BNetzA klammert den Freifunk vorerst bei Vorratsdatenspeicherung aus
Router für den Freifunk
Freifunk Greifswald
Anfang Juli setzt die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung um und der Bürger wird wieder ein Stück gläserner. Ein Lichtblick dieser beunruhigenden Gesetzesänderung stellt der Freifunk dar. Wie der Freifunk Rheinland in seinem Blog mitteilt, müssen Nutzer dieses Funknetzes keine Angst um ihre Privatsphäre haben. Weil noch ungeklärt ist, ob die unabhängigen Infrastrukturen unter das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung fallen, werden Freifunker derzeit nicht genötigt, entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Für Ende Juli steht ein gemeinsamer Dialog zwischen dem FFRL und der Bundesnetzagentur an.
Vorratsdatenspeicherung: Freifunk Rheinland gibt Entwarnung
Router für den Freifunk
Freifunk Greifswald
Durch soziale Netzwerke, den täglichen E-Mail-Verkehr und Messengern wie WhatsApp verläuft ein Großteil unserer alltäglichen Kommunikation über das Internet. Mitunter werden dabei auch vertrauliche Informationen geteilt, die nicht für Außenstehende gedacht sind. Bald wird die Regierung allerdings fleißig mitlesen – und das völlig legal – das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung macht es möglich. Bislang scheinen jedoch ausschließlich kommerzielle Internetanbieter von der Überwachung betroffen zu sein. "Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen", schreibt Philip Berndroth, Vorstand der gemeinnützigen Netzwerke im offiziellen Blog. Da noch Klärungsbedarf besteht, ob die Freifunker dem neuen Gesetz unterliegen, ist die Community vorerst aus der Schusslinie. Vollständige Sicherheit gibt es aber noch nicht.
Bundesnetzagentur: Statement zum Freifunk
Berndroth listet im entsprechenden Blogeintrag eine aktuelle Stellungnahme der BnetzA. Diese wurde per E-Mail an den FFRL versandt. Im ersten Punkt heißt es, dass derzeit noch nicht feststeht, ob der Freifunk Rheinland sowie ähnliche Freifunk-Modelle unter die Speicherpflichten nach dem TKG fallen. Dies begründet die Behörde aufgrund von "erheblichen Zweifeln", dass Freifunk ein Internetzugangsdienst in diesem Sinne sei. Da außerdem keine Benutzerkennungen vergeben werden, wäre selbst bei einer Einstufung als Internetdienst eine Vorratsdatenspeicherung ungewiss. Bis diese Detailfragen geklärt sind, müssen weder der Freifunk Rheinland noch andere Freifunk-Communitys Daten der Anwender sammeln. Die Bundesnetzagentur hat den FFRL für Ende Juli zu sich eingeladen. Dort wird das Freifunk-Modell schließlich geprüft.
Anfang Juni hat die Deutsche Telekom eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.