Datenweitergabe

Verbraucherschützer mahnen WhatsApp wegen Datenweitergabe ab

Deutsche Verbraucherschützer mahnen WhatsApp wegen der Datenweitergabe an Facebook ab. WhatsApp habe vor zwei Jahren versprochen, keine Informationen wie die Handynummer an das soziale Netzwerk weiterzugeben.
Von Johannes Kneussel mit Material von dpa

Facebook und WhatsApp Facebook und WhatsApp
Bild: Facebook und WhatsApp
Deutsche Verbraucherschützer haben WhatsApp wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook abgemahnt. Bei der Übernahme des Kurzmitteilungsdienstes 2014 habe Facebook öffentlich bekundet, dass WhatsApp unabhängig bleiben solle, erläuterte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag. Viele Branchenkenner waren allerdings schon damals davon ausgegangen, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis Facebook die Daten von WhatsApp für das soziale Netzwerk nutze.

Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht.
Die Verbraucherschützer setzten WhatsApp eine Frist bis zum 21. September, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Weitergabe von Telefonnummern und Nutzungsdaten

Facebook und WhatsApp Facebook und WhatsApp
Bild: Facebook und WhatsApp
Facebook hatte Ende August angekündigt, die Dienste fast zwei Jahre nach der über 20 Milliarden Dollar teuren Übernahme enger miteinander verzahnen zu wollen. Künftig sollen die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Infor­mationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden. Durch den Abgleich der Telefonnummer solle unter anderem relevantere Werbung bei Facebook angezeigt werden. Auch die Freunde-Suche solle so verbessert werden. Von dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar kam bereits scharfe Kritik an den Änderungen.

Zugleich hatte WhatsApp betont, dass Facebook auf keinen Fall Zugang zum Inhalt von Kurzmitteilungen bekommen werde. Mit der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Frühjahr seien sie ohnehin nur für die beteiligten Nutzer und nicht einmal für WhatsApp selbst einsehbar, hieß es. Erst vor Kurzem haben wir die neuen Datenschutzrichtlinien einem Anwalt zur Einschätzung vorgelegt. Seine Meinung: Die neuen WhatsApp-Richtlinien seien nach deutschem Recht vermutlich ohnehin unwirksam. Wie man der Nutzung der eigenen Handynummer für personalisierte Werbung auf Facebook widersprechen kann, lesen Sie hier: WhatsApp: Datenweitergabe an Facebook widersprechen: So klappt's. Wichtig dabei zu beachten ist allerdings, dass die Nummer in jedem Fall an Facebook weitergeleitet und auch genutzt wird, im Widerspruchsfall allerdings nicht für Werbung.

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