Unbewacht

BNetzA klammert den Freifunk vorerst bei Vorrats­daten­speicherung aus

Die unabhängigen Freifunk-Netzwerke obliegen - zumindest laut derzeitigem Stand - nicht der Vorrats­daten­speicherung der Bundes­netzagentur. Dies teilt der Freifunk Rheinland mit.
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Router für den Freifunk Router für den Freifunk
Freifunk Greifswald
Anfang Juli setzt die Bundesnetzagentur die Vorrats­daten­speicherung um und der Bürger wird wieder ein Stück gläserner. Ein Lichtblick dieser beun­ruhigenden Gesetzes­änderung stellt der Freifunk dar. Wie der Freifunk Rheinland in seinem Blog mitteilt, müssen Nutzer dieses Funknetzes keine Angst um ihre Privatsphäre haben. Weil noch ungeklärt ist, ob die unabhängigen Infrastrukturen unter das Gesetz der Vorrats­daten­speicherung fallen, werden Freifunker derzeit nicht genötigt, entsprechende Überwachungs­maßnahmen vorzunehmen. Für Ende Juli steht ein gemeinsamer Dialog zwischen dem FFRL und der Bundes­netz­agentur an.

Vorratsdatenspeicherung: Freifunk Rheinland gibt Entwarnung

Router für den Freifunk Router für den Freifunk
Freifunk Greifswald
Durch soziale Netzwerke, den täglichen E-Mail-Verkehr und Messengern wie WhatsApp verläuft ein Großteil unserer alltäglichen Kommunikation über das Internet. Mitunter werden dabei auch vertrauliche Informationen geteilt, die nicht für Außen­stehende gedacht sind. Bald wird die Regierung allerdings fleißig mitlesen – und das völlig legal – das neue Gesetz zur Vorrats­daten­speicherung macht es möglich. Bislang scheinen jedoch ausschließlich kommerzielle Internet­anbieter von der Überwachung betroffen zu sein. "Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungs­infrastruktur aufbauen", schreibt Philip Berndroth, Vorstand der gemeinnützigen Netzwerke im offiziellen Blog. Da noch Klärungs­bedarf besteht, ob die Freifunker dem neuen Gesetz unterliegen, ist die Community vorerst aus der Schusslinie. Vollständige Sicherheit gibt es aber noch nicht.

Bundesnetzagentur: Statement zum Freifunk

Berndroth listet im entsprechenden Blogeintrag eine aktuelle Stellungnahme der BnetzA. Diese wurde per E-Mail an den FFRL versandt. Im ersten Punkt heißt es, dass derzeit noch nicht feststeht, ob der Freifunk Rheinland sowie ähnliche Freifunk-Modelle unter die Speicher­pflichten nach dem TKG fallen. Dies begründet die Behörde aufgrund von "erheblichen Zweifeln", dass Freifunk ein Internetzugangs­dienst in diesem Sinne sei. Da außerdem keine Benutzer­kennungen vergeben werden, wäre selbst bei einer Einstufung als Internet­dienst eine Vorrats­daten­speicherung ungewiss. Bis diese Detailfragen geklärt sind, müssen weder der Freifunk Rheinland noch andere Freifunk-Communitys Daten der Anwender sammeln. Die Bundesnetzagentur hat den FFRL für Ende Juli zu sich eingeladen. Dort wird das Freifunk-Modell schließlich geprüft.

Anfang Juni hat die Deutsche Telekom eine Klage gegen die Vorrats­daten­speicherung eingereicht.

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