Zurückgerudert

winSIM musste Preiserhöhung wieder zurücknehmen

winSIM hat seine im Frühjahr angekündigte Preiserhöhung, von der auch Bestandskunden betroffen waren, wieder zurückgenommen. Allerdings erfolgte der Schritt nicht ganz freiwillig.
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Preiserhöhung bei winSIM zurückgenommen Preiserhöhung bei winSIM zurückgenommen
Foto: winSIM
Im Frühjahr machte Drillisch mit Preiserhöhungen bei seiner Marke winSIM Schlagzeilen, von denen auch Bestandskunden während der Vertragslaufzeit betroffen sein sollten. Nun nimmt der Maintaler Mobilfunkprovider die Änderungen wieder zurück, wie mehrere Leser übereinstimmend gegenüber teltarif.de berichten.

Den Angaben zufolge wurde auf der Rechnung für Oktober wieder der frühere Grundpreis berechnet. Die im Juni in Kraft getretene Preiserhöhung wurde wieder zurückgenommen. Die Drillisch-Pressestelle bestätigte die Änderung auf Anfrage von teltarif.de. Demnach hat das Unternehmen die Neuerung zugunsten der Kunden aber nicht freiwillig vorgenommen.

"Wir haben bei der Marke winSIM aus guten und nachvollziehbaren Gründen eine Preisanpassung durchgeführt, die uns aber in zweiter Instanz gerichtlich untersagt wurde", so die Drillisch-Pressestelle, ohne weitere Details zu nennen. "Da sich die Drillisch Online AG grundsätzlich nach Recht und Gesetz verhält, zahlen unsere von der Preisanpassung betroffenen Kunden wieder den bisherigen monatlichen Grundpreis."

Details noch unbekannt

Preiserhöhung bei winSIM zurückgenommen Preiserhöhung bei winSIM zurückgenommen
Foto: winSIM
Bislang ist es nicht bekannt, wer gegen die Preiserhöhung für Bestandskunden von Drillisch geklagt hat und wie das weitere Verfahren aussieht. Die Kundenbetreuung von winSIM erklärte indes auf Anfrage, betroffene Nutzer sollen noch eine entsprechende Vertragsänderungsinformation erhalten. Die Änderung gelte seit dem 3. November.

winSIM hatte seine geplante Preiserhöhung im Frühjahr der Einführung der neuen Roaming-Vorgaben innerhalb der Europäischen Union begründet. Die neue Verordnung ist seit Mitte Juni in Kraft und sieht vor, dass Mobilfunkkunden ihre Tarife ohne Aufschlag in allen EU- und EWR-Staaten nutzen können.

Der Drillisch-Ableger wollte je nach Tarif die monatliche Grundgebühr um einen bzw. zwei Euro erhöhen. Nutzern, die mit der Änderung nicht einverstanden sind, räumte der Provider aber ein Widerspruchsrecht ein. Wie die Drillisch-Pressestelle seinerzeit erklärte, solle sich für Kunden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, am Vertrag vorerst nichts ändern. Drillisch behalte sich aber vor, den Vertrag zum Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.

Ein einer eigenen Meldung haben wir seinerzeit auch darüber berichtet, was ein Fachanwalt zur Preiserhöhung bei winSIM sagt, die nun zunächst wieder vom Tisch ist.

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