Verfassung

Editorial: Recht auf digitale Infrastruktur in Hessen?

Die Wähler im Bundesland Land Hessen stimmen am 28. Oktober über eine Verfassungsänderung ab. Danach könnte "digitale Infrastruktur" Verfassungsrang bekommen.
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Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab.Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab. Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab.
Foto: Picture Alliance / dpa
Viele Menschen klagen über langsames Internet. Sie würden gerne schneller ins Internet gelangen, aber ihr örtlicher Anbieter hat vielleicht keine Lust ("das lohnt sich bei Ihnen einfach nicht") und Wettbewerber - am besten mit eigenen Leitungen - gibt es auch nicht überall.

Viele Bürger träumen von einem "Grundrecht" auf schnelles Internet im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge, so wie es die Straßen, Strom und (Ab)Wasser bis hin zum letzten Haus im Ort gibt oder geben sollte.

War "früher" alles besser?

Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab.Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab. Am 28.10. wählen die hessischen Wähler einen neuen Landtag und stimmen über ein Grundrecht auf schnelles Internet ab.
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Beim Telefon gab es "früher" (vor rund 30 Jahren und früher) einen Versorgungsauftrag der staatlichen Deutschen (Bundes)Post: Die musste dem Kunden zum Pauschalpreis eine Leitung legen und wenn es 10 km Freileitung waren. Die Gesamtkosten landeten bei der zahlenden Allgemeinheit. Die Kehrseite: Telefon (Internet gab es damals noch nicht) und der Service drumherum waren sehr teuer und schwerfällig, weil eben staatlich. Lohn und Materialkosten spielten (fast) keine Rolle. Die Technik war sehr stabil, aber oft auch ziemlich "antik".

Gibt es ein "Recht auf Internet"?

Das "Recht auf Internet" steht in unserer Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nicht drin, weil damals im Jahre 1948 noch niemand an so etwas "Neues" dachte. Im Bundesland Hessen könnte sich das künftig ändern. Am 28. Oktober wird dort nicht nur ein neuer Landtag gewählt. Die Wähler können auch im Rahmen einer parallel verlaufenden Volksabstimmung über verschiedene Änderungen der Landesverfassung abstimmen.

Recht auf Datenschutz und digitale Infrastruktur

So soll im neuen Artikel 12a der hessischen Landesverfassung der "Datenschutz" aufgenommen werden. "Jeder Mensch ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden gewährleistet. Einschränkungen dieser Rechte bedürfen eines Gesetzes." Im geplanten neuen Artikel 26d der Landesverfassung könnte danach folgendes stehen: "Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Einrichtung und den Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem Wohnraum. Der Staat wirkt auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hin."

Was bedeutet das konkret?

Dieser Artikel hat es in sich. Kann man daraus ableiten, dass künftig Staat und Gemeinden die Hoheit über alle vorhandenen digitalen Einrichtungen (Netze) übernehmen sollen? Sprich Telefon, Internet und Mobilfunk werden verstaatlicht? Wohl eher nicht. Bedeutet das, dass der Staat oder die Gemeinden oder Landkreise künftig in Regionen, wo die etablierten Anbieter einfach keine Lust hatten, etwas zu bauen, eigene Netze hochziehen kann oder sogar muss? Oder läuft es darauf hinaus, dass bestehende Netze bestehen bleiben und der Staat einfach nur ab und zu einen "Zuschuss" gibt, wenn sich ein Anbieter "erbarmt", endlich eine Glasfaser in den abgelegenen Stadtteil oder in das einsame Walddorf zu legen oder eine "ertrunkene" Leitung auszugraben und endlich zu flicken?

Gibt es ein Klagerecht?

Und hat der Bürger ein Klagerecht, womit er den Staat dazu verdonnern kann, ihm sofort oder irgendwann eine "angemessene" Infrastruktur aufzubauen oder bauen zu lassen? Und was ist "angemessen" ? 1 MBit/s, 10 MBit/s, 100 MBit/s oder mehr? Und was darf das kosten?

Die Verfassungsänderung, sofern sie vom Volk angenommen wird, wird sicherlich eine Mahnung an die Netzbetreiber sein, ihre Kunden künftig nicht ganz aus dem Auge zu verlieren und ab und zu einmal ins Grundgesetz zu blicken ("Eigentum verpflichtet"). Der Bürger muss sich aber auch im Klaren sein, dass staatliche Leistungen irgendwo am Ende bezahlt werden müssen, beispielsweise über Steuern und Abgaben.

Wunder würde ich also nicht erwarten.

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