Bestraft

BNetzA: 300 000 Euro Bußgeld wegen illegaler Telefonwerbung

2500 Verbraucher hatten sich bei der BNetzA über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Die ahnungslosen Bürger wurden über eine Vielzahl an Subunternehmen angerufen - die Firma muss nun das höchstmögliche Bußgeld zahlen.
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Erstmals maximales Bußgeld für Telefonwerbung verhängt Erstmals maximales Bußgeld für Telefonwerbung verhängt
Bild: dpa
Die Bundes­netz­agentur gibt bekannt, dass sie einem Unter­nehmen das höchst­mög­liche Bußgeld von 300 000 Euro wegen illegaler Tele­fon­werbung auf­ge­brummt hat. 2500 Verbraucher hatten sich über Werbe­an­rufe der Energy2day GmbH beschwert. Oft liegt die Zahl der getätigten Werbe­an­rufe deut­lich höher, da nicht immer alle Bürger bei der BNetzA eine Beschwerde einreichen.

Dass sich dies aber lohnen kann, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen."

Verschleierungstaktik bewahrt nicht vor Bußgeld

Erstmals maximales Bußgeld für Telefonwerbung verhängt Erstmals maximales Bußgeld für Telefonwerbung verhängt
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Die Energy2day GmbH hat laut der Schilderung der BNetzA großflächig telefonisch für Energielieferverträge geworben. Dabei hat das Unternehmen gleich mehrere fragwürdige Praktiken angewandt. Offenbar hatte die Energy2day eine kaskaden­artige Vertriebs­struktur aufgebaut. Zu diesem Zweck gab es viele Unter­ver­triebs­partner, die zum Teil auch im Ausland saßen. Diese Sub­unter­nehmer hatten dann die deutschen Verbraucher angerufen.

Die Callcenter-Mitarbeiter gaben sich als Vertreter des örtlichen Energieversorgers aus oder behaupten, mit diesem zusammenzuarbeiten. Damit wollten die Callcenter-Mitarbeiter die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten bewegen.

Die BNetzA stellt allerdings klar, dass ein werbendes Unternehmen sich nicht mit derartigen Tricks herausreden oder einem Bußgeld entgehen kann: Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingaktionen beauftragt, der hat auch die Aufsichtspflicht. Vor allem dann, wenn es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten mit Wettbewerbern wegen unlauterem Marktverhaltens gekommen ist. Und das ist bei der Energy2day GmbH der Fall: Andere Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen des Vorgehens der Firma zuvor schon zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen. "Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", erläutert Homann die Entscheidung der Behörde.

Die BNetzA hat schon in mehreren Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt, in diesem Fall hat sie allerdings den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldrahmen erstmals komplett ausgeschöpft. Das Unternehmen hat gegenüber der BNetzA versprochen, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Dies wird die Bundesnetzagentur beobachten. Die Geldbuße ist laut der Behörde allerdings noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch müsste das Amtsgericht Bonn entscheiden.

Das Geschäft mit der Werbung am Telefon funktioniert offenbar aber weiterhin prächtig: Es gibt immer mehr Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung.

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