Strafe für Sky: 250.000 Euro Bußgeld wegen Telefonwerbung
Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren.
Bild: Picture-Alliance / dpa
Lästige Telefonwerbung kann teuer werden. Sehr teuer. Gerade hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen ein Pay-TV-Unternehmen verhängt, der nach Angaben der Behörde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet hat und gegen den bereits mehrfach Bußgelder verhängt worden sind. Konkret geht es um die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Mehr als 1000 Anzeigen gegen das Unternehmen seien aufgrund der jüngsten Cold-Call-Welle bis zuletzt eingegangen, heißt es in einer Mitteilung aus Bonn.
Verbot wiederholt missachtet
Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren.
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"Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder,“ erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV-Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu gewinnen ("akquirieren") und Altkunden zurückzugewinnen. Für diese Anfrufe gab es vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.
Telefonische Neukundengewinnung ohne Einwilligung
Für die Ansprache von Neukunden hatte das Unternehmen externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Diese "Werbeeinwilligungen" seien angeblich durch Internetgewinnspiele eingeholt worden. Hierzu legte Sky "angebliche Nachweise" vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen haben sollen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.
Angebliche Beweise sind wohl keine?
Nur, die Beweise sind wohl keine: Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.
Die Sache scheint Methode zu haben: Sky Deutschland Fernsehen hat nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten, das hätte ja das "Geschäftsmodell" gestört.
Werbewiderrufe ehemaliger Kunden ignoriert
Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um zum Beispiel Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen. Zwar hatten diese Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erhielten sie nach der Kündigung weiterhin Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten.
Das scheint Sky nicht interessiert zu haben, denn die massive Belästigung hörte nicht auf. Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg.
Netzagentur deckt schlampige Organisation auf
Die Bundesnetzagentur konnte belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen gar kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen installiert hatte. Sprich: Der Call-Center-Agent wusste gar nicht, ob der neue oder ehemalige Kunde vielleicht keine Werbeanrufe wollte. Ja: Sky hat gegenüber der Netzagentur selbst zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.
Betroffene sollen unerlaubte Telefonwerbung melden
Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, für die sie nicht eingewilligt haben oder diese trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur auf der Webseite www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben möglichst präzise und detailliert sein.
Ungewollte Werbeanrufe sind verboten
Die Rechtslage ist klar: Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Für eine Beschwerde benötigt die zuständige Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich notieren, welches Produkt im Anruf beworben wird und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann.
Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch per Briefpost per Formular-Ausdruck möglich. Die Postadresse ist Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede, Tel.: 0291/99 55 206, Fax: 06321/934-111, E-Mail: rufnummernmissbrauch (at) bnetza.de
Firmen, die Verbraucher ungewollt mit ungewollter Werbung am Telefon (Cold Calls) überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Werbeanrufe sind immer dann rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist übrigens unzulässig.
Leider ist die verhängte Geldbuße noch nicht rechtskräftig, räumt die Bundesnetzagentur ein. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.