Messenger

Innenministerkonferenz beschließt Überwachung von WhatsApp und Co.

Nicht nur Telefonate und SMS, auch Messengerdienste wie WhatsApp, sollen künftig überwacht werden. Das wurde zum Abschluss der gestrigen Innenministerkonferenz in Dresden beschlossen.
Von David Rist

Die Instant Messenger "Slack" (von oben, l-r), "IM+ Pro", "Facebook Messenger", "Threema", "Signal", "Protonet Messenger", "WhatsApp", "FaceTime" und "Apple Nachrichten" werden auf einem Mobiltelefon angezeigt. Auch verschlüsselte Messenger sollen Behörden künftig überwachen dürfen
Bild: (c) dpa
"Es kann nicht sein, dass es für die Verfolgung von Straf­taten faktisch rechts­freie Räume gibt", sagte Bundes­innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf der gestern zu Ende gegangen Innenminister­konferenz. Mit den "rechtsfreien Räumen" sind Messenger­dienste wie WhatsApp, aber auch beispiels­weise Telegram, Threema oder Signal gemeint. Die Innen­minister der Länder und der Bundes­innenminister sind sich einig, dass Sicherheits­behörden rechtlich und technisch dazu in der Lage sein sollten, auch Messenger­dienste - etwa zur Terror­abwehr - überwachen zu können. Herkömmliche SMS und Telefonate dürfen im Verdachts­fall schon jetzt überwacht werden.

Der Bund soll mit einer Änderung der Straf­prozess­ordnung dafür schon bald die gesetzliche Grundlage schaffen. Die technische Grundlage dafür soll mit der Online­durchsuchung und Quellen-Telekommunikations­überwachung (TKÜ) geschaffen werden. Letztere ermöglicht Behörden die Kommunikation auf dem Gerät eines Verdächtigen zu überwachen, bevor diese verschlüsselt wird. Denn die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung moderner Messenger sollte das Mitlesen von Nachrichten eigentlich verhindern.

Verschlüsselung müsste umgangen werden

Die Instant Messenger "Slack" (von oben, l-r), "IM+ Pro", "Facebook Messenger", "Threema", "Signal", "Protonet Messenger", "WhatsApp", "FaceTime" und "Apple Nachrichten" werden auf einem Mobiltelefon angezeigt. Auch verschlüsselte Messenger sollen Behörden künftig überwachen dürfen
Bild: (c) dpa
Um dennoch Zugriff auf die Nachrichten­verläufe von Verdächtigen zu haben, müsste im Prinzip eine Art Trojaner eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen Computer­virus, der das System allerdings nicht unbedingt außer Gefecht setzt, sich aber auf dem Geräte der Zielperson installiert und so die dortigen Abläufe nach außen übermittelt. Dadurch können dann allerlei private Dinge ausspioniert werden, wie zum Beispiel Pass­wörter oder eben auch jede Art von Nachrichten.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Messenger­dienste eine Hintertür für Behörden einrichten, sodass die Verschlüsselung umgangen werden kann. Das aber erscheint sehr unwahr­scheinlich, brüsten sich einige Messenger wie etwa Signal doch mit dem Attribut besonders sicher zu sein. Auch dass man sich künftig sorgen um die Überwachung der eigenen Chat-Verläufe machen muss, ist eher unwahr­scheinlich. Denn auch wenn nun die gesetzliche Grundlage für die Überwachung eben solcher Messenger geschaffen wird, dürfte das Ausspionieren von WhatsApp und Co. auch in Zukunft ein aufwendiges und vermutlich kosten­intensives Unterfangen sein.

Der zum Facebook-Konzern gehörende Messenger WhatsApp war in der Vergangenheit schon einmal im Verdacht, das Mitlesen von Nachrichten zu erlauben.

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