-Privat") - heute Voda­fone - über­nommen wurde, bot seinen Kunden ein Produkt mit zusätz­lichen Rufnum­mern auf VoIP-Basis an. Das wurde von Geschäfts­kunden gerne genutzt, weil sich darüber elegant Service-Dienst­leis­tungen oder Hotlines reali­sieren ließen, ohne einen wesent­lich komple­xeren (und teureren) Anlagen-Anschluss mit Durch­wahl schalten zu müssen.

Mit Datum vom 20. September 2019 erreichte nun einige Kunden gestern (25.09.) ein Schreiben, worin die Kündi­gung des Produkts "Arcor Sprache VoIP" zum 31. Oktober 2019 ange­kündigt wird. Doch offenbar scheint man es bei Voda­fone mit den Terminen nicht so genau zu nehmen, denn gestern waren die Nummern schon tot: "Die gewählte Rufnummer ist nicht vergeben", hieß es.

Die Voda­fone-Störungs­annahme antwor­tete den rekla­mierenden Kunden lapidar: Die genannten Rufnum­mern seien unbe­kannt und könnten nicht reak­tiviert werden. Man weigerte sich, eine Störung aufzu­nehmen. Einige Kunden wurden an die Voda­fone-"Buch­haltung" weiter vermit­telt, die natür­lich erst Recht nicht helfen konnte.

(K)ein Einzel­fall?

Wir haben exem­plarisch einen Fall an die Voda­fone-Pres­sestelle weiter­geleitet und erhielten dort folgende Antwort:

"Vielen Dank für die Weiter­leitung des Kunden­anlie­gens von Herrn Heck (Name geän­dert). Unser Tech­nischer Kunden­service kontak­tiert heute noch Herrn Heck mit dem Ziel, die Erreich­barkeit für alle Rufnum­mern wieder­herzu­stellen.

Es geht hier um ein altes Fest­netz-Zusatz­produkt (virtu­elle Rufnum­mern­verlän­gerung), das prak­tisch niemand in Deutsch­land mehr nutzt und das deshalb zum 31. Oktober in den Ruhe­stand verab­schiedet wird. Offenbar ist dieses Zusatz-Produkt bei Herrn Heck früher außer Betrieb genommen worden als ange­kündigt. Dieser bedau­erliche Arbeits­fehler eines Mitar­beiters wird jetzt von unserem Kunden­service korri­giert."

Lösung durch Rufum­leitung

In der Tat wurden im Fall "Heck" die 10 Rufnum­mern auf bereits bestehende Rufnum­mern aus einem regu­lären Voda­fone-Anschluss umge­leitet.

Andere betrof­fene Kunden, die ihr Rufnum­mern­paket kurz­entschlossen zu einem SIP-Anbieter (z.B. dus.net) umziehen wollten, wurde seitens der aufneh­menden Gesell­schaft erklärt, dass diese Rufnum­mern erst nach dem 31.10.2019 wieder zur Verfü­gung stehen würden. Für Geschäfts­kunden kann diese Warte­zeit Exis­tenz bedro­hend sein. Aktuell wird gerade geklärt, warum diese Portie­rung so lange dauern soll.

Verdacht auf Straftat?

Ein dritter betrof­fener Kunde hat Voda­fone schrift­lich zur sofor­tigen Wieder­einschal­tung aufge­fordert (das Schreiben liegt teltarif.de vor), andern­falls werde er gericht­lich prüfen lassen, ob hier der Anfangs­verdacht einer Straftat im Sinne von § 317 StGB (Störung öffent­licher Tele­kommu­nika­tions­systeme) vorliegt. Dieser Para­graph stellt das mutwil­lige oder fahr­lässige Außer­betrieb­setzen öffent­licher Tele­kommu­nika­tions­technik unter Strafe.

Uralte Systeme?

Aus infor­mierten Kreisen ist zu hören, dass diese Nummern auf einem sehr alten Arcor-System oder bei einem Dritt­anbieter aufge­setzt waren, für das es keinerlei tech­nische Unter­stüt­zung mehr gibt, mögli­cher­weise ist auch schlicht ein Teil der seit damals verwen­deten Hard­ware ausge­fallen. Konkrete Details waren bislang nicht in Erfah­rung zu bringen.

Offenbar wird diese Produkt aber von mehr Leuten aktiv genutzt, als es Voda­fone je bewusst war. Der alte latei­nische Rechts-Grund­satz "pacta sunt servanda", ist in der TK-Welt noch nicht überall ange­kommen.

Gebuchte Produkte regel­mäßig prüfen

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre gebuchte Tele­kommu­nika­tions-Dienst­leis­tungen regel­mäßig, seien es zusätz­liche MSN-Rufnum­mern oder (in der Schub­lade liegende) SIM-Karten. Rufnum­mern oder Karten, die nicht benö­tigt werden, sollten vom Kunden proaktiv gekün­digt werden, beson­ders wenn die genauen Kündi­gungs­fristen unbe­kannt sind. Jeden Schrift­verkehr und die dazu­gehö­renden Termine schrift­lich fest­halten, viel­leicht "old school mäßig" auf Papier und als Sicher­heits­kopie in einem (Cloud-)Backup bei einem zuver­lässigen Anbieter.

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