Telefonieren per VoIP: Die günstigsten Tarife im Vergleich
Telefonie-Flatrates sind zwar weit verbreitet, doch auch in Flatrates ist nicht immer alles enthalten, was der Telefonkunde vermutet. In einer Allnet-Flat sind keine Auslandstelefonate inkludiert, und in einer Festnetz-Flatrate sind keine Telefonate in die Mobilfunknetze eingeschlossen. Die Minutenpreise, die die Handy- und Festnetz-Provider für Telefonate außerhalb der Inklusivleistung berechnen, sind teils saftig.
Telefonieren per Voice over IP (VoIP) stellt daher für viele Kunden eine günstige Alternative zu den teils drastischen Minutenpreisen dar, die zu Auslandszielen und in die deutschen Mobilfunknetze berechnet werden. Ferngespräche innerhalb Deutschlands sind beispielsweise unter 1 Cent pro Minute möglich, und auch Auslandstelefonate sind bei diversen Anbietern für wenige Cent Minutenpreis zu haben.
In unserem Tarifvergleich haben wir uns einmal auf die Suche nach günstigen VoIP-Anbietern gemacht, die Telefonate ohne monatliche Grundgebühr offerieren. Bei den meisten wird auch keine einmalige Anmeldegebühr fällig. Unser heutiger Vergleich stellt lediglich eine Auswahl aller verfügbaren Anbieter dar.
VoIP: Erlaubt - verboten - gesperrt?
Günstige Tarife für das Telefonieren per VoIP
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Dass Telefonieren per VoIP eine günstige Alternative zu teuren Festnetz- und Mobilfunktarifen darstellt, haben mittlerweile natürlich auch die Festnetz- und Mobilfunk-Provider gemerkt. Darum erlauben sie manchmal die Telefonie per VoIP in den AGB nicht. Hierbei gibt es aber verschiedene Abstufungen.
In einigen AGB findet sich die Formulierung, dass VoIP und andere Dienste wie Peer-to-Peer oder Blackberry-Services "nicht Bestandteil des Vertrags" sind. In anderen Nutzungsbedingungen steht hingegen, dass sie "verboten" oder "nicht möglich" sind. Egal welche Formulierung der Provider verwendet: Der Kunde kann vorab nicht wissen, ob die Nutzung lediglich per AGB verboten ist oder ob VoIP-Telefonie auch tatsächlich technisch unterbunden wird. Dies kann man nur durch Ausprobieren herausfinden. Ist die Nutzung verboten, aber technisch möglich, heißt das nicht, dass der Nutzer damit ein Recht auf VoIP-Telefonate erwirbt. Der Provider kann auch jederzeit nachträglich VoIP sperren oder sogar dem Kunden kündigen, wenn die verbotswidrige VoIP-Nutzung als Kündigungsgrund in den AGB genannt wird.
Mittlerweile gibt es aber eine gewisse Anzahl von Festnetz- und Mobilfunk-Providern, die VoIP explizit erlauben und das auch in den AGB stehen haben. Dies muss allerdings nicht für alle Tarife des Anbieters gelten. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass VoIP in einem Smartphone-Tarif mit Minutenpaket verboten, aber in einem reinen mobilen Datentarif explizit erlaubt ist. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die AGB des eigenen Festnetz- oder Handytarifs.
So nutzen Sie VoIP auf Ihrem Gerät
Wichtig ist, dass das verwendete Gerät einen Breitband-Internetzugang sowie Mikrofon und Lautsprecher hat. Am Computer reicht beispielsweise ein handelsübliches Headset. VoIP kann grundsätzlich genutzt werden per Smartphone, Laptop, Tablet oder über ein kompatibles Festnetztelefon, das mit einem Breitband-Router verbunden ist. In der Regel sollten 128 kBit/s im Down- und Upstream für die meisten VoIP-Dienste ausreichen, dann sollte aber nebenher kein weiterer Datenverkehr über dieselbe Leitung stattfinden. Wer bei einem mobilen Datentarif bereits auf 64 kBit/s oder noch weniger gedrosselt wurde, muss damit rechnen, dass IP-Telefonie über die Leitung nicht mehr funktioniert.
Kunden, die sich bei einem VoIP-Service anmelden, erhalten in der Regel persönliche Zugangsdaten und die Daten des VoIP-Servers sowie eine Rufnummer. Viele Provider vergeben sogar kostenlos eine deutsche Ortsnetz-Rufnummer statt einer typischen Internet-Rufnummer mit der Vorwahl 032, die für den Anrufer in der Flatrate nicht enthalten ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss sich die Ortsnetz-Rufnummer in dem Vorwahlbereich befinden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Manche VoIP-Anbieter erlauben auch Komfortmerkmale wie Anklopfen, Makeln, CLIP, Parallelruf, Konferenz, Sprachbox im Internet, Nachrichtenzustellung per Mail oder sie nehmen auf Wunsch einen Telefonbucheintrag vor. Auch die Portierung der Festnetz-Nummer von oder zu einem VoIP-Anbieter wird oft unterstützt - gegebenenfalls fallen hierfür Kosten an.
Ein weit verbreiteter Standard für VoIP ist das SIP-Protokoll. Smartphones mit Android ab Version 4 haben den Vorteil, dass sie Internet-Telefonie ohne weitere Software-Installation unterstützen. Der VoIP-Zugang kann in den Telefonie-Einstellungen eingerichtet werden, meist heißt die Funktion "Anrufkonten", "Internetanrufe" oder "SIP-Konten". Unter iOS muss eine SIP-App für die Telefonie installiert werden - bekannte Beispiele sind Zoiper, Media5-fone, Linphone oder Bria.
Für Windows werden oft PhonerLite, Linphone, x-lite, NinjaLite, Phoner, Zoiper oder Bria genannt. Einige dieser Clients sind auch für Mac OS oder Linux verfügbar, für Mac OS gibt es darüber hinaus das Programm "Telefon" von der Firma "64 Characters". Auch in FRITZ!Box-Routern und diversen Speedport-Routern der Telekom können beispielsweise direkt die SIP-Zugangsdaten eines VoIP-Anbieters eingegeben werden.
Auf der folgenden Seite erläutern wir, welche Abrechnungsmodelle es bei VoIP-Anbietern gibt und welche Vorteile Tarife mit monatlicher Grundgebühr haben. Außerdem zeigen wir tabellarisch, welche VoIP-Anbieter günstige Telefonate ins deutsche Festnetz und in die Mobilfunknetze bieten.