Urteil

WLAN-Störerhaftung: Gültig für Fälle vor Gesetzes-Änderung

Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen weiter für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften. Das betrifft ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes. Ein Aktivist ist im Streit um die Störerhaftung vor Gericht abgeblitzt.
Von dpa /

Urteil zur WLAN-Störerhaftung vor der Gesetzesänderung Urteil zur WLAN-Störerhaftung vor der Gesetzesänderung
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Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (Az. 6 U 1741/17).

Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zurecht eine Abmahnung in Höhe von 800 Euro an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen.

Urteil gilt nur für Fälle vor dem 12. Oktober

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Das Urteil ist nicht auf Fälle übertragbar, die nach dem 12. Oktober 2017 passiert sind. An diesem Stichtag ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, in dem die so genannte Störerhaftung abgeschafft und die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots gefördert wurde.

Der nun behandelte Fall reicht bis ins Jahr 2010 zurück: Damals hatte Sony Music den Politiker abgemahnt, weil über das offene Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen wurde. Im Rahmen der Störerhaftung musste der Kleinunternehmer für die Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Users geradestehen. McFadden fand das ungerecht und klagte seinerseits gegen Sony Music.

Zum Zeitpunkt der Abmahnung sei McFadden nach dem damals geltenden Recht ein sogenannter "Störer" gewesen, erklärte eine OLG-Sprecherin. Die Richter erklärten deswegen die Abmahnung für rechtens.

Das OLG wies allerdings eine Klage auf Unterlassungsanspruch von Sony Music, der in die Zukunft gerichtet war, zurück. Mit der Änderung des Telemediengesetzes im Oktober 2017, mit der die Störerhaftung abgeschafft worden ist, hält das OLG den Anspruch für nicht mehr gegeben.

In einem separaten Ratgeber erläutern wir alles zur Sicherheit an WLAN-Hotspots.

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