Die Überwachung der Instant-Messenger ist beschlossen.
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Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene
Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp
freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der
Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden.
Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik
installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der
Bundesregierung nicht angegriffen werden.
Der Bundestag verabschiedete jetzt in zweiter und dritter
Lesung das Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren
Ausgestaltung des Strafverfahrens". In dem Gesetz ist in allgemeiner
Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem
Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen
wird".
Einsatz bei Mord & Totschlag, aber auch bei Steuerhinterziehung
Die Überwachung der Instant-Messenger ist beschlossen.
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Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord,
Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher
waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen. Das Gesetz wurde mit den
Stimmen der großen Koalition gegen den Widerstand der Opposition
beschlossen.
"Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt
kommunizieren", betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Das Gesetz schließe eine Befugnislücke, die nicht hinnehmbar gewesen
sei. "Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der
Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für
Verbrecher."
Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme
und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener
Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage
aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung
vereinbar ist.
Grüne kritisieren "Hau-Ruck-Verfahren"
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte in der
Aussprache auch das Verfahren, in dem die Überwachungspläne in Form
einer Gesetzesänderung eingebracht wurden. "Das ist ein
Hau-Ruck-Verfahren, das unzulässig ist, wenn es darum geht, ein
Gesetz zu machen, das mehr als damals der große Lauschangriff in die
Grundrechte der Bürger eingreift", sagte er. "Dieses Gesetz muss
spätestens in Karlsruhe fallen", forderte Ströbele mit Blick auf das
Bundesverfassungsgericht.
Aus der IT-Branche kamen Warnungen vor weniger statt mehr Sicherheit
durch das Gesetz. "Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der
Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und
Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die zum Beispiel auch
von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können - so wie
dies kürzlich bei WannaCry der Fall war", kritisierte am Donnerstag
der Digitalverband Bitkom. Der Erpressungstrojaner "WannaCry" hatte
Hunderttausende Computer weltweit über eine Sicherheitslücke
befallen, die ursprünglich vom US-Abhördienst NSA ausgenutzt wurde,
aber durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geriet.
Große Koalition verteidigt das Gesetz
Bettina Bähr-Losse von der SPD betonte in der Bundestagsdebatte den
Bedarf an der geplanten Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ")
auf den Geräten. Durch den Einsatz der verschlüsselten Apps
entstünden Räume, in denen Strafverfolgung unmöglich sei.
"Strafverfolger dürfen Kriminellen nicht hinterherhinken", betonte
sie. "Es ist einfach Unsinn, wenn sich die Arbeit der Ermittler nicht
daran orientiert, wie die Täter heute agieren", verteidigte auch
Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion das Gesetz.
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