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WhatsApp: Direkte Kommunikation statt Massen-Newsletter

WhatsApp will ab Dezember rigoros gegen Massen-News­letter vorgehen. Doch es gibt weiterhin Möglich­keiten, auch legal mit Firmen oder News-Medien zu kommu­nizieren.
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WhatsApp: Business-Kommunikation statt Massen-Newsletter WhatsApp: Business-Kommunikation statt Massen-Newsletter
Bild: WhatsApp Business
In den vergan­genen Tagen sorgten Medi­enbe­richte für Verun­siche­rung bei WhatsApp-Nutzern, Blog­gern und Verlags­inha­bern: WhatsApp habe seine Nutzungs­bedin­gungen verschärft und werde ab Dezember rigoros gegen Massen-Aussendungen über den Messenger vorgehen. Doch teltarif.de hat heraus­gefunden: Die Kommu­nika­tion bleibt weiter möglich.

Prin­zipiell ist es so, dass massen­haft verschickte News­letter laut den Nutzungs­bedin­gungen bei WhatsApp schon immer verboten waren. Trotzdem ist es in den vergan­genen Jahren zu einer allge­mein übli­chen Praxis geworden, dass beispiels­weise die Betreiber von Nach­rich­tenme­dien Eilmel­dungen und News über die Broad­cast-Funk­tion von WhatsApp versenden. Denn das ist tatsäch­lich eine sinn­volle Verwen­dungs­möglich­keit für die Broad­cast-Funk­tion von WhatsApp. Ein Beispiel ist der WhatsApp-News-Service von teltarif.de, den es auch per Tele­gram-Messenger gibt.

Die gute Nach­richt ist: Die Kommu­nika­tion mit Firmen bleibt weiterhin möglich, sie wird in Zukunft aber anders ablaufen.

Broad­casts wurden für massen­hafte Falsch­meldungen miss­braucht

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Bild: WhatsApp Business
Die Broad­cast-Funk­tion von WhatsApp wurde ursprüng­lich als Alter­native zu Gruppen geschaffen, weil nur in Gruppen die einzelnen Teil­nehmer unter­einander kommu­nizieren dürfen. In einem Broad­cast darf nur der Inhaber Inhalte wie Text­nach­richten oder Bilder senden. Antwortet ein Teil­nehmer doch darauf, bekommt dies nur der Admi­nistrator zu sehen, nicht aber die anderen Teil­nehmer.

Und genau diese Funk­tion ist bei Poli­tikern und Beob­achtern welt­weit in den vergan­genen Monaten stark in Verruf geraten. Denn nachdem Face­book als soziales Netz­werk verdäch­tigt wurde, aufgrund des Algo­rithmus die Verbrei­tung von Falsch­nach­richten zu begüns­tigen, stellte man fest, dass auch massen­haft über WhatsApp versandte Falsch­meldungen mögli­cher­weise Wahlen negativ beein­flussen können. Face­book als Eigen­tümer von WhatsApp sieht sich durch die Ände­rung der Nutzungs­bedin­gungen also dazu gezwungen, dagegen vorzu­gehen.

Es ist also in der Tat so, dass WhatsApp über einen FAQ-Eintrag den Massen­versand von Meldungen ab 7. Dezember nicht nur tech­nisch unter­binden, sondern sogar juris­tisch verfolgen wird. Es gibt aber natür­lich legale Wege, weiterhin über WhatsApp eine Kommu­nika­tion zwischen Firmen und privaten Verbrau­chern anzu­bieten.

Kommu­nika­tion bleibt über Busi­ness-Tools möglich

Schon in den vergan­genen Jahren hat sich WhatsApp darauf konzen­triert, mit der sepa­raten WhatsApp-Busi­ness-App (Test­bericht WhatsApp Busi­ness) sowie mit der WhatsApp Busi­ness API Firmen die Möglich­keit zu geben, komfor­tabler mit ihren Kunden oder Lesern zu kommu­nizieren. Hierbei steht aller­dings der direkte 1:1-Kontakt zwischen einem Unter­nehmen und dem Kunden oder Leser im Vorder­grund. Auf Seiten des Unter­nehmens muss übri­gens gar nicht unbe­dingt ein Mensch sitzen - auch Chat­bots für das Aussenden schneller, vorge­fertigter Antworten sind erlaubt. Ein Beispiel dafür ist der WhatsApp-Kunden­service von o2.

Verboten, ausge­schlossen und juris­tisch verfolgt wird also, wenn Firmen oder Parteien ab dem 7. Dezember WhatsApp für Massen-Aussendungen von News­lettern miss­brau­chen, beispiels­weise dadurch, dass sie die Lösch-Algo­rithmen von WhatsApp studieren und umgehen.

Es gibt also bereits jetzt legale Wege für Verlage, Online-Shops oder Blogger, mit ihren Lesern zu kommu­nizieren, dies wird in der Zukunft aber mehr Aufwand bedeuten. Der eine Weg sind die offi­ziellen Busi­ness-Tools von WhatsApp, der andere sind offi­ziell von WhatsApp dafür lizen­zierte Dienst­leister.

Offi­zielle Dienst­leister dürfen Kommu­nika­tion weiter anbieten

Einer dieser offi­ziellen von WhatsApp lizen­zierten Dienst­leister in Deutsch­land ist MessengerPeople, das früher "WhatsBroadcast" hieß, sich aber deswegen umbe­nannte, weil inzwi­schen auch andere Platt­formen wie Tele­gram oder der Face­book Messenger unter­stützt werden. Der Messenger-Nach­rich­tenser­vice von teltarif.de wird beispiels­weise über MessengerPeople reali­siert. Seit diesem Januar ist MessengerPeople einer von welt­weit wenigen veri­fizierten WhatsApp Busi­ness Solu­tion Provi­dern.

MessengerPeople beschreibt in einem Blogein­trag, dass tatsäch­lich per WhatsApp ab dem 7. Dezember keine Aussendungen von News­lettern mehr ange­boten werden dürfen. Wenn ein Kunde statt­dessen eine Anfrage via WhatsApp an ein Unter­nehmen stellt, öffnet sich ein 24h-Service-Fenster. Inner­halb des 24h-Service-Fens­ters kann das Unter­nehmen über einen Chat mit dem Kunden kommu­nizieren. Die WhatsApp Busi­ness API ermög­licht es Unter­nehmen darüber hinaus, stan­dardi­sierte Nach­richten wie Begrü­ßungs­nach­richten, Buchungs- und Zahlungs­bestä­tigungen, Liefer­infor­mationen oder Termin­erin­nerungen mit dem Einver­ständis der Kunden zu versenden, schreibt der Dienst­leister. Über Click-to-Chat-Buttons können Kunden WhatsApp als nied­rigschwel­ligen, direkten Kanal zur Kontakt­aufnahme mit Unter­nehmen nutzen.

Es bleibt also abzu­warten, inwie­weit es möglich sein wird, über diesen Weg für Nach­rich­tenme­dien beispiels­weise inter­essante Nach­richten, Eilmel­dungen oder Ratgeber an einzelne Leser zu versenden, sei dies nun durch einen Mitar­beiter oder einen Chatbot.

Ob sich Falsch­meldungen in bereits bestehenden Gruppen oder Broad­casts durch die Ände­rungen wirksam eindämmen lassen, hängt aller­dings nicht nur von den tech­nischen Möglich­keiten von WhatsApp ab, sondern immer auch vom Verhalten der Teil­nehmer.

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