Apps

Urteil: WhatsApp und Facebook in Deutschland verboten

Das Land­gericht München I hat WhatsApp, Face­book, den Face­book Messenger und Insta­gram in der jetzigen Form in Deutsch­land verboten. Das Urteil ist zwar nicht rechts­kräftig, kann aber vorläufig voll­streckt werden.
Von

Urteil gegen WhatsApp und Facebook Urteil gegen WhatsApp und Facebook
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Apps von Face­book, Face­book Messenger, von WhatsApp und Insta­gram sind in ihrer jetzigen Form in Deutsch­land jetzt verboten. Das hat das Land­gericht München I bereits am Donnerstag entschieden, wie die Süddeut­sche Zeitung berichtet. Hinter­grund ist ein Patent­streit. Teile der von Face­book ange­botenen Appli­kationen würden gegen insge­samt neun Patente verstoßen, die der Smart­phone-Pionier Black­berry hält.

"Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorge­nannten Anwen­dungen in der BRD zur Benut­zung in der BRD verboten, soweit sie die klage­gegen­ständ­lichen Patente nutzen", zitiert die Süddeut­sche Zeitung eine Spre­cherin des Land­gerichts München I. Das Urteil sei noch nicht rechts­kräftig, aber dennoch vorläufig voll­streckbar. Dazu müsste Black­berry der Justiz­kasse oder Face­book einen Geld­betrag zur Sicher­heit über­weisen, mit dem später der Face­book mögli­cher­weise entstan­dene Schaden ausge­glichen werden würde, sofern das Ober­landes­gericht der Beru­fung von Face­book gegen das Urteil statt­gibt.

Face­book hat bereits ange­kündigt, recht­liche Schritte gegen die Entschei­dung des Land­gerichts München einzu­leiten. Dazu halte das Unter­nehmen die Patente, die der Unter­lassungs­klage von Black­berry zugrunde liegen, für ungültig. Nun warte man auf die Entschei­dung des Bundes­patent­gerichts.

Face­book will Apps notfalls umbauen

Urteil gegen WhatsApp und Facebook Urteil gegen WhatsApp und Facebook
Foto: Picture Alliance / dpa
Nutzer müssten auch in Deutsch­land nicht befürchten, auf WhatsApp, Face­book, den Face­book Messenger und Insta­gram verzichten zu müssen. "Wir werden weiterhin alle unsere Apps in Deutsch­land zur Verfü­gung stellen können. Die Gerichts­verfahren betreffen einige wenige spezi­fische Funk­tionen unserer Apps. Für diese Funk­tionen halten wir bereits Soft­ware-Updates bereit, um den Anfor­derungen des Unter­lassungs­gebots zu entspre­chen, falls BlackBerry sich entscheidet, dieses zu voll­stre­cken", so ein Face­book-Spre­cher in der Süddeut­schen Zeitung.

Wie es im Bericht weiter hieß, ging es vor Gericht um komplexe tech­nische Details. In einem Fall ging es bespiels­weise darum, ob Face­book beim WhatsApp Messenger ein Black­berry-Patent verletzt, wenn der gesamte Verlauf eines Chats per E-Mail weiter­geleitet wird. In einem weiteren Fall ging es um die Art, wie Nutzer im Face­book Messenger zwischen verschie­denen Chats wech­seln. Nicht zuletzt spielt auch eine Rolle, welche Funk­tionen von der jewei­ligen App selbst ausge­führt werden und welchen Part dabei das iOS-Betriebs­system von Apple über­nimmt.

Ob Black­berry an der vorläu­figen Voll­stre­ckung des Urteils inter­essiert ist und die Sicher­heits­zahlungen leistet, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Smart­phone-Pionier, der sein Geld heute vor allem mit Soft­ware verdient und selbst gar keine Handys mehr produ­ziert, hat sich in der Vergan­genheit zahl­reiche Patente gesi­chert.

In einer weiteren Meldung haben wir bereits darüber berichtet, von welchen Nutzern sich WhatsApp in den kommenden Wochen sogar ganz frei­willig verab­schiedet.

Mehr zum Thema Facebook