Standortanzeige

WhatsApp: Rechtliche Fragen zur neuen Ortungs-Funktion

Mit WhatsApp kann man künftig Standorte von Freunden in Gruppenchats live verfolgen. Wo liegen die Grenzen für neugierige Eltern oder Chefs?
Von Marie-Anne Winter

Neue WhatsApp-Funktion wirft rechtliche Fragen auf Neue WhatsApp-Funktion wirft rechtliche Fragen auf
Bild: dpa
Der Messaging-Dienst WhatsApp wird demnächst ein neues Feature erhalten, mit dem WhatsApp-Nutzer die Standorte von Kontakten in Gruppenchats live verfolgen können - sofern sie diese Funktion entsprechend freigeben. Wird die Funktion nicht aktiviert, wird man auch nicht getrackt.

Wobei es in besonderen Situationen natürlich auch praktisch sein kann, wenn ein bestimmter Freundeskreis sich etwa auf weiträumigen Festival-Geländen besser orientieren und schneller finden kann. Wahlweise kann die Funktion durch die Nutzer auch für ein, zwei oder fünf Minuten oder gar auf unbegrenzte Zeit geteilt werden. Jeder Nutzer sollte sich allerdings darüber klar sein, dass man damit sehr persönliche Informationen über sich preisgibt. Insofern ergeben sich durchaus rechtliche Fragen, etwa was neugierige Eltern oder Arbeitgeber angeht, die möglicherweise auf die Idee kommen, diese Funktion für sich zu nutzen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke beantwortet einige Fragen dazu.

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Dürfen Kinder die neue Funktion selbst freischalten?

Nein, die Funktion ist so weitreichend, dass Jugendliche das Einverständnis ihrer Eltern benötigen, um das Live-Tracking zu aktivieren. Letztlich verzichten die Nutzer damit auf einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Ausmaß dieses Verzichts können gerade junge Menschen kaum einschätzen.

Muss WhatsApp das Alter der Nutzer überprüfen, bevor die Funktion freigeschaltet wird?

Generell ist WhatsApp ohnehin nur für Menschen ab 16 Jahren nutzbar. Das regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Auch jüngere Menschen nutzen den Dienst. Falls WhatsApp nicht überprüft, wie alt der Nutzer ist, darf die Funktion der Standortermittlung meiner Meinung nach nicht freigeschaltet werden.

Dürfen Eltern ihre Kinder jetzt heimlich orten?

Eltern, gerade Helikopter Eltern, werden von der neuen Funktion vermutlich verzückt sein. Doch auch die Eltern sind nicht berechtigt, eine Ortung ohne Einverständnis ihrer Kinder freizuschalten. Das mag bei sehr jungen Kindern noch möglich sein, ab einer gewissen Altersgrenze (etwa 14 Jahre) dürfen Kinder mitbestimmen, ob sie geortet werden wollen oder nicht.

Darf ich künftig meine Mitarbeiter über diese Funktion orten?

Arbeitsrechtlich ist das Orten der Mitarbeiter nur erlaubt, wenn diese damit ausdrücklich einverstanden sind und es einen nachvollziehbaren Grund für die Ortung gibt. In der Logistikbranche kann es das Bedürfnis geben, den Standort der vorhandenen Fahrzeuge auf diese Weise zu überprüfen. Eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern kann dann zu einer legalen Ortung führen.

Ist die neue Funktion per se illegal?

Glücklicherweise hat WhatsApp - anders als bei früheren Funktion - die Tracking-Funktion zunächst einmal ausgeschaltet. Das bedeutet, dass sie von den Nutzern aktiv eingeschaltet werden muss, damit die Ortung funktioniert. Ohne eine entsprechende Aktivierung passiert hier also nichts.

Was macht WhatsApp mit den Daten?

Wie auch bei weiteren Funktionen des Dienstes bleibt die Frage, inwiefern WhatsApp die Daten über den Standort speichert. Hierzu gibt es bislang noch keinerlei Informationen. Ohne ein ausdrückliches Einverständnis und einen deutlichen Hinweis zur Speicherung, dürfte das Mitzeichnen des Standorts allerdings illegal sein.

Darf ich jetzt Bewegungsprofile von meinen Freunden erstellen?

Nur, weil mir meine Freunde die Ortung gestatten, heißt das nicht, dass damit auch die Erlaubnis zur Erstellung von Bewegungsprofilen erteilt wird. Wer seine Freunde täglich beobachtet und entsprechende Aufzeichnungen erstellt, verhält sich unrechtmäßig. Das Anschalten der Tracking-Funktion bedeutet nicht, dass gleichzeitig auch das Anlegen von Bewegungsprofilen gestattet wäre.

Erst gestern berichteten wir über eine Klage, die deutsche Verbraucherschützer wegen der Weitergabe von Daten gegen WhatsApp eingereicht haben.

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