WLAN-Gesetz

Neuer Gesetzentwurf: Weg mit der Störerhaftung

Das Bundes­wirtschafts­ministerium hatte es bereits angekündigt: Beim Tele­medien­gesetz sollte nach­gebessert werden. Verschlüsselung soll nicht mehr vorgeschrieben werden, Haftung soll entfallen.
Von dpa / David Rist

Ein Schild weist einen kostenlosen WLAN Spot in einer Wartehalle am Potsdamer Platz in Berlin aus. Bundeswirtschaftsministerium: Deutschland hinkt bei kostenlosen WLAN-Hotspots noch hinterher
Bild: dpa
Das Ziel sind öffentliche WLAN-Netze ohne Pass­wörter und Abmahn­risiko: Acht Monate nach dem Inkraft­treten des neuen Tele­medien­gesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Haftungs­ansprüchen sieht die Bundes­regierung Bedarf für Nach­besserungen. Ein entsprechender Gesetz­entwurf des Wirtschafts­ministeriums befinde sich gerade in der Abstimmung mit den anderen Ressorts, sagte heute ein Sprecher des Ministeriums in Berlin.

Keine Abmahnkosten für Hotspot-Betreiber

Ein Schild weist einen kostenlosen WLAN Spot in einer Wartehalle am Potsdamer Platz in Berlin aus. Bundeswirtschaftsministerium: Deutschland hinkt bei kostenlosen WLAN-Hotspots noch hinterher
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Dem Gesetz­entwurf zufolge müssen Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen oder für Gerichts­prozesse tragen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Außerdem wird klar­gestellt, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. Über den Gesetzes­entwurf hatte zuerst die Rheinische Post berichtet.

Das Bundes­wirtschafts­ministerium reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) zur so genannten Störer­haftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funk­netzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schaden­ersatz und Abmahn­kosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechts­verletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern.

Verbreitung von WLAN soll vorangetrieben werden

Das Wirtschafts­ministerium erklärte, man wolle die weitere Verbreitung von WLAN in Deutschland befördern. "Auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft benötigen wir eine hohe Verfügbarkeit von offenen WLAN-Hotspots." Hier hinke Deutschland im welt­weiten Vergleich noch hinterher. "Deshalb wollen wir das Anbieten von WLAN vereinfachen und den einzelnen Anbieter vor Kosten schützen."

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundes­wirtschafts­ministerium angekündigt, beim WLAN-Gesetz nachbessern zu wollen.

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