Abwehr

Tipps: So reagieren Sie bei nervigen Werbeanrufen

Neues Gesetz bietet besseren Schutz vor Belästigungen
Von dpa / Marc Kessler

Bei Verbrauchern und Verbraucherschützern gibt es immer wieder Klagen über nervende Telefonwerbung. Seit dem 4. August gilt ein neues Gesetz zum Schutz vor lästigen Anrufen. Laut Branchenverband haben sich die Änderungen jedoch bei Bürgern und Call Centern noch nicht genügend herumgesprochen. Was hat sich geändert? Zeigt das Gesetz Wirkung?

Was dürfen Call Center mittlerweile laut Gesetz nicht mehr?

Sie dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen und nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate führen - selbst wenn eine Kundenbeziehung besteht, sagt der Branchenverband Call Center Forum (CCF). Jedes Call Center, das sich mit unterdrückter Nummer meldet, hat schon den ersten Verstoß begangen. Experten warnen: Dann wird der weitere Verlauf oft auch nicht seriöser. Bei unerwünschten Werbeanrufen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Und: Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen.

Ist der Verbraucher nun wirklich in einer besseren Lage?

Laut CCF ist die Situation für den Bürger zumindest transparenter. Wichtig ist zudem: Bei allen Transaktionen gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht - von dem Moment an, von dem der Verbraucher vom Vertrag Kenntnis nimmt. Für die Bereiche Telekommunikation, Lotterie und Abonnements gab es früher Sonderregelungen. Diese sind weggefallen, alles ist einheitlich.

Was kann der Verbraucher tun, wenn er Missbrauch bemerkt?

Bei unterdrückter Rufnummer sollte man sich überlegen, ob man überhaupt ans Telefon geht, rät der Verband. Eiserne Regel: Dem unerwünschten Anrufer deutlich sagen, dass kein Bedarf besteht. Und dann: auflegen.

Was tun, wenn der Werbeanrufer sich hartnäckig erneut meldet?

Fragen, von welcher Firma angerufen wird. Häufig werden nicht korrekte Angaben vom Anrufer gemacht. Das Gespräch beginnt mit: "Sie sind doch Kunde von xy..?" Das bedeutet aber nicht, dass der Anrufer von derselben Firma ist. Sich immer vergewissern, mit wem man spricht (Mitarbeiter- und Firmenname). Tag und Zeit notieren, um später eine Beschwerde dokumentieren zu können. Auf keinen Fall während des Gesprächs mit einem "Ja" auf etwas eingehen. Das könnte als Vertragseinwilligung aufgefasst werden.

Wo kann sich der Verbraucher beschweren?

Die Internetseiten [Link entfernt] des Call Center Forums bieten Informationen, dort gibt es ein Beschwerdeformular. Auch Verbraucherzentralen können helfen. Wer herausfinden möchte, wer hinter einer unterdrückten Rufnummer steckt, kann die Bundesnetzagentur kontaktieren und Cold Calls dort auch melden.

Sind die Missbrauchsfälle tatsächlich zurückgegangen?

Ja, sagt die Branchenvereinigung CCF. Es liegen aber noch keine Zahlen vor. Die ersten Statistiken werden in einigen Monaten erwartet.

Wie groß ist die Zahl der unseriös arbeitenden Call Center?

Unter einem Prozent, sagt der Verband. Im vergangenen Jahr wurden 900 000 Missbrauchsfälle registriert. Klingt viel, ist aber in Relation zu setzen: Pro Tag gibt es rund 20 Millionen Telefonkontakte von Call Centern in Deutschland. Im Jahr sind das mehr als sieben Milliarden Telefonate.

Was macht der Branchenverband bei schweren Missbrauchsfällen?

Vereinzelt wurden schon Strafanzeigen gestellt. In den vergangenen drei Jahren landeten 70 Fälle vor Gericht.

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