YouTube muss illegalen Fernseh-Mitschnitt löschen
YouTube muss einen illegalen Fernseh-Mitschnitt löschen
Logo: Youtube, Grafik: teltarif.de
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass ein Mitschnitt der Fernseh-Ausstrahlung eines Dokumentarfilms nicht auf der Video-Plattform YouTube verbreitet werden darf. Wie die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) berichtet, gab das Gericht der Produktionsfirma des Dokumentarfilms "Leben außer Kontrolle" Recht, die mit Unterstützung der AG Dok gegen YouTube geklagt hatte (Az.: 05 O 661/15).
YouTube muss einen illegalen Fernseh-Mitschnitt löschen
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Der Film wurde während einer Ausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von einem Zuschauer aufgezeichnet und anschließend in dessen YouTube-Channel online gestellt. Die Produktionsfirma, die weiterhin die Rechte an diesem Film hält, machte YouTube auf den Urheberrechtsverstoß des Zuschauers aufmerksam und verlangte die Löschung des Inhalts. Die Google-Tochter kam dieser Aufforderung vorübergehend nach und holte von dem Nutzer mit dem Nutzernamen "Revo Luzzer" eine Stellungnahme ein, in der dieser erklärte, er sei mit dem Bezahlen des Rundfunkbeitrags Miteigentümer des gesendeten Films geworden. Die Google-Tochter akzeptierte diese Aussage und stellte das Video wieder zur Verfügung - zu Unrecht, wie das Gericht nun urteilte.
Nicht alles Zumutbare getan
Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass Youtube zumutbare Prüfpflichten verletzt habe, weil die Plattform nach dem konkreten Hinweis auf den Rechtsverstoß nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan habe, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. "Hierfür hätte die Beklagte unverzüglich mit dem Ziel tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatte." Außerdem stellte das Gericht fest, dass eine Prüfpflicht für YouTube bereits gegeben sei, wenn über das entsprechende Beschwerdeformular, das die Plattform zur Verfügung stellt, mit den dafür erforderlichen Angaben auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird. Entsprechende Nachweise seien dafür nicht nötig. Eine solche Prüfung hätte in diesem Fall zu einer Löschung führen müssen, weil die Zahlung des Rundfunkbeitrags offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führe.
Aus Sicht der AG DOK habe das Verhalten der Google-Tochter Methode, denn der Suchmaschinen-Konzern versuche mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheine.